共查询到20条相似文献,搜索用时 0 毫秒
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Reinhard Moos 《Juristische Bl?tter》2008,130(6):341-347
Die durch den OGH unl?ngst erfolgte Einordnung der Abgrenzung Versuch/Vollendung in den Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1
Z 11 StPO statt wie bisher in Z 10 überzeugt nach Ansicht des Verfassers nicht. Z 10 ist nicht in dieser Weise zu interpretieren.
Versuch und Vollendung sind nicht gleichwertig, sondern bilden eigene Tatbest?nde innerhalb eines Deliktstypus. Die Eliminierung
der Z 10 wirkt sich auf das Verst?ndnis des Verbrechensbegriffs aus. Weder die Parallele zur Einheitst?terschaft noch die
Prozess?konomie k?nnen die Entscheidung des OGH rechtfertigen. 相似文献
10.
Alexander Tipold 《Juristische Bl?tter》2009,131(4):261-263
Eine unwesentliche Abweichung des tats?chlichen Kausalverlaufs vom vorgestellten schlie?t den Vorsatz nicht aus. Da eine Abweichung
unwesentlich ist, wenn der Erfolg im Risikozusammenhang mit der Tathandlung steht, ist der Vorsatz in Bezug auf den Kausalverlauf
im Ergebnis ohne Bedeutung. Ob aber der Erfolg allenfalls nicht objektiv zurechenbar ist, betrifft bei stafbaren Handlungen,
die wie § 176 Abs 1 StGB auch hinsichtlich des Erfolges Vorsatz erfordern, die für die Strafbemessung bedeutsame Frage, ob
nur Versuch vorliegt. 相似文献
11.
12.
13.
Paul Kirchhof 《Journal für Rechtspolitik》2011,19(1):53-65
Eine Verfassung ist das Ged?chtnis der Demokratie, das gefestigte Lebenserfahrungen, bew?hrte Institutionen und erprobte Werte
verbindlich an die Zukunft weitergibt. Wenn gegenw?rtig der Staat in der Erwartung an das Recht und insbesondere in seiner
Finanzkraft überfordert wird, die Kraft zur Freiheit – insbesondere zu Ehe und Familie – in den Industriestaaten nachzulassen
scheint, die Naturwissenschaften neue Anfragen an das Verfassungsrecht stellen, der Verfassungsstaat sich in der Europ?ischen
Union und in einer weltoffenen Gesellschaft und Wirtschaft neu bew?hren muss, wird die Verfassung als "Rechtsquelle" – in
ihren Entstehens- und Geltungsgrund – neu entfaltet werden müssen. Die Verfassung formt den Staat als Teil der Staatengemeinschaft,
bindet ihn in Menschenwürde und Freiheitsrechten, erneuert ihn in der Idee der Freiheit und des Parlamentarismus, fordert
eine Balance zwischen freiheitlicher Verschiedenheit und Gleichheit vor dem Gesetz, sichert eine Elementargerechtigkeit für
Staatsvolk und Inl?nder, zugleich aber auch Entfaltungsm?glichkeiten für die Vielfalt individueller Handlungsvorhaben zu entwickeln. 相似文献
14.
Regierungsdirektor Gerhard Adams 《Natur und Recht》2005,27(5):299-304
Am 25. 2. 2005 ist die Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) vom 16. 2. 2005 zur Neufassung der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften in Kraft getreten
1
. Die nachfolgende Darstellung und beschreibt die wesentlichen Änderungen
2.1) BGBl. I 2005, S. 258, ber. 896.2) Zur bisherigen Rechtslage vgl. Bendomir-Kahlo in: Gassner/Bendomir-Kahlo/Schmidt-Räntsch, Bundesnaturschutzgesetz, 2. Aufl. 2003, vor § 39 Rdnr. 5f., sowie Schmidt-Räntsch in: Gassner/Bendomir-Kahlo/Schmidt-Räntsch ebd., Anh. § 52 Rdnr. 1; Lorz/Müller/Stöckel, Naturschutzrecht, 2. Aufl. 2003, A 2. 相似文献
15.
Prof. Dr. Dr. h.c. Franz-Joseph Peine 《Natur und Recht》2005,27(3):151-157
In jüngerer Zeit sind Entscheidungen ergangen, die sich mit der Haftung für so genannte militärische Altlasten oder Rüstungsaltlasten befassen
1
. Zu dieser Frage hat sich Verfasser anlässlich der Sanierung einer solchen Altlast im Jahre 2000 gutachtlich geäußert
2
. An ihn ist jüngst der Wunsch herangetragen worden, die relevanten Teile des Gutachtens zu publizieren. Da diese Teile unverändert aktuell sind, kommt Verfasser dem Wunsch nach. Er schildert stark verkürzt zuerst den Sachverhalt, der zu der Rüstungsaltlast führte, weil es sich um eine immer wieder auftauchende Konstellation handelt. Dann werden die entscheidenden Rechtsfragen beantwortet.
1) Z.B. BVerwG, NVwZ 2004, 1125=DVBl. 2004, 1032ff.; OVG Lüneburg, Urt. v. 21. 4. 2004 – 7 LC 97/02 und 98/02, NuR 2004, 684 und 687.2) Auftraggeber war das Land Hessen. Verfasser ist Herrn Wolf vom staatlichen Umweltamt Marburg zu großem Dank für die Überlassung von Material und vielen Hinweisen verpflichtet.—Auf der Grundlage dieses Gutachtens hat der Bund dem Land Hessen einen großen Teil der Sanierungskosten bezahlt.—Die Sanierung der Altlast ist mittlerweile erfolgreich abgeschlossen. 相似文献
16.
17.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(10):651-652
Ein Unterhaltsschuldner kann wegen seiner Erwerbspflicht im Rahmen der Anspannungstheorie gehalten sein, sich wegen einer
psychischen Erkrankung einer Heilbehandlung zu unterziehen. 相似文献
18.
Theo Öhlinger 《Journal für Rechtspolitik》2011,19(1):67-79
Aus Anlass des 90. Geburtstages des B-VG unternimmt es der Beitrag, in mittel- und langfristiger Perspektive zukünftige Herausforderungen
für die ?sterreichische Bundesverfassung zu identifizieren. Ausgangspunkt ist eine Gegenüberstellung der ?nderungsh?ufigkeit
und detailreichen Regelungsdichte der Bundesverfassung im Vergleich zu einer insbesondere in der Rechtsprechung immer bedeutender
werdenden, im Verfassungstext selbst aber kaum verankerten verfassungsrechtlichen Grundordnung. Mittelfristig identifiziert
der Verfasser die Bundesstaatsreform als unverzichtbare Herausforderung; weniger Gewicht wird demgegenüber der Notwendigkeit
einer Grundrechtsreform beigemessen. L?ngerfristig sind insbesondere überwachungsstaat, Gentechnologie und Migration und Multikulturalismus
die zentralen Herausforderungen an die Verfassung. Freilich nicht nur an die nationale sondern an die ?sterreichische Verfassung
im europ?ischen Verfassungsverbund. 相似文献
19.
20.