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相似文献
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Natur und Recht - Im Jahr 1992 wurde von der Europäischen Gemeinschaft die FFH-Richtlinie beschlossen. Seither sind drei Jahrzehnte vergangen, gleichwohl gibt es bis heute Defizite bei der...  相似文献   

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Frenz  Walter 《Natur und Recht》2022,44(5):317-320
Natur und Recht - Im Koalitionsvertrag finden sich auch Aussagen zur Primär- und Sekundärrohstoffwirtschaft: Das BBergG soll reformiert, die Kreislaufwirtschaft gestärkt und...  相似文献   

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Es existieren lediglich Empfehlungen für Zu- und Abschl?ge beim Nutzwertgutachten nach dem WEG 1975 in der Fassung der Novelle BGBl I 1997/7, nach denen im Regelfall das Verh?ltnis der Nutzwerte zu den Quadratmetern zwischen der Vergleichswohnung und den Gesch?ftsr?umen 1: 2 nicht überschreiten sollte. Dabei handelt es sich aber um unverbindliche Richtwerte. Eine überschreitung dieses Werts – noch dazu vor Ver?ffentlichung der Empfehlung – um nicht einmal das Doppelte ist – auch im Hinblick auf die Antragsrechte nach § 9 Abs 2 Z 2 WEG 2002 – nicht geeignet, einen Versto? gegen zwingende Grunds?tze der Parifizierung darzustellen oder im Hinblick auf das auch in § 9 Abs 2 WEG 2002 beibehaltene Wort "insbesondere" einen sonstigen, gesetzlich nicht explizit geregelten Antragsgrund zu konstituieren.  相似文献   

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Zusammenfassung  Durch das Umweltschadensgesetz wurde eine ?ffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Kompensation für gesch?digte natürliche Ressourcen und Funktionen implementiert, die unabh?ngig von der Vorhabenzulassung oder dem Vorliegen eines Eingriffs ist und damit deutlich über die Verpflichtungen aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung hinausgeht. Bisher herrscht eine gewisse Unsicherheit im Umgang mit dem neuen Instrument. Vollzugshinweise in den L?ndern fehlen weitgehend. Auch sind F?lle, in denen das Umweltschadensgesetz zur Anwendung gelangte, bisher nicht systematisch erfasst, Rechtsprechung liegt noch nicht vor. Der Beitrag gibt daher Hinweise zur rechtlichen wie naturschutzfachlichen Operationalisierung der zentralen Regelungen zur Erfassung, Bewertung und Sanierung von Biodiversit?tssch?den und bietet Unterstützung für die Umsetzung und den Vollzug des Instrumentariums in den L?ndern.  相似文献   

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Die Konfrontation von gerichtlichen Sachverst?ndigen mit wissenschaftlich fundierter Meinung privat beigezogener Fachleute ist gesetzlich intendiert. Das Anwenden oder Nichtanwenden einer von mehreren wissenschaftlich anerkannten Untersuchungsmethoden begründet keine Mangelhaftigkeit von Befund oder Gutachten der gerichtlich beigezogenen Sachverst?ndigen. Bei misslungener Entkr?ftung der dagegen vorgebrachten Einw?nde ist aber ein weiterer Experte beizuziehen.  相似文献   

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