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Silvia Dullinger 《Juristische Bl?tter》2010,132(11):690-694
Die §§ 18-24 des neuen Verbraucherkreditgesetzes enthalten – entsprechend den einschl?gigen Vorschriften der Verbraucherkreditrichtlinie
– umfangreiche Konsumentenschutzbestimmungen für Kreditverh?ltnisse, die durch Kontoüberziehung und Kontoüberschreitung zustande
kommen. Die wesentlichen Inhalte dieser Neuregelung im Vergleich zur früheren Rechtslage, ihr Anwendungsbereich und die Auslegung
zweifelhafter Bestimmungen sind Gegenstand des folgenden Beitrags. 相似文献
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Durch die überführung des EVB ins Zinsrecht umfasst der "bisherige Hauptmietzins" der für die Fünfzehntelanhebung nach § 46a
Abs 2 MRG ma?geblich ist, auch den (früheren) EVB, worauf (soferne vom Vermieter geltend gemacht) bei der allj?hrlich vorzunehmenden
Ermittlung des Anhebungsbetrages Bedacht zu nehmen ist, was zu einer entsprechenden ?nderung der Fünfzehntelschritte führt. 相似文献
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Korn 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(11):323
Bei Miet- oder sonstigen Nutzungsverh?ltnissen in einer Baulichkeit, die von einer Bauvereinigung im eigenen Namen errichtet
worden ist oder auf die die Voraussetzungen des § 20a WGG zutreffen, ist im Verh?ltnis zwischen Vor- und Nachmieter nach §
20 Abs 1 Z 1 lit b WGG § 27 MRG anwendbar. Der Ersatzanspruch ist dabei nicht auf jene Aufwendungen beschr?nkt, die der Vermieter
einem ausscheidenden Mieter nach § 10 MRG zu ersetzen h?tte. Dafür, dass dies im Verh?ltnis zur "Parallelbestimmung" des §
20 Abs 5 WGG anders ist und aus dieser Bestimmung im Anwendungsbereich des WGG ein engeres Verst?ndnis des § 27 Abs 1 Z 1
MRG abzuleiten sein sollte, findet sich im Gesetz keinerlei Anhaltspunkt. 相似文献
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Reinhard Moos 《Juristische Bl?tter》2010,132(2):73-87
Seit der Wiedereinführung der Geschworenengerichte nach dem Kriege laufen die Debatten um eine Reform auf dieselben Argumente
hinaus. Das Ergebnis ist Geschmackssache. In letzter Zeit ist jedoch das Fehlen der Begründung des Wahrspruchs immer mehr
in den Vordergrund der Kritik getreten, unterstützt von einem Urteil des EGMR vom Januar 2009. Der Gesetzgeber ist aufgerufen,
Abhilfe zu schaffen. Diese Abhandlung befasst sich damit, wie das am besten geschehen soll. 相似文献
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VG Gießen 《Natur und Recht》2018,40(7):501-504
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