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相似文献
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Wulfert  Katrin  Lau  Marcus  Köstermeyer  Heiko 《Natur und Recht》2022,44(7):441-451
Natur und Recht - Um die Klimaschutzziele nach 3 Abs. 1 KSG zu erreichen, müssen die regenerativen Energien rasch ausgebaut werden. Mit Putins Angriff auf die Ukraine ist die Wichtigkeit der...  相似文献   

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Natur und Recht - 19 Abs. 1 Nr. 2 lit. c) BJagdG beschränkt den jagdlichen Einsatz automatischer Waffen. Während Vollautomaten generell verboten sind, ist die Nutzung halbautomatischer...  相似文献   

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Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Frage, welche Auswirkungen der neue rechtliche Status der EU-Grundrechtecharta auf den nationalen und gemeinschaftlichen Grundrechtsschutz haben wird. Behandelt wird insbesondere der Aspekt der Grundrechtsdurchsetzung und damit zusammenhängend, welche institutionellen Fragen sich hierfür im innerstaatlichen Recht ergeben.  相似文献   

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Zusammenfassung  Durch das Umweltschadensgesetz wurde eine ?ffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Kompensation für gesch?digte natürliche Ressourcen und Funktionen implementiert, die unabh?ngig von der Vorhabenzulassung oder dem Vorliegen eines Eingriffs ist und damit deutlich über die Verpflichtungen aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung hinausgeht. Bisher herrscht eine gewisse Unsicherheit im Umgang mit dem neuen Instrument. Vollzugshinweise in den L?ndern fehlen weitgehend. Auch sind F?lle, in denen das Umweltschadensgesetz zur Anwendung gelangte, bisher nicht systematisch erfasst, Rechtsprechung liegt noch nicht vor. Der Beitrag gibt daher Hinweise zur rechtlichen wie naturschutzfachlichen Operationalisierung der zentralen Regelungen zur Erfassung, Bewertung und Sanierung von Biodiversit?tssch?den und bietet Unterstützung für die Umsetzung und den Vollzug des Instrumentariums in den L?ndern.  相似文献   

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Im ABGB-Jubil?umsjahr wird ua über eine Reform des GesBR-Rechts nachgedacht, das eine Erneuerung auch in der Tat bitter n?tig hat. Die folgenden überlegungen dienen einer vorbereitenden Bestandsaufnahme in Bezug auf solche (Au?en-)Gesellschaften bürgerlichen Rechts, die auf den Betrieb eines Unternehmens gerichtet sind. Denn diese Sonderform der Mitunternehmer-GesBR, deren Vertretung durch das HaR?G neu geregelt wurde (§ 178 UGB), ist bislang in der Literatur weit weniger diskutiert worden als die "Stammform" der (Zivil-)GesBR.  相似文献   

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Das faktische Vogelschutzgebiet ist ein richterrechtlich geschaffenes Institut, das die vollständige Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie sichern soll. Im Zusammenspiel mit Art. 7 FFH-RL, der bestimmt, dass auf zu besonderen Schutzgebieten erklärte Gebiete statt des Art. 4 Abs. 4 S. 1 Vogelschutz-Richtlinie (V-RL) das wirtschaftsfreundlichere Regime der Abs. 2–4 des Art. 6 Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) Anwendung findet, wird das Naturschutzrecht um einen ihm eigentlich fremden Gedanken angereichert: Flächen, die i.S. von Art. 4 Abs. 1 S. 3 und Abs. 2 V-RL zu den für den Erhalt der europäischen Vogelarten zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebieten gehören, müssen zu Schutzgebieten (Special Protection Areas—SPA) erklärt werden, damit sie in ihrer ökologischen Funktion durch die Ausführung von Bauvorhaben beeinträchtigt oder ggf. sogar zerstört werden dürfen. Diese naturschützerisch schwer nachvollziehbare Logik der Schutzgebietsausweisung zwecks Herstellung von Planungssicherheit für Infrastrukturvorhaben prägt auch das B 50-Urteil des BVerwG.* Der Autor ist Referent im Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Der Beitrag gibt seine persönliche Meinung wieder.  相似文献   

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Schomerus  Thomas 《Natur und Recht》2021,43(6):378-386
Natur und Recht - 48 KVBG stellt den energiewirtschaftlichen und -politischen Bedarf für den Braunkohletagebau Garzweiler II in den Grenzen der Leitentscheidung der Landesregierung...  相似文献   

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