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Professor Dr. Michael Reinhardt LL.M. 《Natur und Recht》2009,31(8):517-525
Zusammenfassung Der Beitrag befasst sich mit dem praktisch h?chst problematischen Verh?ltnis von Wasserrecht
und Naturschutzrecht, dessen übliche Handhabung unter dem gemeinsamen Dach des ?ffentlichen Umweltschutzrechts
den spezifischen Belangen und Regelungszielen der Bereiche nur unzureichend gerecht wird. Insbesondere
drohen durch eine allein ?kologisch orientierte Systematisierung wesentliche wasserwirtschaftliche
Belange verdeckt und insbesondere das Institut des wasserbeh?rdlichen Bewirtschaftungsermessens eingeschr?nkt
zu werden. Durch eine dies berücksichtigende Auslegung der Kollisionsnormen erscheint jedoch eine
rechtliche Korrektur dieser Schieflage m?glich und geboten. 相似文献
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Tradition oder Fortentwicklung? Wasserrecht im UGB 总被引:1,自引:0,他引:1
Dr. jur. Peter Nisipeanu 《Natur und Recht》2008,30(2):87-97
Zusammenfassung Das Interesse der von wasserrechtlichen Regelungen betroffenen Fachwelt richtet sich zunehmend auf
den Teil “Wasserwirtschaft” des neuen Umweltgesetzbuches (UGB). Denn es wird immer wahrscheinlicher,
dass nach mehr als 30-j?hrigem Anlauf nun der erste gesetzgeberische Sprung zu einem bundeseinheitlichen
UGB gelingen k?nnte: Noch im November 2007 wurde vom BMU ein umf?nglicher Referentenentwurf bekannt
gemacht, der zuvor in weiten Teilen bereits mit den betroffenen Kreisen er?rtert worden war. Im Anschluss
daran soll im Frühjahr 2008 dem Bundestag der Regierungsentwurf eines UGB – zun?chst bestehend
aus einem Allgemeinen Teil (UGB I) und den ersten Gesetzbüchern des Besonderen Teils “Wasserwirtschaft”
(UGB II) und “Naturschutz” (UGB III) – zur ersten Lesung vorgelegt werden. In Vorbereitung
sind erste Ausführungsverordnungen zum UGB I (Vorhaben-VO, Umweltbeauftragten-VO). Sukzessiv sollen
dann weitere Umweltrechtsmaterien (UGB IV: Nichtionisierende Strahlung, UGB V: Handel mit Berechtigungen
zur Emission von Treibhausgasen – Emissionshandel, UGB VI: Erneuerbare Energien) nebst dazu geh?rigen
Rechtsverordnungen folgen. 相似文献
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Professor Dr. Michael Reinhardt 《Natur und Recht》2005,27(8):499-504
Die „strategische“ Umweltprüfung erstreckt das bisher bekannte
anlagenbezogene Instrument der Umweltverträglichkeitsprüfung
auf Pläne und Programme. Hierdurch wird das umweltrechtliche
Verfahren erheblich fortentwickelt und im Ergebnis verkompliziert.
Im Wasserrecht trifft die neue Umweltprüfung auf ein erst unlängst
auf gemeinschaftsrechtliche Veranlassung hin deutlich extensiviertes
Planungsinstrumentarium. Darüber hinaus enthält auch das
neue und verfassungsrechtlich problematische Hochwasserschutzgesetz
Instrumente, die einer weiteren Prozeduralisierung Vorschub
leisten. Der nachstehende Beitrag versucht, die neueren Entwicklungen
des wasserrechtlichen Verwaltungsverfahrens unter besonderer
Berücksichtigung des Vollzugs nachzuzeichnen und als Bestandteil
des Umweltverwaltungsverfahrens inhaltlich zu bewerten.*Vortrag, gehalten am 29. 4. 2005 auf dem Rostocker Umweltrechtstag
2005 „Strategische Umweltprüfung (SUP): Stand, Rechtsfragen,
Perspektiven“. Manuskriptstand: Mai 2005. 相似文献
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Dr. Markus Appel LL.M. 《Natur und Recht》2008,30(8):553-556
Zusammenfassung Bei Stilllegung von Bergbaubetrieben ist ein zentrales Thema die Einstellung der bergbaulichen Grundwasserhaltung.
Dies gilt insbesondere, wenn die bergrechtliche Wiedernutzbarmachung durch Flutung der sog. Tagebaurestl?cher
und Herstellung von Landschaftsseen erfolgt. In den dabei durchzuführenden berg- und wasserrechtlichen
Verfahren stellt sich die Frage, wie mit Vern?ssungssch?den bei Wiederanstieg des Grundwassers
auf sein vorbergbauliches Niveau umzugehen ist. Zu dieser Problematik hat mit dem Beschluss des OVG Magdeburg
vom 26. Mai 2008 erstmals ein Oberverwaltungsgericht Stellung genommen und dabei für begrü?enswerte
Klarheit gesorgt. Das OVG Magdeburg hat im Ergebnis die erstinstanzliche Entscheidung des VG Halle best?tigt,
wonach über solche Vern?ssungen nicht im wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren, sondern
im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren zu befinden ist und die Vern?ssungen im übrigen Baugrundrisiken
darstellen, die in die Verantwortung der Grundeigentümer fallen. 相似文献
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Peter Mader 《Juristische Bl?tter》2008,130(1):49-51
Eine gegen Treu und Glauben versto?ende Berufung auf den Ablauf der Verj?hrungsfrist liegt vor, wenn die Fristvers?umnis auf
ein Verhalten des Gegners zurückgeht. Erforderlich ist ein Verhalten des Anspruchsgegners, durch das der Anspruchsberechtigte
veranlasst wurde, seine Forderung nicht fristgerecht geltend zu machen; dabei genügt es, wenn der Gl?ubiger nach objektiven
Ma?st?ben der Auffassung sein konnte, sein Anspruch werde befriedigt oder nur mit sachlichen Einwendungen bek?mpft. Bei pflichtwidriger
Anlageberatung kann der Gesch?digte den Vertrauensschaden verlangen. 相似文献
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