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相似文献
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1.
2.
Eine Zwangslage iSd § 207b Abs 2 StGB wird begründet durch ein Zusammentreffen widriger Umst?nde, durch die sich eine unter sechzehnj?hrige Person gen?tigt sieht, geschlechtliche Handlungen vorzunehmen oder an sich vornehmen zu lassen, zu denen sie sich ohne diese Umst?nde nie verstanden h?tte. Die Zwangslage kann auch durch ein übel, das einer nahestehenden Person droht, begründet werden. Ob das übel objektiv gegeben ist oder blo? vorget?uscht wird, ist nicht entscheidend, wobei in letzterer Variante § 207b Abs 2 StGB mit § 108 Abs 1 StGB in Tateinheit zusammentreffen würde.  相似文献   

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4.
Entgegen der bisherigen Judikatur wird durch einen Mangel an Feststellungen zur Abgrenzung zwischen versuchter und vollendeter Tat nicht der Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 10 StPO, sondern jener nach Z 11 zweiter Fall des § 281 Abs 1 StPO hergestellt. Die rechtliche Bedeutung der Abgrenzung zwischen Versuch und Vollendung beschr?nkt sich auf die Frage des Vorliegens des Milderungsgrundes des § 34 Abs 1 Z 13 StGB, womit darauf bezogene Feststellungen Strafzumessungstatsachen betreffen und solcherart dem Regelungsbereich des § 281 Abs 1 Z 11 zweiter Fall StPO zugeh?ren. Der OGH hat im Falle einer Nichtigkeit aus Z 11 die M?glichkeit, nach Aufhebung des Strafausspruchs auch im Tats?chlichen in der Sache selbst zu entscheiden und solcherart eine überflüssige Wiederholung des erstinstanzlichen Verfahrens zu vermeiden.  相似文献   

5.
Die Zusammenfassung mehrerer den gleichen Tatbestand (ob versucht oder vollendet) erfüllender Akte zu einer strafbaren Handlung ist blo? nach Ma?gabe tatbestandlicher Handlungseinheiten anzuerkennen; die Kriterien dafür sind deliktsspezifisch zu bestimmen. Die Rechtsfigur des aus dem allgemeinen Teil des Strafrechts abgeleiteten, nach einheitlichen Kriterien zu bildenden fortgesetzten Delikts wird damit aufgegeben.  相似文献   

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7.
Eine Unterbringungsanordnung ist auch dann zul?ssig, wenn sich die Gef?hrlichkeit des T?ters nur gegen eine bestimmte Person richtet. Wird w?hrend der vorl?ufigen Anhaltung nach § 429 Abs 4 StPO ein Behandlungserfolg erzielt, der die Gef?hrlichkeit in einem Ma? reduziert erscheinen l?sst, dass von einer Unterbringung im Ma?nahmenvollzug Abstand genommen werden kann, so führt dies keineswegs zur bedingten Nachsicht der Unterbringung; der genannte Umstand steht vielmehr bereits der Unterbringungsanordnung als solcher entgegen.  相似文献   

8.
Wird die entfremdete Kreditkarte zur Begehung eines Betrugs verwendet, so verdr?ngt die Strafbarkeit nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 zweiter Fall StGB das Delikt nach § 241e Abs 1 StGB. Wird hingegen die entfremdete Kreditkarte zur Erlangung von Leistungen aus einem Automaten verwendet, so besteht echte Konkurrenz zwischen § 127 StGB und § 241e Abs 1 StGB.  相似文献   

9.
Der Dieb, der vom Eigentümer oder dessen Versicherer für die Rückgabe der weggenommenen Sache L?segeld fordert, verantwortet – mangels Anrechenbarkeit der Sachrückgabe auf die abgen?tigte Leistung – das Verbrechen der Erpressung.  相似文献   

10.
Die für eine Unterbringungsanordnung nach § 21 StGB verlangten "schweren Folgen" müssen sich aus einer einzigen Prognosetat ergeben. Eine Unterbringungsanordnung bei Befürchtung mehrerer Betrugstaten, die nur in ihrer Gesamtheit einen die Wertgrenze des § 147 Abs 3 StGB überschreitenden Schaden erwarten lassen, leidet an Nichtigkeit gem § 281 Abs 1 Z 11 StPO.  相似文献   

11.
Absolut untauglich im Sinn des § 15 Abs 3 StGB ist ein Versuch nur dann, wenn die Verwirklichung des durch die Tathandlung angestrebten sch?digenden Erfolges auf die vorgesehene Art bei generalisierender Betrachtung, somit losgel?st von den Besonderheiten des Einzelfalles, aus der ex-ante-Sicht eines über den Tatplan informierten verst?ndigen Beobachters geradezu ausgeschlossen erscheint und demzufolge unter keinen wie immer gearteten Umst?nden erwartet werden kann. Dementsprechend liegt ein blo? relativ untauglicher und daher strafbarer Betrugsversuch vor, wenn der Beschuldigte einen Liegenschaftseigentümer durch T?uschung über seine Zahlungswilligkeit und -f?higkeit zur notariellen Unterfertigung eines Kaufvertrages über die Liegenschaft veranlasst, nach der vorgesehenen Treuhandabwicklung die Intabulation des Eigentumsrechts aber erst nach Bezahlung des Kaufpreises erfolgen soll.  相似文献   

