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Natur und Recht - Als allein objektive Verfassungsnorm kann Art. 20a GG für sich genommen dem Einzelnen kein subjektives Recht auf Klima-Gesetzgebung verleihen. Hieran ändert auch der... 相似文献
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Ferdinand Kerschner 《Juristische Bl?tter》2009,131(9):555-559
Bei der Festsetzung der Enteignungsentsch?digung ist nicht nur der Wert der enteigneten Liegenschaft, sondern auch die Wertminderung
der dem Eigentümer verbleibenden Grundstücke zu berücksichtigen. Die Judikatur lehnt dabei aber den Ersatz jener Wertminderung
der Restliegenschaft, die durch das Enteignungsprojekt (etwa durch Bestand und Betrieb einer Stra?e bzw Eisenbahn) entsteht,
ab. Der Autor versucht nachzuweisen, dass diese gerichtliche Praxis auf unrichtigen rechtlichen Grundlagen beruht. 相似文献
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Der Begriff des "wichtigen Interesses" in § 16 Abs 2 Z 2 WEG 2002 ist besonders unter dem Gesichtspunkt zu beurteilen, ob
die ?nderung dazu dient, dem Wohnungseigentümer die dem heute üblichen Standard entsprechende Nutzung seines Objekts zu erm?glichen
(hier: kein wichtiges Interesse an einer Lüftungsm?glichkeit bei Wind und Regen). 相似文献
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Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(6):392-394
Der erkennende Senat schlie?t sich ausdrücklich der zuletzt in 9 Ob 25/07b vertretenen Rechtsansicht an, dass dann, wenn das
RekG in Ab?nderung der erstgerichtlichen Entscheidung die Prozesseinrede der mangelnden inl?ndischen Gerichtsbarkeit verworfen
hat und kein anderer die Zul?ssigkeit ausschlie?ender Grund des § 528 ZPO vorliegt, der OGH zur überprüfung der rekursgerichtlichen
Entscheidung mit Revisionsrekurs angerufen werden kann. Die von Gerichten eines Mitgliedstaats getroffenen Entscheidungen,
wonach "einfache" Klagen auf Zahlung offener Bewirtschaftungskosten zwischen Miteigentümern die Anwendbarkeit des Art 22 Z
1 EuGVVO nicht rechtfertigen, lassen sich auf den ?sterr Rechtsbereich zumindest dann nicht übertragen, wenn mit einer solchen
Zahlungsklage ein Antrag auf Effektuierung des latent bereits bestehenden Pfandrechts der Wohnungseigentümergemeinschaft im
Grundbuch durch Anmerkung der Klage begehrt wird. Die Klage nach § 27 Abs 2 WEG ist darauf gerichtet, den Umfang des bestehenden
Pfandrechts an der unbeweglichen Sache, n?mlich dem Miteigentumsanteil des Bekl zu bestimmen und der Inhaberin dieses Rechts,
der Eigentümergemeinschaft, den Schutz der mit ihrer Rechtsstellung verbundenen Vorrechte zu sichern. Für Klagen nach § 27
Abs 2 WEG einer Eigentümergemeinschaft gegen einen Wohnungseigentümer auf Zahlung rückst?ndiger Bewirtschaftungskosten, wenn
mit dieser Klage ein Antrag auf Klagsanmerkung verbunden ist, ist daher ohne Rücksicht auf den Wohnsitz des Bekl ausschlie?lich
das ?sterr Gericht zust?ndig, in dem die unbewegliche Sache gelegen ist. 相似文献
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Fischerlehner 《Juristische Bl?tter》2010,132(3):172-179
Rechtsvorschriften, die Beh?rden zu bestimmten Ma?nahmen erm?chtigen, greifen für sich nicht unmittelbar und aktuell in die
Rechtssph?re der durch solche Ma?nahmen Betroffenen ein. § 53 Abs 3a und 3b SPG bieten keine Grundlage für die "geheime überwachung
des Fernmeldeverkehrs". § 53 Abs 3a SPG erm?chtigt die Sicherheitsbeh blo?, bei Vorliegen gesetzlich bestimmter Voraussetzungen
von Betreibern ?ffentlicher Telekommunikationsdienste und von sonstigen Diensteanbietern bestimmte Auskünfte zu verlangen.
