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Hans-Georg Koppensteiner 《Juristische Bl?tter》2008,130(12):749-758
Der Beitrag er?rtert die Frage, ob und wie der Gesellschafter einer GmbH haftet, der seinen Einflu? dazu benutzt, die Gesellschaft
zu ruinieren. Nach neuester Auffassung des BGH handelt es sich um einen Fall deliktischer Innenhaftung. Demgegenüber ist nach
wie vor anzunehmen, dass "existenzvernichtendes" Verhalten des (einzigen) Gesellschafters über eine teleologische Reduktion
von § 61 Abs 2 GmbHG zu prinzipiell unbeschr?nkter Au?enhaftung führt. 相似文献
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Simone Wasserer 《Journal für Rechtspolitik》2009,17(2):115-125
Die mit 1. Jänner 2008 in Kraft getretene VO des Landeshauptmannes von Tirol, mit der auf einem Teilstück der A 12 Inntal-Autobahn der Transport bestimmter Güter im Fernverkehr verboten wird, stellt den zweiten derartigen Versuch der Tiroler Landespolitik dar, dem stetig ansteigenden Alpentransitverkehr Einhalt zu gebieten. Das gegen diese "Sektorale Fahrverbots-VO neu" eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich soll zum Anlass genommen werden, die mit der Transitproblematik einhergehenden Fragestellungen in Bezug auf die europäische Verkehrspolitik zu erörtern. Dabei wird va die Frage in den Mittelpunkt gerückt, ob den Mitgliedstaaten überhaupt noch eine Regelungsautonomie verbleibt oder ob es sich beim europäischen Verkehrswesen um eine ausschließliche Kompetenz der Gemeinschaft handelt. Die europäische Verkehrspolitik als Instrument und Gegenstand der europäischen Integration kann naturgemäß nicht isoliert betrachtet werden, sondern ist insb auch unter dem Aspekt der Warenverkehrsfreiheit zu behandeln. Die damit einhergehende Problematik, die ihren Höhepunkt in der Diskussion über die freie Wahl des Verkehrsträgers findet, bildet den zweiten Schwerpunkt dieser Arbeit. Unter Berücksichtigung der erlangten Erkenntnisse sollen zuletzt die Chancen der gemeinschaftsrechtlichen Zulässigkeit des neuen sektoralen Fahrverbots beurteilt werden. 相似文献
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Andreas Wiebe 《Juristische Bl?tter》2007,129(2):69-81
Im Juni 2007 steht die RL 2005/29/EG über unlautere Gesch?ftspraktiken zur Umsetzung an. Damit wird der Bereich des lauterkeitsrechtlichen
Verbraucherschutzes harmonisiert. Für den ?sterreichischen Gesetzgeber stellt sich die Frage, ob er es bei einer minimalistischen
L?sung belassen soll oder die Gelegenheit zu einer gr?βeren Reform nutzen soll oder sogar muss. Darüber hinaus greift der
Beitrag eine Vielzahl von Problemen auf, die sich sowohl hinsichtlich des beschr?nkten Anwendungsbereichs als auch in inhaltlicher
Hinsicht bei der Umsetzung stellen und auch für die Praxis in Zukunft bestimmend werden. Diskutiert wird auch die zukünftige
Rolle der Judikatur in einem besonders durch Fallrecht gepr?gten Rechtsgebiet. 相似文献
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Magdalena Thöni 《Journal für Rechtspolitik》2008,16(2):131-138
Der vorliegende Beitrag verfolgt die Zielsetzung die rechtliche als auch ökonomische Auffassung von Interessensabwägungen im öffentlichen Recht auf der Basis der Rechtsökonomie zusammenzuführen. Dafür wird die Abwägung von (konfligierenden) Interessen in einem juristischen Kontext diskutiert, in dem funktionelle und normative Anforderungen aufgezeigt werden und die juristische Sichtweise ausführlich erörtert wird. Anschließend werden im Rahmen einer rechtsökonomischen Antwort ökonomische Argumente und Instrumente vorgestellt, die es ermöglichen, eine übergeordnete Theoriesprache für den juristischen Abwägungsprozess zu definieren. Basierend auf diesem Schritt wird eine potenzielle Integration von Kosten Nutzen Analysen und Kompensationsmechanismen in den juristischen Abwägungsprozess besprochen. 相似文献
