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相似文献
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Die Verankerung der Selbstverwaltung im B-VG ist in der medialen Öffentlichkeit auf heftige Kritik gestoßen. Im Folgenden zeigt ein Mitglied jener Expertengruppe, die diese Novelle vorbereitete, dass damit im Prinzip nur bestehende Judikatur kodifiziert sowie eine systematische Regelung statt verstreuter Verfassungsbestimmungen (in Vorbereitung einer noch nicht abgeschlossenen Verfassungsrechtsbereinigung) geschaffen wurde. Neu ist ein gesetzesergänzendes Verordnungsrecht der Selbstverwaltungskörper. Neu ist auch die verfassungsrechtliche Verankerung der Sozialpartnerschaft, die sich aber im Rahmen des durch EU-Recht Vorgegebenen hält und gegenüber der gesellschaftlichen Entwicklung offen bleibt.  相似文献   

3.
Nach der Bundesverfassung haben die drei mandatsstärksten Parteien des NR das Recht, einen Volksanwalt zu nominieren. Gibt es – wie seit dem Oktober 2006 – zwei "drittstärkste" Klubs, so ist die Frage, wer von diesen beiden Parteien nominierungsberechtigt ist, nach rechtlichen Kriterien zu lösen und nicht politisch zu entscheiden. Nächstliegend ist dabei die Reihung nach der Anzahl der bei der NR-Wahl erzielten Stimmen.  相似文献   

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Der vorliegende Beitrag setzt die Reihe "Soziales Mietrecht in Europa" fort; die Beitr?ge werden im Rahmen eines von Prof. Dr. Paul Oberhammer (Zürich) und Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletečka (Salzburg) geleiteten und vom Jubil?umsfonds der Oesterreichischen Nationalbank gef?rderten Projekts erstellt und sollen rechtsvergleichende Impulse für die ?sterreichische Diskussion bieten.  相似文献   

6.
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Frage, welche Auswirkungen der neue rechtliche Status der EU-Grundrechtecharta auf den nationalen und gemeinschaftlichen Grundrechtsschutz haben wird. Behandelt wird insbesondere der Aspekt der Grundrechtsdurchsetzung und damit zusammenhängend, welche institutionellen Fragen sich hierfür im innerstaatlichen Recht ergeben.  相似文献   

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Mit der Verabschiedung des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes (EAVG) ist im Schatten der Wohnrechtsnovelle 2006 noch ein weiteres den wohnrechtlichen Bereich betreffendes Gesetzesprojekt am Ende der 22. Legislaturperiode zum Abschluss gebracht worden. Der folgende Beitrag soll einen ersten überblick über die Regelungsinhalte dieses neuen Bundesgesetzes geben.  相似文献   

9.
Durch das Adelsaufhebungsgesetz wird das Führen eines Adelstitels untersagt und ein Verstoß gegen dieses Verbot mit einer Geldstrafe bis 20.000,– Kronen oder einer primären Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten bedroht. Die Regelungen dieses Gesetzes wurden durch eine Vollzugsanweisung näher ausgeführt, wobei diese Konkretisierungen teilweise gravierend von den Bestimmungen des Adelsaufhebungsgesetzes abweichen. Nach Auseinandersetzung mit der Lehre gelangt der Autor zum Ergebnis, dass für Übertretungen des Adelsaufhebungsgesetzes ein Maximalgeldstrafsatz von € 0,14 Anwendung findet, dass aber auch eine Verhängung einer primären Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten durch eine Verwaltungsbehörde zulässig ist. Außerdem wird der Vollzugsanweisung zum Adelsaufhebungsgesetz ein im Verhältnis zum Adelsaufhebungsgesetz eigenständiger Regelungsgehalt abgesprochen.  相似文献   

