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相似文献
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Eine – auch analoge – Anwendung des § 27 Abs 1 Z 1 MRG und § 17 WGG scheidet nur dann aus, wenn Eigentumsanwartschaftsrechte aufgegeben werden und damit dem jeweiligen Vertragspartner nicht nur Mietrechte, sondern auch Eigentumsanwartschaftsrechte an einer Wohnung verschafft werden. Wurde kein unmittelbar aus der Zusage von WE (einer Eigentumsanwartschaft) erflie?endes und gem § 37 Abs 2 WEG 2002 durchsetzbares Nutzungsrecht an der Wohnung übertragen, führt dies zur Anwendbarkeit des § 27 Abs 1 Z 1 MRG.  相似文献   

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Die ?nderung eines Objekts, welches sich (ausschlie?lich) auf einem im Zubeh?r-WE stehenden Liegenschaftsteil befindet und folglich dem ausschlie?lichen Nutzungsrecht des Wohnungseigentümers unterliegt, ist nicht nach Z 2, sondern (nur) nach Z 1 des § 16 Abs 2 WEG 2002 zu prüfen. Die eine Liegenschaft abgrenzende Gartenmauer samt -zaun geh?rt jedoch zu den allgemeinen Teilen, weshalb die vom Antragsteller begehrte ?nderung (hier: Genehmigung der Nutzung des zu seiner WE-Einheit geh?rigen Gartens für Kfz-Abstellpl?tze lt einem n?her bezeichneten Plan) nach § 16 Abs 2 Z 2 WEG 2002 zu prüfen ist.  相似文献   

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Nachteilen, die dem Angeklagten durch einen "offenkundigen Mangel" der Verteidigung (also durch falsches oder fehlerhaftes Verhalten des Verteidigers, das eine konkrete und wirksame Verteidigung, wie sie mit Blick auf Art 6 Abs 3 lit c MRK erforderlich w?re, nicht mehr gew?hrleistet) entstehen, kann von der Generalprokuratur im Rahmen einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes begegnet werden.  相似文献   

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Der urkundlich erwiesene Tod des Bestandnehmers hat für sich allein nicht die Aufl?sung des Bestandvertrags zur Folge, weshalb er auch nicht die L?schung des eingetragenen Bestandrechts zu rechtfertigen vermag. Ein eingetragenes Bestandrecht kann jedenfalls vor Ablauf der vertraglich festgelegten Bestandzeit gem § 136 GBG (nur) gel?scht werden, wenn die Aufl?sung des Bestandvertrags durch ein auf R?umung lautendes Urteil nachgewiesen wird.  相似文献   

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Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(6):383-385
Schutzzweck der Bestimmungen über die Fürsorgepflicht des Pflegschaftsgerichts ist die Sicherung des Pflegebefohlenen vor Nachteilen für seine Person und sein Verm?gen. Daher ist nur dieser – und nicht auch ein Dritter – geschützt. Der erkennende Senat hat bereits zu 1 Ob 197/01d ausgeführt, dass ein Sachwalter keine gesetzlichen Sorgfaltspflichten gegenüber Dritten zu erfüllen habe. Der Zweck der vom Sachwalter zu beachtenden Verhaltenspflichten liegt nicht darin, Dritte vor Verm?genssch?den zu bewahren, die sie im direkten rechtlichen Verkehr mit dem Betroffenen auf Grund eigener Nachl?ssigkeit erleiden. Dasselbe gilt im Zusammenhang mit den vom Gericht zu beachtenden Vorschriften über die Bestellung und überwachung des Sachwalters.  相似文献   

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Sailer 《Juristische Bl?tter》2009,131(4):238-241
Eine vom unterhaltsberechtigten Ehegatten bezogene Ausgleichszulage (§ 292 Abs 1 ASVG) ist wegen ihres subsidi?ren sozialhilfe?hnlichen Charakters kein unterhaltsminderndes Eigeneinkommen des Unterhaltsberechtigten (Abkehr von 7 Ob 531/93), rechtfertigt also nicht eine Unterhaltsherabsetzung.  相似文献   

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Artenschutzrecht und Strafrecht sind sich nicht fremd, wie ein Blick auf §§ 65 und 66 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zeigt. In der Strafrechtspraxis spielen die Vorschriften aber eine untergeordnete Rolle, nicht zuletzt wegen der für die weit überwiegende Zahl der Rechtsanwender artfremden Materie. Hat man sich darin aber erst einmal zurecht gefunden, bietet das Artenschutzrecht ein spannendes Bet?tigungsfeld, wie der folgende, einem kürzlich abgeurteilten Fall nachgebildete Sachverhalt, zeigt. Die Darstellung soll auch verdeutlichen, wie artenschutzrechtliche Vorschriften in der Praxis unterlaufen werden und welche Probleme bei der Ermittlung artenschutzrechtlicher Sachverhalte entstehen k?nnen. * Der Verfasser ist als Staatsanwalt für Umweltsachen bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart t?tig.  相似文献   

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Die Ver?u?erung eines von mehreren in einheitlichen Mietr?umen geführten selbst?ndigen Betriebes bewirkt wegen der ohne Zustimmung des Vermieters nicht m?glichen Zerlegung der Mietrechte den Rechtsübergang nicht.  相似文献   

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