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Herbert Gartner 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(1):1-10
Die Pflicht zur gesetzeskonformen, ausgewogenen Interessenwahrung in Bautr?gervertr?gen wird bei der Gestaltung der vom Bautr?ger
verwendeten Vertragsformbl?tter oftmals verletzt. Konsumentenschutzorganisationen haben diese Praxis kritisiert und die Verwendung
gesetzeskonformer Klauseln verlangt. Trotz der vielfach gerechtfertigten Kritik darf die Forderung nach Konsumentenschutz
nicht dazu führen, dass es für den Bautr?ger unm?glich wird, die in der Natur des Bautr?gergesch?ftes liegenden grundlegenden
Gestaltungs- und Abwicklungskriterien im zul?ssigen Rahmen anzuwenden. 相似文献
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Heinz Schäffer 《Journal für Rechtspolitik》2007,15(1):11-22
Eine Ländermitwirkung an der oberstaatlichen Willensbildung (insb Gesetzgebung) gehört unbestreitbar zu den Merkmalen eines (echten) Bundesstaates. Über die Formen und Wege, vor allem über die Gegenstände und die Intensität einer solchen Länderbeteiligung wird seit längerem in Wissenschaft und Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Das Vorhaben der neuen Koalitionsregierung für eine "Staatsreform" gibt Anlass zu neuerlicher Reflexion. Der Beitrag unterzieht die wesentlichsten früheren Reformideen (einschließlich jener im Österreich-Konvent und der Äusserung des Bundespräsidenten von 2005) einer kritischen Analyse und rechtspolitischen Bewertung. Abschließend werden Möglichkeiten einer Verbesserung und Flexibilisierung der Entscheidungsverfahren im Bundesstaat erörtert. 相似文献
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Katharina Popp 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(1):2-8
Mit der Verabschiedung des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes (EAVG) ist im Schatten der Wohnrechtsnovelle 2006 noch ein weiteres
den wohnrechtlichen Bereich betreffendes Gesetzesprojekt am Ende der 22. Legislaturperiode zum Abschluss gebracht worden.
Der folgende Beitrag soll einen ersten überblick über die Regelungsinhalte dieses neuen Bundesgesetzes geben. 相似文献
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Michael Gruber 《Juristische Bl?tter》2007,129(1):2-16
Die AG treffen im Kapitalmarktrecht Informationspflichten gegenüber ihrem Aktion?r. Die Bandbreite dieser Pflichten reicht
von der Information des Anlegers als des künftigen Aktion?rs durch den Emissions- bzw B?rsezulassungsprospekt bei der Aktienemission
bis zuden laufenden b?rserechtlichen Informationspflichten der AG (Ad-hoc-Publizit?t, Beteiligungspublizit?t, Regelpublizit?t).
Allen diesen Informationspflichten ist gemeinsam, dass (ua) die AG als Emittentin für ihre Verletzung haftet. Aus der Haftung
resultiert eine Schadenersatzleistung der AG an den Aktion?r. Leistungen der AG an ihren Aktion?r aber, die nicht in der Gewinnausschüttung
oder der Verteilung des Liquidationserl?ses bestehen, sind nach § 52 AktG (Verbot der Einlagenrückgew?hr) unzul?ssig, soweit
nicht eine im AktG selbst normierte Ausnahme vom Verbot des § 52 AktG greift (zB zul?ssiger Erwerb eigener Aktien, § 65 AktG).
