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1.
2.
VGH München 《Natur und Recht》2016,38(8):564-572
3.
Ingo Rau 《Natur und Recht》2009,31(8):532-536
Zusammenfassung Das Tierschutzstrafrecht wird in der Praxis oft stiefmütterlich behandelt. Viele Probleme sind
ungel?st. Der Beitrag besch?ftigt sich deshalb mit typischen Fragestellungen, die immer wieder
im Rahmen von Tierschutzstrafverfahren auftreten. Auch wenn dabei auf die Sicht der Ermittlungsbeh?rden
abstellt wird, sind die dargestellten Grunds?tze für alle anderen am Tierschutzstrafverfahren
Beteiligten (z.B. Strafverteidiger, Veterin?re etc.) ebenso von Bedeutung. 相似文献
4.
Reindl-Krauskopf 《Juristische Bl?tter》2011,133(2):123-124
Das Betrugsopfer mit Gewalt an der Durchsetzung seiner Forderung zu hindern, fügt dem Opfer keinen zus?tzlichen, nicht bereits
durch das betrügerische Verhalten verursachten Verm?gensschaden zu. Das blo? auf den zivilrechtlichen Rückforderungsanspruch
des Betrogenen gerichtete und somit keinen über den durch einen zuvor begangenen Betrug hinausreichenden Verm?gensschaden
bewirkende Tatverhalten der Angeklagten kann nicht als Erpressung, sondern (lediglich) als N?tigung angelastet werden. 相似文献
5.
Tim Schwarz 《Natur und Recht》2011,13(5):545-555
Ziel der Abschichtung bei der Umweltprüfung in der Bauleitplanung und der Raumordnung ist die
Vermeidung von Doppelprüfungen auf verschiedenen Planungsebenen durch den Rückgriff auf bereits
durchgeführte Umweltprüfungen auf anderen Plaungsebenen. Wird die Abschichtung formal richtig
und strukturiert durchgeführt, kann sie einen Beitrag zur Verfahrensvereinfachung bei der Umweltprüfung
von Raumordnungs- oder Bauleitpl?nen leisten. 相似文献
6.
Burgstaller 《Juristische Bl?tter》2007,129(12):811-813
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8.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(12):786-787
Bei Fahrzeugen ?lteren Baujahrs mit hohem Kilometerstand k?nnen nicht alle innerhalb eines halben Jahres nach einer Reparatur
auftretenden M?ngel generell auf den Zeitpunkt der übergabe bezogen werden. 相似文献
9.
Ingo Rau 《Natur und Recht》2009,12(4):532-536
Das Tierschutzstrafrecht wird in der Praxis oft stiefmütterlich behandelt. Viele Probleme sind
ungel?st. Der Beitrag besch?ftigt sich deshalb mit typischen Fragestellungen, die immer wieder
im Rahmen von Tierschutzstrafverfahren auftreten. Auch wenn dabei auf die Sicht der Ermittlungsbeh?rden
abstellt wird, sind die dargestellten Grunds?tze für alle anderen am Tierschutzstrafverfahren
Beteiligten (z.B. Strafverteidiger, Veterin?re etc.) ebenso von Bedeutung. 相似文献
10.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2009,131(4):238-241
Eine vom unterhaltsberechtigten Ehegatten bezogene Ausgleichszulage (§ 292 Abs 1 ASVG) ist wegen ihres subsidi?ren sozialhilfe?hnlichen
Charakters kein unterhaltsminderndes Eigeneinkommen des Unterhaltsberechtigten (Abkehr von 7 Ob 531/93), rechtfertigt also
nicht eine Unterhaltsherabsetzung. 相似文献
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14.
Dr. Horst Zeiler 《Natur und Recht》2009,31(8):526-532
Zusammenfassung Windenergieanlagen haben nicht nur positive klimapolitische und energiepolitische Effekte, sondern
auch negative Auswirkungen auf die Umwelt. Insbesondere die Gemeinden sehen sich mit Problemen im Zusammenhang
mit der Errichtung von Windkraftanlagen konfrontiert, wobei die Windanlagenbetreiber mitunter durchaus rüde
Methoden zur Durchsetzung ihrer Anliegen anwenden. Daraus folgend entstehen h?ufig Interessenkonflikte
innerhalb der Gemeinde. Beide Problemstellungen werden in dem Beitrag untersucht. 相似文献
15.
Für die Beurteilung, ob eine Anderslieferung (aliud) vorliegt (hier: MEL-Zertifikat statt MEL-Aktie), ist zun?chst nach den allgemeinen Grunds?tzen der Vertragsauslegung zu kl?ren, was vertraglich geschuldet war. Für die Frage, was Vertragsinhalt wurde, sind zun?chst die Vertragserkl?rungen der Parteien iSd § 914 ABGB auszulegen. Unerheblich ist, was eine Partei wollte, solange die andere Partei das nicht erkennen kann. Der Vertrauenstheorie entsprechend ist der Empf?ngerhorizont ma?geblich. 相似文献
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Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(6):383-385
Schutzzweck der Bestimmungen über die Fürsorgepflicht des Pflegschaftsgerichts ist die Sicherung des Pflegebefohlenen vor
Nachteilen für seine Person und sein Verm?gen. Daher ist nur dieser – und nicht auch ein Dritter – geschützt. Der erkennende
Senat hat bereits zu 1 Ob 197/01d ausgeführt, dass ein Sachwalter keine gesetzlichen Sorgfaltspflichten gegenüber Dritten
zu erfüllen habe. Der Zweck der vom Sachwalter zu beachtenden Verhaltenspflichten liegt nicht darin, Dritte vor Verm?genssch?den
zu bewahren, die sie im direkten rechtlichen Verkehr mit dem Betroffenen auf Grund eigener Nachl?ssigkeit erleiden. Dasselbe
gilt im Zusammenhang mit den vom Gericht zu beachtenden Vorschriften über die Bestellung und überwachung des Sachwalters. 相似文献
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