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相似文献
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Ohne Zusammenfassung  相似文献   

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Nach der Bundesverfassung haben die drei mandatsstärksten Parteien des NR das Recht, einen Volksanwalt zu nominieren. Gibt es – wie seit dem Oktober 2006 – zwei "drittstärkste" Klubs, so ist die Frage, wer von diesen beiden Parteien nominierungsberechtigt ist, nach rechtlichen Kriterien zu lösen und nicht politisch zu entscheiden. Nächstliegend ist dabei die Reihung nach der Anzahl der bei der NR-Wahl erzielten Stimmen.  相似文献   

3.
Der Beitrag beschäftigt sich mit der B-VG-Novelle zur Kontrolle der Gerichtsbarkeit durch die VA. Nach den Vorstellungen der Expertengruppe Staats- und Verwaltungsreform im Bundeskanzleramt sollte diese Funktion ein eigener Justizanwalt übernehmen, weshalb die strukturellen Unterschiede zu den Ausgangsüberlegungen analysiert werden, ferner wird der Umfang der neuen Kontrollmittel dargestellt und verfassungsrechtlich gewürdigt.  相似文献   

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Mit der Bundesverfassungsgesetznovelle BGBl I 2008/2 wurden der Volksanwaltschaft Kompetenzen bei Beschwerden von BürgerInnen über überlange Gerichtsverfahren eingeräumt. Ausgehend von einer Darstellung der Entstehungsgeschichte dieser Novelle beabsichtigt dieser Beitrag die neuen Kompetenzen der Volksanwaltschaft aus verfassungsrechtlicher Sicht, insbesondere im Lichte von Gewaltenteilung und Gewaltenkontrolle, zu analysieren.  相似文献   

6.
Der Beitrag er?rtert die Frage, ob und wie der Gesellschafter einer GmbH haftet, der seinen Einflu? dazu benutzt, die Gesellschaft zu ruinieren. Nach neuester Auffassung des BGH handelt es sich um einen Fall deliktischer Innenhaftung. Demgegenüber ist nach wie vor anzunehmen, dass "existenzvernichtendes" Verhalten des (einzigen) Gesellschafters über eine teleologische Reduktion von § 61 Abs 2 GmbHG zu prinzipiell unbeschr?nkter Au?enhaftung führt.  相似文献   

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8.
Ortsnamenfragen haben sich in vielen Staaten als politisch ?u?erst brisant erwiesen. Zur L?sung dieser Fragen stehen nunmehr einschl?gige v?lkerrechtliche und europarechtliche Standards zur Verfügung. Oft werden diese aber auch ignoriert und fehlinterpretiert. Ziel dieses Beitrages ist es, die Reichweite und Leistungsf?higkeit dieser Standards zu untersuchen. Es wird gezeigt, dass die Vertragspraxis in Bezug auf die Europ?ische Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten zu einer extensiven Auslegung der an und für sich sehr vorsichtig formulierten Ortsnamenbestimmungen in dieser Konvention geführt hat. In ?sterreich hat die – wenn auch dogmatisch umstrittene – Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs in dieser Frage weitere minderheitenfreundliche Ma?st?be gesetzt. Wird die K?rntner Minderheitenproblematik in diesem Sinne gel?st, so würde dies ?sterreichs traditionell sehr gute Reputation im Minderheitenrecht weiter st?rken.  相似文献   

9.
Die Vorschriften über die Ablaufhemmung verfahrensrechtlicher Fristen orientieren sich – wie im Übrigen auch jene über die Anberaumung von Verhandlungen – an den allgemeinen Feiertagsregelungen. Diese bilden im Wesentlichen die religiösen Bedürfnisse der Bevölkerungsmehrheit ab, lassen aber Raum für solche einzelner religiöser Minderheiten. Eine Überprüfung anhand des Gleichheitssatzes fördert verfassungsrechtliche Bedenken zutage, die durch eine kleine gesetzgeberische Korrektur ausgeräumt werden könnten.  相似文献   

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Der vorliegende Beitrag verfolgt die Zielsetzung die rechtliche als auch ökonomische Auffassung von Interessensabwägungen im öffentlichen Recht auf der Basis der Rechtsökonomie zusammenzuführen. Dafür wird die Abwägung von (konfligierenden) Interessen in einem juristischen Kontext diskutiert, in dem funktionelle und normative Anforderungen aufgezeigt werden und die juristische Sichtweise ausführlich erörtert wird. Anschließend werden im Rahmen einer rechtsökonomischen Antwort ökonomische Argumente und Instrumente vorgestellt, die es ermöglichen, eine übergeordnete Theoriesprache für den juristischen Abwägungsprozess zu definieren. Basierend auf diesem Schritt wird eine potenzielle Integration von Kosten Nutzen Analysen und Kompensationsmechanismen in den juristischen Abwägungsprozess besprochen.  相似文献   

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Die Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG des Europ?ischen Parlaments und des Rates, vom 12. 12. 2006, über Dienstleistungen im Binnenmarkt, ABl L 376/36), die bis 28. 12. 2009 von den Mitgliedsstaaten der EU umzusetzen ist, hat neben ihrem arbeitsrechtlichen Schwerpunkt auch Auswirkungen auf die Immobilienwirtschaft sowie deren rechtliche Rahmenbedingungen. ?sterreich hat durch eine Novelle der GewO 1994 einen der wichtigsten Punkte der DL-RL, n?mlich die obligatorische Berufshaftpflichtversicherung der Immobilientreuh?nder – Nachweis dieser Versicherung bis sp?testens 27. 8. 2008 – bereits umgesetzt. Angesichts verschiedener Vorbehalte bleibt allerdings die Integrationswirkung der DL-RL hin zu einer Europ?isierung des gesamten Wohn- und Immobilienrechts in absehbarer Zeit beschr?nkt.  相似文献   