Der vorliegende Aufsatz widmet sich der seit mehr als 100 Jahren streitigen und jüngst durch eine Entscheidung des BGH wieder
aktuell gewordenen Frage, wie dieser Konflikt zwischen der kapitalmarktrechtlichen Informationshaftung der AG und dem Verbot
des § 52 AktG zu l?sen ist. 相似文献
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Der vorliegende Beitrag analysiert – unter Bezugnahme auf eine ländervergleichende empirische Studie derselben Autoren – die Verhaltensregeln für Parlamentarier und die daraus resultierenden Konsequenzen. Dabei wird zunächst auf die Frage eingegangen, was unter Transparenzpflichten verstanden wird. Im Anschluss daran werden Hypothesen über den Zusammenhang von schärferen Transparenzpflichten und diversen Variablen dargelegt, gefolgt von einer kurzen Analyse der Implikationen für die verfassungsrechtlichen Argumente in Deutschland unter Berücksichtigung auch der österreichischen Regelungen. 相似文献
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Pia Abel Dragana Damjanovic Michael Holoubek Kerstin Holzinger 《Journal für Rechtspolitik》2008,16(4):219-268
Zusammenfassung Die im Nachfolgenden abgedruckte Studie wurde im Auftrag der Bundesarbeitskammer ?sterreich erstellt. Ihr Anliegen ist es,
M?glichkeiten einer verst?rkten Verankerung der energiepolitischen Zielsetzung "Versorgungssicherheit" im ?sterreichischen
Elektrizit?tsrecht auszuloten. Auf Basis des geltenden gemeinschaftsrechtlichen Rechtsrahmens, werden Spielr?ume, die sich
für eine Regelung von Aspekten der Versorgungssicherheit nutzen lassen, ermittelt und entsprechende rechtspolitische Vorschl?ge
erarbeitet. Die Studie gliedert sich nach den drei Marktstufen des Elektrizit?tssektors: der Ebene der Erzeugung, des Netzbetriebs
und der Lieferung (Versorgung mit Strom). Die Rechtslage, Entscheidungspraxis der Regulierungsbeh?rden, Gerichtsentscheidungen
und Literatur sind auf dem Stand April 2008 verarbeitet. 相似文献
16.
Peter Bußjäger 《Journal für Rechtspolitik》2008,16(3):193-202
Differenzierungen im Recht gehören zu den Wesensmerkmalen des Bundesstaates. Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, wie über diese Differenzierungen föderalistischer Wettbewerb entsteht und wechselseitiges Lernen ermöglicht wird. Nicht zu vernachlässigen ist aber auch der Effekt der Rechtsangleichung durch kooperativen Föderalismus. Beide Phänomene sind Bausteine einer Theorie des innovativen Bundesstaates. 相似文献
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Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(2):51-53
Liegenschaftsübergreifende Vereinbarungen (hier: betreffend 2 benachbarte WE-Liegenschaften über die Aufteilung und Abrechnung
von Bewirtschaftungskosten sowie 2 gesonderte Abrechnungs- und Abstimmungseinheiten) k?nnen nicht im wohnrechtlichen Au?erstreitverfahren
nach § 52 Abs 1 Z 9 iVm § 32 Abs 2, 5 und 6 WEG 2002, sondern nur im streitigen Rechtsweg überprüft werden. Eine von § 32
Abs 1 WEG 2002 abweichende Vereinbarung über den Aufteilungsschlüssel der gemeinschaftlichen Liegenschaftsaufwendungen oder
über eine von der Liegenschaft abweichende Abrechnungs- und Abstimmungseinheit bezieht sich n?mlich immer nur auf die konkrete
WE-Liegenschaft, keinesfalls aber auf mehrere. 相似文献
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Christoph Bezemek 《Journal für Rechtspolitik》2007,15(3):121-130
Die Ereignisse rund um 9/11 haben den Rechtsstaat mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Die Antwort auf die Frage, wie der Gefahr terroristischer Aktivitäten begegnet werden kann, ist letztlich von grundrechtlichen Problemstellungen bestimmt. Der vorliegende Beitrag setzt sich vor diesem Hintergrund mit einem Szenario auseinander, das noch in der aktuellen politischen Diskussion in hohem Maß präsent ist: Wie hat der Staat zu reagieren, wenn – gleich den Ereignissen in New York – eine gekaperte Passagiermaschine auf ein Hochhaus oder ein vollbesetztes Stadion zurast? Untersagt die Pflicht zum Schutz des Lebens der entführten Passagiere eine Einwirkung auf die Maschine oder darf der Staat auch unschuldige Opfer in Kauf nehmen, wenn dies zum Schutz anderer unbedingt erforderlich ist? 相似文献
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现代汉语中存在大量没有比况助词作为标志的表比况的短语.本文首先分析了"名词+名词"无标记比况短语的构成情况,并通过与有标记的比况短语以及"名词+形容词"无标记比况短语对比,考察了"名词+名词"比况短语的语义类型和句法功能特点. 相似文献
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Herbert Zemen 《Juristische Bl?tter》2007,129(1):29-34
Mit den Novellierungen der drei ?sterreichischen Anerbengesetze 1989 wurde die Geltendmachung der Nachtragserbteilung wesentlich
erleichtert. Der Aufsatz untersucht neben den allgemeinen Voraussetzungen der Nachtragserbteilung die Stellung des Anerben
als Schuldner und der weichenden Miterben und Noterben als Berechtigte. 相似文献