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相似文献
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Die Frage der staatlichen Migrations- und Flüchtlingspolitik ist ein Thema von besonderer Bedeutung. Doch leisten ?u?erungen keinen Beitrag zur ?ffentlichen Diskussion, wenn sie prim?r auf eine Diffamierung der Person des Verstorbenen abzielen. Auch gegenüber Politikern sind (Un-)Werturteile ohne hinreichendes Tatsachensubstrat oder Wertungsexzesse vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit nicht gedeckt. Der Pers?nlichkeitsschutz von Politikern ist zwar insofern eingeschr?nkt, als die Grenzen der zul?ssigen Kritik bei ihnen weiter gezogen wird als bei Privatpersonen, findet aber seine Grenze im (durch entsprechendes Tatsachensubstrat nicht gedeckten) Vorwurf einer vors?tzlichen strafbaren Handlung. Kritik darf auch verletzen, schockieren oder verst?ren und dem Vertreter einer NGO ist ein gewisses Ma? an Provokation zuzubilligen. Doch geben vom Kontext einer politischen Diskussion losgel?ste und die in Abs 2 des Art 10 MRK angesprochenen Pflichten und Verantwortungen ("duties and responsibilities") g?nzlich negierende (zudem durch unangemessene Vergleiche das NS-Unrecht nivellierende) Textstellen den Gerichten ma?gebende und ausreichende Gründe für die Beschr?nkung des Rechts auf freie Meinungs?u?erung.  相似文献   

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Aus § 67g Abs 2 Z 2 AVG folgt, dass die mündliche Verkündung eines Bescheides überhaupt zu entfallen hat, wenn dieser nicht unmittelbar im Anschluss an die mündliche Verhandlung beschlossen werden kann. Eine entgegen § 67g Abs 2 AVG erfolgte mündliche "Verkündung" des Bescheides ist unwirksam, sodass der Bescheid durch die Zustellung der schriftlichen Ausfertigung zu erlassen ist. Eine solche Verkündung unterbricht nicht die Verj?hrung.  相似文献   

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Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(8):520-521
§ 163b ABGB erg?nzt die Bestimmung des § 163 ABGB insoweit, als das Bestehen einer – auch ehelichen – Vaterschaft die Antragstellung nach § 163b ABGB nicht hindert. Der Antrag auf "V?tertausch" nach § 163b ABG steht dem Kind zeitlich unbeschr?nkt offen.  相似文献   

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Ein Rechnungslegungsanspruch ist im besonderen Au?erstreitverfahren gem § 52 Abs 1 Z 6 auch gegen den WE-Verwalter durchzusetzen, dessen Verwaltungsvertrag nach § 21 WEG 2002 bereits aufgel?st ist. Auch vor dem 1. 7. 2002 f?llig gewordene Rechnungslegungsansprüche verj?hren nach § 56 Abs 10 WEG 2002 in 3 Jahren, beginnend mit diesem Zeitpunkt. Zum intertemporalen Recht der inhaltlichen überprüfung von "richtigen" Abrechnungen im WE, die vor dem 1. 1. 2000 (= diesbezügliches Inkrafttreten gem Art IX Z 1 der WRN 1999) gelegt worden sind. Den WE-Verwalter trifft die Rechnungslegungspflicht nur gegenüber den in der ma?geblichen Abrechnungsperiode verbücherten einzelnen Wohnungseigentümern. Ein Wohnungseigentümer kann den Rechnungslegungsanspruch als mit dem dinglichen WE verbundenes akzessorisches, aber nicht h?chstpers?nliches Recht im Kaufvertrag auf seinen Einzelrechtsnachfolger übertragen, ihm aber davon losgel?st nicht abtreten, da dieser Anspruch prim?r nicht aus der schuldrechtlichen Beziehung des Wohnungseigentümers zum WE-Verwalter resultiert. Durch die kaufvertragliche (= Titelgesch?ft) übertragung kann der neue verbücherte Wohnungseigentümer auch die au?erstreitrichterliche Prüfung von Abrechnungen für Zeitr?ume vor Einverleibung seines WE beantragen.  相似文献   

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Natur und Recht - An den meisten Windkraftanlagen befinden sich – häufig an den Gondeln; seltener am Turm – Werbeaufdrucke, die entweder auf den Hersteller der Anlage oder auf...  相似文献   

