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Helmut Würth 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(3):71-74
In neuester Zeit wird – wohl in einem nicht zuf?lligen Zusammenhang mit Verbandsklagen nach dem KSchG – nachdrücklich die
These vertreten, dass die Erhaltungspflicht des § 1096 ABGB auch im Vollanwendungsbereich des MRG anwendbar ist, um auf diese
Weise auch im Vollanwendungsbereich des MRG zu einer unbeschr?nkten Erhaltungspflicht des Vermieters auch im Inneren der einzelnen
Mietobjekte zu kommen. Dabei wird allzu sehr mit reiner Wortinterpretation gearbeitet, die im Wohnrecht, das weitgehend von
Politikern und nicht so sehr von der Rechtswissenschaft gepr?gt wird, leicht in die Irre führt; auch der Charakter des Mietverh?ltnisses
als Dauerschuldverh?ltnis wird dabei ignoriert. 相似文献
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Universitätsprofessor Dr. Werner Schroeder 《Natur und Recht》2006,28(3):133-138
Bereits seit 1991 existiert das übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention, AK). Allerdings sind erst Ende 2002 die
acht Durchführungsprotokolle zur AK und ein Zusatzprotokoll über die Streitbeilegung in Kraft getreten, weil drei Vertragsstaaten,
darunter Deutschland, diese ratifiziert haben. In der Rahmenkonvention verpflichten sich die Vertragsparteien, „unter Beachtung
des Vorsorge-, des Verursacher- und des Kooperationsprinzips eine ganzheitliche Politik zur Erhaltung und zum Schutz der Alpen
unter ausgewogener Berücksichtigung der Interessen aller Alpenstaaten, ihrer alpinen Regionen sowie der Europ?ischen Union
unter umsichtiger und nachhaltiger Nutzung der Ressourcen“ sicherzustellen (Art. 2 Abs. 1 AK). Nun geht es darum, die AK und
ihre Protokolle umzusetzen, d.h. auf der Ebene des V?lkerrechts, aber auch auf nationaler Ebene durch Anpassung der nationalen
Rechtsvorschriften sowie durch Anwendung und Auslegung der Konvention seitens der nationalen Beh?rden und Gerichte zu verwirklichen.
Der nachfolgende Beitrag liefert einen überblick über Inhalt und Bedeutung der AK und ihrer Protokolle, ordnet die Konvention
in das Umweltv?lkerrecht ein und befasst sich mit den Konsequenzen für das innerstaatliche Recht. 相似文献
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LStA Hon.-Prof. Dr. Johannes Stabentheiner 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2012,25(3):91-110
Aus Anlass des im Vorjahr vielfach gefeierten 200. Geburtstags des ABGB zeichnet der Beitrag die Entwicklung des Mietrechts
nach, wobei – diesem Anlass entsprechend – das Bestandrecht des ABGB im Mittelpunkt steht. Die Rückschau konzentriert sich
auf die Entwicklungslinien im Gesetzesrecht und beschr?nkt sich daher – mangels eines Legislativgeschehens zum Mietrecht im
ersten Geltungsjahrhundert des ABGB – auf die vergangenen 100 Jahre. Die judikative Ausgestaltung der Gesetzeslage wird nur
in gro?en Zügen angesprochen; auch hier liegt der Fokus in der Rechtsprechung zum ABGB-Bestandrecht. Der Aufsatz ist die modifizierte
Fassung eines Beitrags des Autors zu der vonFischer-Czermak/Hopf/Kathrein/Schauer herausgegebenen Festschrift „200 Jahre ABGB“. 相似文献
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Anna-Bettina Kaiser 《Journal für Rechtspolitik》2010,18(4):203-206
Die Zurückhaltung von Verfassungsgerichten beim Heranziehen von verfassungsvergleichenden Argumenten ist nicht unbegründet.
