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Wolf-Dieter Arnold 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(1):27-28
Der zehnfache Wert der Jahresleistung bildet auch dann die Bemessungsgrundlage für eine Erg?nzungspauschalgebühr, wenn zu
einem auf bestimmte Zeit (drei Jahre) abgeschlossenen Mietvertrag im Gerichtsvergleich vereinbart wird, dass dieser mit folgender
?nderung aufrecht bleibt. "Die Kl?gerin wird ab … einen Mietzins in H?he von … entrichten." 相似文献
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Natur und Recht - Im Jahr 1992 wurde von der Europäischen Gemeinschaft die FFH-Richtlinie beschlossen. Seither sind drei Jahrzehnte vergangen, gleichwohl gibt es bis heute Defizite bei der... 相似文献
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Martin Schauer 《Juristische Bl?tter》2012,134(1):23-28
Das ABGB wurde am 1. 6. 1811 kundgemacht und ist am 1. 1. 1812 in Kraft getreten. Aus Anlass seines 200. Jahrestages wurden
zahlreiche Veranstaltungen abgehalten. Der folgende Beitrag beruht auf einem Vortrag, der anl?sslich der Pr?sentation der
Festschrift 200 Jahre ABGB bei einer vom ?sterreichischen Juristentag und dem Bundesministerium für Justiz organisierten Festveranstaltung
gehalten wurde. Der Verfasser greift darin den erstmals vor 100 Jahren von Franz Klein formulierten Topos von der Lebenskraft
des ABGB auf und versucht eine kritische Bewertung aus heutiger Perspektive. 相似文献
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Natur und Recht - Aus den unionalen Verträgen folgt eine allgemeine Pflicht zu einem dem Nachhaltigkeitsprinzip verpflichteten und damit integrativen Handeln. Das richtet sich auch an die... 相似文献
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Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(2):55-57
Der Ersatzanspruch des Bestandnehmers nach § 1097 ABGB unterliegt einer zweifachen Begrenzung, einerseits durch den tats?chlichen
Aufwand und andererseits durch den Vorteil des Bestandgebers. Für den Aufwand kommt es nur auf die Zeit nach Beendigung des
Bestandverh?ltnisses an, so dass dem Bestandnehmer nur der Ersatz des dann noch vorhandenen Wertes der Aufwendungen zusteht.
Mehr kann ein Bestandnehmer auch nicht erwarten, wenn er selbst w?hrend der Mietvertragsdauer die Ein- und Umbauten für seine
eigenen Zwecke entsprechend be- und abgenützt hat. Wiederholt wurde die Wertsteigerung der gesamten Liegenschaft als zu berücksichtigender
Vorteil des Bestandgebers gewertet, diese kann aber keineswegs mit einer m?glichen Erzielung h?herer Mieteinnahmen für die
Restnutzungsdauer der Ein- und Umbauten des Bestandnehmers gleichgesetzt werden. Die blo? erzielbaren – hier bisher wegen
der fehlenden Zahlungsmoral oder -f?higkeit des Nachmieters in Wahrheit nicht erzielten – Mehreinnahmen k?nnen nicht nach
den in erster Linie zu berücksichtigenden Interessen des Bestandgebers als Gesch?ftsherrn mit seinem objektiven Vorteil identifiziert
werden, die dem Bestandnehmer auch dann zuzusprechen w?ren, wenn der sich in der objektiv noch vorhandenen Wertsteigerung
ausdrückende Vorteil niedriger ist. 相似文献
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Sailer 《Juristische Bl?tter》2009,131(1):55-56
Der Legalit?tsgrundsatz verpflichtet den Staatsanwalt zwar zur Verfolgung aller Delikte, die ihm in amtlicher Eigenschaft
bekannt werden, aber auch nach dem Legalit?tsgrundsatz darf der Staatsanwalt die Einleitung eines Verfahrens nur beantragen,
wenn ein hinreichender Anlass besteht. Der Verletzte hat weder ein Recht auf Beteiligung an der Ausforschung des unbekannten
T?ters, noch auf Einleitung subsidi?rer Verfolgungsschritte, noch auf Durchführung von im strafrechtlichen Sinn "zwecklosen"
(weiteren) Erhebungen blo? zur Erleichterung der Durchsetzung seiner zivilrechtlichen Ansprüche. 相似文献
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Sailer 《Juristische Bl?tter》2009,131(1):47-49
Grunds?tzlich sind nur jene Bestimmungen der JN und ZPO zur Anwendung im Konkursverfahren geeignet, die mit den Eigentümlichkeiten
des Konkursverfahrens vereinbar sind. Die Anwendbarkeit des § 408 ZPO im Konkursverfahren scheitert schon daran, dass im Konkursverfahren
im Unterschied zur ZPO kein formeller, sondern ein materieller Parteibegriff herrscht. Es stehen sich nicht, wie im Zivilprozess,
zwei Parteien in einem kontradiktorischen Verfahren gegenüber, von denen eine im Sinne des § 408 Abs 1 ZPO "obsiegt" und die
andere "unterliegt". Ein angeblich mutwillig gestellter Konkursantrag kann daher keine Strafe nach § 408 ZPO ausl?sen. 相似文献
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《Juristische Bl?tter》2012,134(3):167
Aus den Vereinen / Ankündigungen
Tagung – "Die neue Verbraucherrechte-Richtlinie: Fortschritt für die EU-Bürger oder alte Rechte neu verpackt?"; Podiumsdiskussion: Der Ersatz von Mangelfolgesch?den in Ver?u?erungsketten von Unternehmern – Ankündigung 相似文献17.
Natur und Recht - Als allein objektive Verfassungsnorm kann Art. 20a GG für sich genommen dem Einzelnen kein subjektives Recht auf Klima-Gesetzgebung verleihen. Hieran ändert auch der... 相似文献
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Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(10):295
Für privilegierte Arbeiten iSd § 3 Abs 3 Z 2 MRG gilt die Wirtschaftlichkeitsgrenze nicht. Zu berücksichtigen ist aber, dass
ein Abbruchauftrag wegen Baugebrechen dann endgültig und bindend ist, wenn entweder die Baugebrechen, die zur Bescheiderlassung
geführt haben, aus technischen Gründen nicht behoben werden k?nnen oder wenn der Bestandgeber sie nicht behebt und hiezu auch
nicht verpflichtet ist. Ist eine "erhaltende" Sanierung ausgeschlossen (hier: Notwendigkeit einer nachzugründenden Fundamentierung,
die ohne Abbruch wesentlicher Teile des Geb?udes nicht m?glich ist) und sind praktisch einem Neubau gleichkommende Ma?nahmen
erforderlich, führt dies zum "rechtlichen Untergang" des Mietobjekts iSd § 29 Abs 1 Z 2 MRG iVm § 1112 ABGB. 相似文献