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相似文献
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Die Pflicht, nach einem erfolgreichen Einspruch oder einer erfolgreichen Beschwerde gegen eine Hausdurchsuchung den "entsprechenden Rechtszustand" herzustellen (§ 107 Abs 4 StPO), beinhaltet nicht, die sichergestellten Gegenst?nde wieder herauszugeben. Diese dürfen jedoch nicht dazu verwendet werden, Haftentscheidungen oder die Anklage zu begründen.  相似文献   

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Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(2):107-109
Der Garagen-Kurzparkvertrag ist ein reiner Mietvertrag. Daher ersch?pft sich die Pflicht des Vermieters darin, dem Bestandnehmer den Gebrauch der Sache (= Benützung des Abstellplatzes) zu gew?hren. Er "bewahrt" das Fahrzeug nicht "auf" und stellt demnach auch keinen Aufbewahrungsraum iS des § 970 Abs 2 ABGB zur Verfügung. Damit entf?llt die Anwendung der §§ 970 ff ABGB. Vielmehr haftet der Garagenbetreiber nur für sein Verschulden und das seiner Erfüllungsgehilfen bzw deliktisch und nach § 1315 ABGB für Besorgungsgehilfen. Haftungsausschlussklauseln, wonach der Parkgaragenunternehmer nicht für Sch?den durch Dritte haftet, sind mit § 6 Abs 1 Z 9 KSchG vereinbar und daher zul?ssig.  相似文献   

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Unabh?ngig davon, ob nun aufgrund einer einstweiligen Verfügung nach § 382a EO ein "unechter" Titelvorschuss nach § 4 Z 5 oder ein "echter" Titelvorschuss nach §§ 3, 4 Z 1 UVG begehrt wird, ist der "vorl?ufige Unterhalt" kein Vorgriff auf den "erst festzusetzenden Unterhalt", der eine nachtr?gliche "Anpassung" des auf einem Titel nach § 382a EO beruhenden Vorschusses an den endgültigen Unterhalt entsprechend § 19 Abs 2 UVG rechtfertigen k?nnte, sobald dieser festgesetzt ist. Vielmehr kann erst dann, wenn der (endgültige) Unterhalt festgesetzt ist, erstmals auf dessen Basis ein Titelvorschuss beantragt werden, dessen Beginn und Dauer sich nach § 8 UVG richten.  相似文献   

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Fehlt die bücherliche Anmerkung des Vorbehalts des Verfügungsrechts gem § 469a ABGB, kann der Liegenschaftseigentümer das Verfügungsrecht über die freigewordene Pfandstelle – anders als bei der früheren Anmerkung der L?schungsverpflichtung – selbst mit Zustimmung der nachfolgenden Buchberechtigten nicht in Anspruch nehmen. Die Beschr?nkung des Verfügungsrechts durch § 469a Satz 2 ABGB bezieht sich nur auf nachfolgende rechtsgesch?ftlich bestellte bücherliche Rechte und nicht auf andere Belastungen, insb exekutive Pfandrechte. Die Unterfertigung einer L?schungserkl?rung durch Handlungsbevollm?chtigte einer registrierten Genossenschaft mbH mit nicht n?her umschriebener Handlungsvollmacht rechtfertigt Bedenken gegen die wirksame Bevollm?chtigung iSd § 94 Abs 1 GBG (keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 62 Abs 1 Au?StrG).  相似文献   

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Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(10):669-670
Schon der Umstand, dass die in § 7 Abs 2 AngG normierte Alternative zum Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers an "die … geschlossenen Gesch?fte" anknüpft, spricht für die Richtigkeit der Auffassung, dass damit auf das Verbot, im Gesch?ftszweig des Arbeitgebers Handelsgesch?fte zu machen, Bezug genommen wird. Ein Eintritt in s?mtliche Gesch?fte des vom Angestellten verbotswidrig geführten kaufm?nnischen Unternehmens kommt nicht in Betracht.  相似文献   

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