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Sailer 《Juristische Bl?tter》2009,131(1):41-43
L?st der Dienstnehmer das Arbeitsverh?ltnis aus wichtigem, vom Dienstgeber verschuldetem Grund (hier: Mobbing), so kann sich
der Arbeitgeber auf ein vertragliches Konkurrenzverbot nicht berufen. Der Grund der Aufl?sung muss in einem solchen Fall in
der Beendigungserkl?rung jedenfalls dann nicht genannt werden, wenn er dem Arbeitgeber erkennbar war. 相似文献
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Bernd Söhnlein 《Natur und Recht》2008,30(4):251-254
Zusammenfassung Nach einer Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs kann ein Bauleitplan wegen Versto?
gegen das Willkürverbot aus Gründen des Umweltschutzes nichtig sein. Diese auf eine Popularklage
ergangene Entscheidung er?ffnet die Frage, ob der Verfassungsgrundsatz des Willkürverbots auch
im Rahmen von Verwaltungsakten herangezogen werden kann. Der Beitrag bejaht diese M?glichkeit. 相似文献
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Bernd S?hnlein 《Natur und Recht》2008,32(2):251-254
Nach einer Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs kann ein Bauleitplan wegen Versto?
gegen das Willkürverbot aus Gründen des Umweltschutzes nichtig sein. Diese auf eine Popularklage
ergangene Entscheidung er?ffnet die Frage, ob der Verfassungsgrundsatz des Willkürverbots auch
im Rahmen von Verwaltungsakten herangezogen werden kann. Der Beitrag bejaht diese M?glichkeit. 相似文献
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Nur wenn und insoweit die Kosten einer energiesparenden Ma?nahme iSd § 3 Abs 2 Z 5 MRG in einem wirtschaftlich vernünftigen
Verh?ltnis zum allgemeinen Erhaltungszustand des Hauses und den zu erwartenden Einsparungen stehen, sind solche Ma?nahmen
dem Bereich der ordentlichen Verwaltung zuzuordnen. Jede Erhaltung im weiten Sinn des § 3 MRG setzt eine Reparaturbedürftigkeit,
Schadensgeneigtheit oder Funktionseinschr?nkung voraus. 相似文献
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Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2011,24(6):176-177
Erteilen (zwei) schlichte Miteigentümer eines Hauses einen Werkauftrag, dann ist die Annahme solidarischer Haftung der Auftraggeber
gerechtfertigt. Wer mit dem Verwalter einer gemeinschaftlichen Sache kontrahiert, dessen Vertragswille ist im Zweifel auf
den Erwerb einer einheitlichen Forderung gegen alle schlichten Miteigentümer – demnach auf deren Gesamthaftung – gerichtet. 相似文献
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