Sie beruht auf der Legitimationsproblematik, weiterhin darauf, dass eine auf Verfassungsvergleichung beruhende Auslegungsmethode
nicht entwickelt ist, und auf den funktionalen Grenzen von (Verfassungs-)Rechtsprechung. 相似文献
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Die Anforderungen an die Zulassung von Infrastrukturvorhaben sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Ben?tigte der
Planfeststeller vor 20 Jahren noch 20 Seiten für einen Planfeststellungsbeschluss, k?nnen es heute schon mal 500 Seiten für
eine Ortsumgehung sein. Dementsprechend ist es nicht verwunderlich, wenn das hier zu besprechende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
(BVerwG) die Form einer kleinen Monographie einschlie?lich des Inhaltsverzeichnisses annimmt. Die Ursachen sind sichtbar und
weithin bekannt. Auf der tats?chlichen Seite liegen sie in der Versch?rfung der Nutzungskonflikte durch die zunehmende Verdichtung
der Infrastrukturnetze sowie Siedlungs- und Gewerbefl?chen, dem zunehmenden Umweltbewusstsein der Bev?lkerung und dem Aufbau
eines europ?ischen Schutzgebietsnetzes. Auf der rechtlichen Seite wirkt sich die immer tiefer greifende Europ?isierung des
deutschen Rechts auf das Fachplanungsrecht aus. Diese Entwicklung in den letzten Jahren hat gezeigt, dass sich das Fachplanungsrecht
zwar gegen die verfahrensrechtlichen Anforderungen des Gemeinschaftsrechts durch Regelungen zur Verfahrensbeschleunigung weitgehend
zur Wehr setzen kann; die materiellrechtlichen Anforderungen greifen aber und verl?ngern auf ihre Weise die Verfahren. Das
von der Abw?gung bestimmte Fachplanungsrecht wird schleichend durch zwingende gemeinschaftsrechtliche Vorgaben ver?ndert.
Eine dieser Normen – die auch im Mittelpunkt der Entscheidung des BVerwG steht – ist die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL). 相似文献
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Heiko Sauer 《Journal für Rechtspolitik》2010,18(4):194-202
Auch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts finden sich immer wieder Verweise auf ausländisches Verfassungsrecht und auf die Rechtsprechung ausländischer Verfassungsgerichte. Im Zuge der Europäisierung und Internationalisierung des staatlichen Verfassungsrechts wird zudem vermehrt auf das Europarecht und die EMRK sowie die hierzu ergangene Rechtsprechung von EuGH und EGMR eingegangen. Solche Verweise können eine offene Haltung und die Neigung aufzeigen, im Kontext eines sich herausbildenden gemeineuropäischen Verfassungsrechts bei der Interpretation des Grundgesetzes über dessen Bereich hinauszublicken. Sie können aber bei defizitärer methodischer Reflexion auch eine eher zufällige Garnitur verfassungsrechtlicher Erwägungen darstellen, der sich über den Stellenwert des Verfassungsvergleichs letztlich wenig entnehmen lässt. Der folgende Beitrag zeigt, dass die Verfassungsvergleichung durch das Bundesverfassungsgericht zwischen diesen Extrempositionen zu verorten ist. Die Ausführungen gehen dabei über eine Auswertung der Karlsruher Rechtsprechungspraxis hinaus, indem sie der Bedeutung des Verfassungsvergleichs für die Auslegung des Grundgesetzes nachgehen. 相似文献
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Mario Genth 《Natur und Recht》2008,30(1):28-32
Zusammenfassung Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz ist am 15.12.2006 in Kraft getreten. Damit kam der deutsche Gesetzgeber seinem Auftrag zur
Umsetzung des Gemeinschaftsrechts – wenngleich sehr versp?tet – nach. Schon vor dem Erlass des Gesetzes war die Umsetzung
der v?lker- und europarechtlichen Vorgaben ein hei? diskutiertes Thema und auch nach der Umsetzung in deutsches Recht erhitzt
die Frage nach der Europarechtskonformit?t des Gesetzes weiterhin die Gemüter. In diesem Beitrag sollen einige der umstrittenen
Bestimmungen des Gesetzes n?her beleuchtet und auf ihre Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht geprüft werden. 相似文献
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