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Ohne Zusammenfassung  相似文献   

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Die mit 1. Jänner 2008 in Kraft getretene VO des Landeshauptmannes von Tirol, mit der auf einem Teilstück der A 12 Inntal-Autobahn der Transport bestimmter Güter im Fernverkehr verboten wird, stellt den zweiten derartigen Versuch der Tiroler Landespolitik dar, dem stetig ansteigenden Alpentransitverkehr Einhalt zu gebieten. Das gegen diese "Sektorale Fahrverbots-VO neu" eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich soll zum Anlass genommen werden, die mit der Transitproblematik einhergehenden Fragestellungen in Bezug auf die europäische Verkehrspolitik zu erörtern. Dabei wird va die Frage in den Mittelpunkt gerückt, ob den Mitgliedstaaten überhaupt noch eine Regelungsautonomie verbleibt oder ob es sich beim europäischen Verkehrswesen um eine ausschließliche Kompetenz der Gemeinschaft handelt. Die europäische Verkehrspolitik als Instrument und Gegenstand der europäischen Integration kann naturgemäß nicht isoliert betrachtet werden, sondern ist insb auch unter dem Aspekt der Warenverkehrsfreiheit zu behandeln. Die damit einhergehende Problematik, die ihren Höhepunkt in der Diskussion über die freie Wahl des Verkehrsträgers findet, bildet den zweiten Schwerpunkt dieser Arbeit. Unter Berücksichtigung der erlangten Erkenntnisse sollen zuletzt die Chancen der gemeinschaftsrechtlichen Zulässigkeit des neuen sektoralen Fahrverbots beurteilt werden.  相似文献   

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Der vorliegende Beitrag stellt den ersten einer Reihe von Nationalberichten im Rahmen des von ao. Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletečka (Wien) und Prof. Dr. Paul Oberhammer (Zürich) geleiteten, vom Jubil?umsfonds der Oesterreichischen Nationalbank gef?rderten Forschungsprojekts "Soziales Mietrecht in Europa" dar. Ziel dieses Projekts ist es, durch rechtsvergleichende Analyse verschiedener europ?ischer Rechtsordnungen Impulse für die Diskussion über das soziale Privatrecht der Wohn- und Gesch?ftsraummiete in ?sterreich zu gewinnen. In den kommenden Jahren werden in loser Folge eine Reihe solcher Beitr?ge in den wobl erscheinen, deren inhaltliche Schwerpunkte auf Vorgaben der Projektleiter beruhen. Den Autoren wurde dabei aber gro?er Freiraum einger?umt, um den speziellen Fragen ihrer Rechtsordnung gerecht werden zu k?nnen. Der Beitrag von Bezirksrichter Dr. Weber – einem führenden schweizerischen Mietrechtsexperten – befasst sich mit den mietrechtlichen L?sungen des schweizerischen Rechts und den Erfahrungen, welche in der Praxis damit gemacht werden.  相似文献   

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Der vorliegende Beitrag setzt die Reihe "Soziales Mietrecht in Europa" fort; die Beitr?ge werden im Rahmen eines von Prof. Dr. Paul Oberhammer (Zürich) und Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletečka (Salzburg) geleiteten und vom Jubil?umsfonds der Oesterreichischen Nationalbank gef?rderten Projekts (Projektnummer 11997) erstellt und sollen rechtsvergleichende Impulse für die ?sterreichische Diskussion bieten.  相似文献   

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Ohne Zusammenfassung  相似文献   

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Der vorliegende Beitrag setzt die Reihe "Soziales Mietrecht in Europa" fort; die Beitr?ge werden im Rahmen eines von Prof. Dr. Paul Oberhammer (Zürich) und Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletečka (Salzburg) geleiteten und vom Jubil?umsfonds der Oesterreichischen Nationalbank gef?rderten Projekts (Projektnummer 11997) erstellt und sollen rechtsvergleichende Impulse für die ?sterreichische Diskussion bieten.  相似文献   

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Im vorliegenden Beitrag werden verschiedene Fragen diskutiert, die sich im Zusammenhang mit der Herabsetzung des Wahlalters für die Nationalratswahlen auf 16 Jahre ergeben. Insbesondere wird auf mögliche Inkonsistenzen infolge höherer Altersgrenzen in anderen Bundesgesetzen, die ebenfalls auf eine entsprechende Reife von Jugendlichen abstellen, eingegangen. So stellt sich etwa die Frage, ob Personen, die noch nicht voll geschäftsfähig sind, schon die geistige Reife haben, um auf Bundesebene zu wählen.  相似文献   

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20.
Justizanwalt     
Ohne Zusammenfassung  相似文献   

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