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Die kassatorische Klausel enth?lt das Verbot des Erblassers an den Erben oder Legatar, den letzten Willen zu bestreiten, bei sonstigem Entzug eines Vorteils. Offen ist bisher, ob diese aufl?sende Bedingung mit einer Todfallsschenkung vereinbar ist, genauer: mit deren Erfordernis eines ausdrücklichen Widerrufsverzichts. Der Autor bejaht dies und bietet darüber hinaus ein Gesamtbild der Zul?ssigkeit einschl?giger Bedingungen mit eigener Stellungnahme.  相似文献   

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Eine Beschr?nkung des Besuchsrechts iSd § 148 Abs 2 ABGB (hier: durch Auflagen über die ?rtlichkeit, an der der pers?nliche Kontakt stattfinden soll) kommt nur dann in Betracht, wenn konkrete Umst?nde vorliegen, die eine Gef?hrdung der psychischen oder physischen Integrit?t des Kindes besorgen lassen. Blo? abstrakte Befürchtungen des obsorgeberechtigten Elternteils rechtfertigen weder Einschr?nkungen noch Auflagen oder Verbote im Zusammenhang mit der Ausübung des Besuchsrechts. Für die Zuerkennung vorl?ufiger Verbindlichkeit oder Vollstreckbarkeit gem §44 Au?StrG ist jeweils das Gericht zust?ndig, bei dem das Verfahren gerade anh?ngig ist.  相似文献   

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Sailer 《Juristische Bl?tter》2009,131(3):184-187
Ein am Zuschlagstag f?llig werdender Bestandzins gebührt dem Ersteher. Der Schutzzweck des § 1395 Satz 2 ABGB und die idente Interessenlage gebieten es, diese Bestimmung auch bei einem Forderungsübergang durch Eintritt des Erstehers in einen bestehenden Bestandvertrag anzuwenden.  相似文献   

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Sailer 《Juristische Bl?tter》2009,131(4):241-245
Hilfe durch einen Bevollm?chtigten kann nur im T?tigwerden zur Verwirklichung einer bestimmten Willensbildung des Betroffenen liegen, was ein bestimmtes Ma? an Einsichtsf?higkeit und Urteilsf?higkeit voraussetzt. Nach dem Verlust dieser F?higkeiten ist zur Kontrolle des Bevollm?chtigten und für einen allf?lligen Widerruf der Vollmacht ein Sachwalter zu bestellen. Genau diese in der Judikatur vertretenen Grunds?tze waren für den Gesetzgeber Anlass, das Institut der Vorsorgevollmacht mit den zum Schutz vor Rechtsmissbrauch normierten strengen Formerfordernissen einzuführen. Schon daraus folgt, dass bei Nichteinhaltung der Formvorschriften und sonstigen Voraussetzungen, insb einer fehlenden Vorausverfügung für den Fall des Verlusts der Handlungsf?higkeit, die Weitergeltung einer "schlichten" Vollmacht der Einleitung eines Sachwalterverfahrens und der Bestellung eines einstweiligen Sachwalters nicht entgegensteht. Die Rekurslegitimation ist im Sachwalterbestellungsverfahren in § 127 Au?StrG abschlie?end und zwingend geregelt. Für den Fall, dass der Bevollm?chtigte ohnehin ein Rechtsmittel namens des Betroffenen erhoben hat und darüber entschieden wurde, besteht kein Rechtsschutzinteresse an einer weiteren Entscheidung über denselben Verfahrensgegenstand, die nicht anders ausfallen k?nnte als diejenige über das Rechtsmittel des Betroffenen.  相似文献   

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Da eine übergabe auf den Todesfall als ein vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abh?ngiger Erwerb zu behandeln ist, entsteht die Steuerschuld nach § 8 Abs 2 GrEStG 1987 erst mit dem Eintritt dieser Bedingung, dh mit dem Ableben des übergebers.  相似文献   

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Der Ausschluss der Geltendmachung von Kosten im Konkursverfahren durch § 58 Z 1 und § 173 Abs 1 Z 1 KO steht einer gesonderten Geltendmachung von Verzugssch?den nicht entgegen. Zu diesen Verzugssch?den k?nnen auch die Kosten der Betreibung der Forderung geh?ren, soweit sie notwendig und zweckentsprechend waren. Dies gilt auch für die Kosten des Gl?ubigers im Zusammenhang mit der rechtsanwaltlichen Vertretung bei der Konkurser?ffnungstagsatzung.  相似文献   

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