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Welche Rechtsfolgen in vermögensrechtlicher Hinsicht Platz greifen, wenn sich ein Parlamentsklub auflöst (bzw auflösen muss), erscheint bis dato kaum geklärt. Da nun aber diesen Rechtsfragen, va aufgrund von rezenten Umbrüchen in der österreichischen Parteienlandschaft, in Hinkunft durchaus auch erhebliche praktische Bedeutung zukommen kann, wird im folgenden Beitrag der Versuch unternommen, sie einer etwas eingehenderen Analyse zu unterziehen.  相似文献   

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熊德米  陈常青 《现代法学》2000,22(5):101-104
中国的法学古文化是世界法学文化水乳交融的一部分。完整、准确地将我国法学古文化向国外文化译介是语言学者和法律学者责无旁贷的工作。目前所出版的汉英翻译文献 ,其质量令人堪忧。本文提目前正式出版的部分古代法学论述的译文进行评论 ,提出了法律汉英翻译四原则 :准确性、简明性、严谨性、庄严性。  相似文献   

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Zusammenfassung  Die im Nachfolgenden abgedruckte Studie wurde im Auftrag der Bundesarbeitskammer ?sterreich erstellt. Ihr Anliegen ist es, M?glichkeiten einer verst?rkten Verankerung der energiepolitischen Zielsetzung "Versorgungssicherheit" im ?sterreichischen Elektrizit?tsrecht auszuloten. Auf Basis des geltenden gemeinschaftsrechtlichen Rechtsrahmens, werden Spielr?ume, die sich für eine Regelung von Aspekten der Versorgungssicherheit nutzen lassen, ermittelt und entsprechende rechtspolitische Vorschl?ge erarbeitet. Die Studie gliedert sich nach den drei Marktstufen des Elektrizit?tssektors: der Ebene der Erzeugung, des Netzbetriebs und der Lieferung (Versorgung mit Strom). Die Rechtslage, Entscheidungspraxis der Regulierungsbeh?rden, Gerichtsentscheidungen und Literatur sind auf dem Stand April 2008 verarbeitet.  相似文献   

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Am 1. 7. 2007 trat das EU-JZG-?ndG 2007 in Kraft, mit dem der justizielle Teil des Rahmenbeschlusses des Rates der EU über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Geldstrafen und Geldbu?en und der Rahmenbeschluss des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen innerstaatlich umgesetzt wurden. Damit wird der mit dem Europ?ischen Haftbefehl von der EU eingeschlagene Weg in einem weiteren Rechtshilfebereich, n?mlich dem der Vollstreckung von in einem Mitgliedstaat verh?ngten Geldsanktionen und verm?gensrechtlichen Anordnungen durch einen anderen Mitgliedstaat, fortgesetzt, indem einerseits traditionelle materielle Rechtshilfehindernisse eingeschr?nkt und anderseits auf die Einbeziehung einer politischen Beh?rde in das Vollstreckungsverfahren verzichtet wird. Der folgende Beitrag untersucht, wie sich die materiellen Voraussetzungen für die Vollstreckung von in einem Mitgliedstaat verh?ngten Geldsanktionen und verm?gensrechtlichen Anordnungen im ?sterr Justizstrafrecht nunmehr darstellen und welche Auslegungsprobleme sich bei einigen von ihnen ergeben.  相似文献   

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Die mit 1. Jänner 2008 in Kraft getretene VO des Landeshauptmannes von Tirol, mit der auf einem Teilstück der A 12 Inntal-Autobahn der Transport bestimmter Güter im Fernverkehr verboten wird, stellt den zweiten derartigen Versuch der Tiroler Landespolitik dar, dem stetig ansteigenden Alpentransitverkehr Einhalt zu gebieten. Das gegen diese "Sektorale Fahrverbots-VO neu" eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich soll zum Anlass genommen werden, die mit der Transitproblematik einhergehenden Fragestellungen in Bezug auf die europäische Verkehrspolitik zu erörtern. Dabei wird va die Frage in den Mittelpunkt gerückt, ob den Mitgliedstaaten überhaupt noch eine Regelungsautonomie verbleibt oder ob es sich beim europäischen Verkehrswesen um eine ausschließliche Kompetenz der Gemeinschaft handelt. Die europäische Verkehrspolitik als Instrument und Gegenstand der europäischen Integration kann naturgemäß nicht isoliert betrachtet werden, sondern ist insb auch unter dem Aspekt der Warenverkehrsfreiheit zu behandeln. Die damit einhergehende Problematik, die ihren Höhepunkt in der Diskussion über die freie Wahl des Verkehrsträgers findet, bildet den zweiten Schwerpunkt dieser Arbeit. Unter Berücksichtigung der erlangten Erkenntnisse sollen zuletzt die Chancen der gemeinschaftsrechtlichen Zulässigkeit des neuen sektoralen Fahrverbots beurteilt werden.  相似文献   

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