Personen, die den konkreten Verdacht hegen, dass ihre Daten aufgrund der angegriffenen Bestimmungen des SPG ermittelt wurden,
stehen das Auskunftsrecht (§ 26 DSG 2000), das L?schungsrecht (§ 27 DSG 2000), das Beschwerderecht (§ 31 DSG 2000 iVm § 90
SPG) sowie die Eingabe an die DSK gem § 30 Abs 1 DSG 2000, die im Fall eines begründeten Verdachtes zu einer Systemprüfung
gem § 30 Abs 2 DSG 2000 führen kann, zur Verfügung. Darüber hinaus ist auf den kommissarischen Rechtsschutz durch den Rechtsschutzbeauftragten
(vgl §§ 91a bis 91d SPG) hinzuweisen. 相似文献
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Eine selbstst?ndige Verfügung über die Anwartschaft und die Anmerkung nach § 40 Abs 2 WEG 2002 ist ausgeschlossen. Sie stellt
nur ein rechtliches Zubeh?r des Eigentums am Mindestanteil dar. Kommt ein Erwerb des Mindestanteils durch den Begünstigten
endgültig nicht zustande, wird die Anmerkung gegenstandslos, sodass sie nach den Bestimmungen der §§ 131ff GBG bei entsprechendem
Nachweis auf Antrag oder amtswegig gel?scht werden kann. Mangels Verletzung eines dinglichen Rechts des Liegenschaftseigentümers
kann die Beseitigung einer Anmerkung nach § 40 Abs 2 WEG nicht mit L?schungsklage geltend gemacht werden. 相似文献
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Redaktion 《Juristische Bl?tter》2012,134(5):296
Aus den Vereinen / Ankündigungen
47. Tagung der ?sterreichischen Gesellschaft für Arbeitsrecht und Sozialrecht – Rudolf Strasser-Ged?chtnis-Tagung 相似文献14.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(11):310-312
Ist kein – auch nicht ein vorl?ufiger – WE-Verwalter bestellt, vertritt die Anteilsmehrheit der Wohnungseigentümer die Eigentümergemeinschaft
nach § 18 Abs 3 Z 2 lit a WEG 2002. Um die "Selbstverwaltung" der Eigentümergemeinschaft aus Gründen der Praktikabilit?t zu
erleichtern, ist ein Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer gem § 24 Abs 6 WEG 2002 rechtswirksam, durch den einem Wohnungseigentümer
oder einem Dritten eine Vollmacht (hier: Kontovollmacht) zur diesbezüglichen Vertretung der Eigentümergemeinschaft erteilt
wird. 相似文献
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Reinhold Oberhofer 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(4):106-108
§ 35 Abs 2 WEG 2002, dessen Zweck vornehmlich die Sicherung des Bestandes des WE ist, steht der Teilung durch weitere WE-Begründung
an Wohnh?usern, an denen schlichte Miteigentumsanteile und WE nebeneinander bestehen (sog Mischhaus), nicht entgegen. Das
bestehende WE im Mischhaus wird n?mlich nicht tangiert, kommt es auf dem Weg der "unechten" Teilungsklage doch nur zur WE-Begründung
am noch bestehenden schlichten Miteigentum. Einer wirklichen und g?nzlichen Aufhebung der Gemeinschaft durch Zivilteilung
nach § 830 ABGB, also einer Aufhebung auch des bereits bestehenden WE stünde § 35 Abs 2 WEG 2002 allerdings unzweifelhaft
entgegen. 相似文献
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VGH München 《Natur und Recht》2018,40(2):136-137
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