12.
Ein gegen einen jungen Erwachsenen gef?lltes Abwesenheitsurteil ist auch dann nichtig, wenn der Verteidiger und die anderen Verfahrensparteien der Durchführung des Abwesenheitsverfahrens zustimmen und wenn die Aussagen der in der Hauptverhandlung vernommenen Personen auf den Ausgang des den Abwesenden betreffenden Verfahrens keinen Einfluss haben. Zwischen einem t?tlichen Angriff mehrerer und schweren Abwehrverletzungen des angegriffenen Opfers besteht selbst dann, wenn die Gegenwehr offensiv, aber in Notwehr erfolgte, ein Ad?quanz- und Risikozusammenhang, weswegen diese Verletzungen den Angreifern zurechenbar sind.  相似文献   

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überschreitung der Strafbefugnisgrenze iSd ersten Falles der Z 11 des § 281 Abs 1 StPO ist auch dann gegeben, wenn eine unter Missachtung des § 5 JGG ausgemessene Strafe innerhalb des danach zu bildenden Strafrahmens liegt. Sachverst?ndige sind nur beizuziehen, wenn – nach der auf den Einzelfall bezogenen Wertung des Obersten Gerichtshofes – nicht jedes Mitglied des in der Schuldfrage (im Fall der Z 11 erster Fall iVm Z 4: in der Sanktionsfrage) erkennenden Spruchk?rpers die erforderlichen Fachkenntnisse für die Beurteilung einer Tatfrage besitzt. Im Zusammenhang mit einem Suchtgiftdelikt sichergestellte SIM-Karten k?nnen nur unter besonderen Umst?nden, die konkret festgestellt werden müssen, Gegenstand einer Einziehung gem § 26 StGB sein.  相似文献   

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Das Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG begnügt sich nicht mit formeller Textverst?ndlichkeit, sondern verlangt, dass Inhalt und Tragweite vorgefasster Vertragsklauseln für den Verbraucher durchschaubar sind. Vertragsbestimmungen müssen den Verbraucher im Rahmen des M?glichen und überschaubaren zuverl?ssigüber seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag informieren. Eine "gr?bliche Benachteiligung" iSv § 879 Abs 3 ABGB liegt vor, wenn die dem Vertragspartner zugedachte Rechtsposition in auffallendem, sachlich nicht zu rechtfertigendem Missverh?ltnis zur vergleichbaren Position des anderen steht. § 10 Abs 3 KSchG trifft nicht nur Klauseln, wonach mündliche Absprachen keine Gültigkeit haben, sondern insb auch solche, wonach ?nderungen und Erg?nzungen eines Vertrags nur durch eine schriftliche Best?tigung des Unternehmers wirksam sind. Zum Begriff der "beiderseitigen Hauptleistungen" iSv § 879 Abs 3 ABGB. Für die Kenntnisnahme der AGB durch den Verbraucher und die Zustimmung des Verbrauchers zu den AGB trifft den Unternehmer die Beweislast, sofern er sich auf die AGB beruft. Hat aber der Kunde bereits in den AGB best?tigt, dass er diese zur Kenntnis genommen und ihnen zugestimmt hat, wird ihm im Zuge der Rechtsverfolgung oder -verteidigung eine Beweislast auferlegt, die ihn von Gesetzes wegen nicht trifft, wenn er n?mlich nun seinerseits dartun muss, dass er ungeachtet der Best?tigung zB in Wahrheit gar keine M?glichkeit gehabt habe, die AGB zur Kenntnis zu nehmen.  相似文献   

18.
Der Anspruch auf Rückforderung des geleisteten Finanzierungsbeitrags ist bereits vor Konkurser?ffnung begründet und daher als Konkursforderung anzusehen. Da Rückforderungsansprüche aus Betriebskostenüberzahlungen aus Zeitr?umen vor Konkurser?ffnung resultieren, sind auch diese als Konkursforderungen anzusehen.  相似文献   

19.
Bei der vor der Genehmigung gem § 154 Abs 3 ABGB vorzunehmenden Vorwegprüfung einer Klage gegen die Bank wegen unberechtigter Auszahlung von Spareinlagen ist davon auszugehen, dass das Kreditinstitut bei einem Guthabensstand von über € 15.000,- bei Vorlage des Sparbuchs nur an den nach § 40 Abs 1 BWG identifizierten Kunden mit schuldbefreiender Wirkung zahlen kann.  相似文献   

20.
Die anhand der Verantwortlichkeit leitender Organe von Kapitalgesellschaften entwickelten Grunds?tze sind auf – wenngleich ehrenamtlich t?tige – Vorstandmitglieder jedenfalls solcher Vereine zu übertragen, die eine umfangreiche unternehmerische T?tigkeit ausüben. Auch unentgeltlich t?tige Vorstandsmitglieder eines weitl?ufig wirtschaftlich aktiven Vereines sind daher – trotz Aufteilung der Gesch?fte oder Betrauung eines eigenst?ndig agierenden Gesch?ftsführers – zur überwachung des gesamten Gesch?ftsbetriebes gehalten und handeln nur dann ordentlich und gewissenhaft, wenn sie bei Erkennbarkeit einer Krisensituation dem Gl?ubigerschutz dienende Ma?nahmen setzen. Widrigenfalls haben sie gleich dem unmittelbar kridatr?chtig Handelnden den Erfolgseintritt strafrechtlich zu verantworten – nur durch rechtzeitige Niederlegung der Organfunktion k?nnten sie sich davon befreien.  相似文献   

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