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Wolfgang Durner 《Natur und Recht》2009,31(6):373-380
Zusammenfassung Zum Jahreswechsel wurde das neue Raumordnungsgesetz verkündet, zur Jahresmitte wird das Gesetz
in vollem Umfang in Kraft treten. Trotz mancher Verbesserungen im Detail ist es dem Gesetzgeber jedoch
nicht gelungen, die rudiment?re Rolle des Bundes in der Raumentwicklungspolitik nennenswert aufzuwerten.
Insgesamt best?tigt das in v?lligem Konsens von Bund und L?ndern ausgehandelte Gesetz die
Befürchtung, dass die durch die F?deralismusreform 2006 geschaffenen L?nderabweichungsrechte
die f?deralen Verantwortlichkeiten keineswegs entflechten, sondern vielmehr bereits im Gesetzgebungsverfahren
einen kompromisshaften Konsens von L?ndern und Bund erzwingen. 相似文献
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Wolfgang Durner 《Natur und Recht》2009,10(1):373-380
Zum Jahreswechsel wurde das neue Raumordnungsgesetz verkündet, zur Jahresmitte wird das Gesetz
in vollem Umfang in Kraft treten. Trotz mancher Verbesserungen im Detail ist es dem Gesetzgeber jedoch
nicht gelungen, die rudiment?re Rolle des Bundes in der Raumentwicklungspolitik nennenswert aufzuwerten.
Insgesamt best?tigt das in v?lligem Konsens von Bund und L?ndern ausgehandelte Gesetz die
Befürchtung, dass die durch die F?deralismusreform 2006 geschaffenen L?nderabweichungsrechte
die f?deralen Verantwortlichkeiten keineswegs entflechten, sondern vielmehr bereits im Gesetzgebungsverfahren
einen kompromisshaften Konsens von L?ndern und Bund erzwingen. 相似文献
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Michael Reinhardt 《Natur und Recht》2008,9(3):468-473
Die in jüngerer Zeit aufgetretenen verheerenden überschwemmungen in Europa haben die Europ?ische
Gemeinschaft veranla?t, erstmals auf dem Wege spezifischer Richtliniensetzung den Hochwasserschutz
aufzugreifen. Die Richtlinie 2007/60/EG beschr?nkt sich dabei weitestgehend auf prozedurale Instrumente
und hochabstrakt gehaltene Schutzvorstellungen. Der nachstehende Beitrag setzt sich mit der Richtlinie
kritisch auseinander und stellt sie in den Kontext des europ?ischen Wasserwirtschaftsrechts. 相似文献
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Michael Reinhardt 《Natur und Recht》2008,30(7):468-473
Zusammenfassung Die in jüngerer Zeit aufgetretenen verheerenden überschwemmungen in Europa haben die Europ?ische
Gemeinschaft veranla?t, erstmals auf dem Wege spezifischer Richtliniensetzung den Hochwasserschutz
aufzugreifen. Die Richtlinie 2007/60/EG beschr?nkt sich dabei weitestgehend auf prozedurale Instrumente
und hochabstrakt gehaltene Schutzvorstellungen. Der nachstehende Beitrag setzt sich mit der Richtlinie
kritisch auseinander und stellt sie in den Kontext des europ?ischen Wasserwirtschaftsrechts. 相似文献
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Mario Genth 《Natur und Recht》2008,30(1):28-32
Zusammenfassung Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz ist am 15.12.2006 in Kraft getreten. Damit kam der deutsche Gesetzgeber seinem Auftrag zur
Umsetzung des Gemeinschaftsrechts – wenngleich sehr versp?tet – nach. Schon vor dem Erlass des Gesetzes war die Umsetzung
der v?lker- und europarechtlichen Vorgaben ein hei? diskutiertes Thema und auch nach der Umsetzung in deutsches Recht erhitzt
die Frage nach der Europarechtskonformit?t des Gesetzes weiterhin die Gemüter. In diesem Beitrag sollen einige der umstrittenen
Bestimmungen des Gesetzes n?her beleuchtet und auf ihre Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht geprüft werden. 相似文献
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Ministerialrat Dr. Dietwalt Rohlf 《Natur und Recht》2007,29(1):22-26
Am 1. Januar 2006 ist die Novelle des baden-württembergischen Naturschutzgesetzes In-Kraft-Getreten. Mit der Novellierung
des Naturschutzgesetzes erfolgte die notwendige Umsetzung der BNatSchG-Novelle vom 25. M?rz 2002 in Landesrecht. Gleichzeitig
wurde das aus dem Jahre 1975 stammende Naturschutzgesetz überarbeitet. Bei der Novellierung wurde ein besonderer Augenmerk
auf den partnerschaftlichen Naturschutz gerichtet. Schlie?lich sind unter dem Stichwort Entbürokratisierung und bürgerfreundliche
Gestaltung des Rechts einige Genehmigungstatbest?nde und Verordnungserm?chtigungen entfallen. Die wichtigsten ?nderungen und
Erneuerungen sollen im Folgenden dargestellt werden. 相似文献
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Dr. Christian Sailer 《Natur und Recht》2006,28(5):271-276
Seit der Erg?nzung des Art. 20a GG im Jahre 2002 hat der Staat nicht nur die „natürlichen Lebensgrundlagen“ zu schützen, sondern
auch „die Tiere“. Dieses Staatsziel beinhaltet auch den Schutz vor unn?tiger Schmerzzufügung und T?tung. Das hat Auswirkungen
auf die Formen und den Umfang der herk?mmlichen Jagd. Soweit sie als Sport- und Freizeitvergnügen betrieben wird, ist sie
nicht mehr aufrechtzuerhalten. Soweit sie aus anderen Gründen erfolgt, müssen diese zwingend sein. Aus der ver?nderten Verfassungslage
ergeben sich weitreichende Konsequenzen für das geltende Jagdrecht und dessen Reform. 相似文献
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Franz Merli 《Journal für Rechtspolitik》2011,19(2):195-214
Nach dem neuen § 76a GewO müssen bestimmte (durch Betriebsweise, G?stezahl und ?ffnungszeiten definierte) Gastg?rten vor Betriebsaufnahme
nicht mehr genehmigt, sondern nur mehr angezeigt werden. L?rmbelastungen der Nachbarn spielen im Anzeigeverfahren keine Rolle,
sondern k?nnen, allerdings nur bei Gesundheitsgef?hrdungen, zu nachtr?glichen Auflagen führen. Diese Regelung ist gleichheitswidrig,
ua weil sie den Kreis genehmigungsfreier Gastg?rten viel zu weit zieht, den Nachbarn unzumutbare Bel?stigungen zumutet und
ohne ausreichende sachliche Rechtfertigung vom allgemeinen Betriebsanlagenstandard abweicht. 相似文献
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Wolfgang Durner 《Natur und Recht》2010,32(12):900-900
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Sabine Resch 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(2):29-42
Kann ein Vorsorgebevollm?chtigter einen Mietvertrag abschlie?en? Muss ein Hausverwalter bei einer Eigentümerversammlung die
Stimme des Sachwalters berücksichtigen? Dürfen die n?chsten Angeh?rigen einen Mietvertrag für eine behinderte Person aufkündigen?
Der folgende Beitrag behandelt Fragen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts in Hinblick auf die aktuellen Neuerungen im Sachwalterrecht.
Damit soll dem Praktiker, der mit Sachwaltern, Vorsorgebevollm?chtigten und n?chsten Angeh?rigen zu tun hat, ein überblick
verschafft und ein Gespür dafür vermittelt werden, inwieweit diese Personen für den Behinderten t?tig werden k?nnen. 相似文献