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《Natur und Recht》2013,35(10):745-752
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Die Pflicht, nach einem erfolgreichen Einspruch oder einer erfolgreichen Beschwerde gegen eine Hausdurchsuchung den "entsprechenden
Rechtszustand" herzustellen (§ 107 Abs 4 StPO), beinhaltet nicht, die sichergestellten Gegenst?nde wieder herauszugeben. Diese
dürfen jedoch nicht dazu verwendet werden, Haftentscheidungen oder die Anklage zu begründen. 相似文献
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Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(2):107-109
Der Garagen-Kurzparkvertrag ist ein reiner Mietvertrag. Daher ersch?pft sich die Pflicht des Vermieters darin, dem Bestandnehmer
den Gebrauch der Sache (= Benützung des Abstellplatzes) zu gew?hren. Er "bewahrt" das Fahrzeug nicht "auf" und stellt demnach
auch keinen Aufbewahrungsraum iS des § 970 Abs 2 ABGB zur Verfügung. Damit entf?llt die Anwendung der §§ 970 ff ABGB. Vielmehr
haftet der Garagenbetreiber nur für sein Verschulden und das seiner Erfüllungsgehilfen bzw deliktisch und nach § 1315 ABGB
für Besorgungsgehilfen. Haftungsausschlussklauseln, wonach der Parkgaragenunternehmer nicht für Sch?den durch Dritte haftet,
sind mit § 6 Abs 1 Z 9 KSchG vereinbar und daher zul?ssig. 相似文献
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Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(1):53-55
Unabh?ngig davon, ob nun aufgrund einer einstweiligen Verfügung nach § 382a EO ein "unechter" Titelvorschuss nach § 4 Z 5
oder ein "echter" Titelvorschuss nach §§ 3, 4 Z 1 UVG begehrt wird, ist der "vorl?ufige Unterhalt" kein Vorgriff auf den "erst
festzusetzenden Unterhalt", der eine nachtr?gliche "Anpassung" des auf einem Titel nach § 382a EO beruhenden Vorschusses an
den endgültigen Unterhalt entsprechend § 19 Abs 2 UVG rechtfertigen k?nnte, sobald dieser festgesetzt ist. Vielmehr kann erst
dann, wenn der (endgültige) Unterhalt festgesetzt ist, erstmals auf dessen Basis ein Titelvorschuss beantragt werden, dessen
Beginn und Dauer sich nach § 8 UVG richten. 相似文献
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OVG Lüneburg 《Natur und Recht》2017,39(4):256-273
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Christian Holzner 《Juristische Bl?tter》2009,131(10):636-638
Fehlt die bücherliche Anmerkung des Vorbehalts des Verfügungsrechts gem § 469a ABGB, kann der Liegenschaftseigentümer das
Verfügungsrecht über die freigewordene Pfandstelle – anders als bei der früheren Anmerkung der L?schungsverpflichtung – selbst
mit Zustimmung der nachfolgenden Buchberechtigten nicht in Anspruch nehmen. Die Beschr?nkung des Verfügungsrechts durch §
469a Satz 2 ABGB bezieht sich nur auf nachfolgende rechtsgesch?ftlich bestellte bücherliche Rechte und nicht auf andere Belastungen,
insb exekutive Pfandrechte. Die Unterfertigung einer L?schungserkl?rung durch Handlungsbevollm?chtigte einer registrierten
Genossenschaft mbH mit nicht n?her umschriebener Handlungsvollmacht rechtfertigt Bedenken gegen die wirksame Bevollm?chtigung
iSd § 94 Abs 1 GBG (keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 62 Abs 1 Au?StrG). 相似文献
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Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(10):669-670
Schon der Umstand, dass die in § 7 Abs 2 AngG normierte Alternative zum Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers an "die … geschlossenen
Gesch?fte" anknüpft, spricht für die Richtigkeit der Auffassung, dass damit auf das Verbot, im Gesch?ftszweig des Arbeitgebers
Handelsgesch?fte zu machen, Bezug genommen wird. Ein Eintritt in s?mtliche Gesch?fte des vom Angestellten verbotswidrig geführten
kaufm?nnischen Unternehmens kommt nicht in Betracht. 相似文献