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Zusammenfassung Der Aufsatz er?rtert naturschutzrechtliche Problembereiche, die im Hinblick auf die Adaption
an den Klimawandel von besonderer Bedeutung sind. Hierzu z?hlen die Anpassung und Dynamisierung der
Schutzgebietskonzepte und des Schutzes von Natur in der Fl?che, die Realisierung von Biotopverbünden
als Infrastrukturen zur Anpassung wie auch der Umgang mit gebietsfremden Arten. Um den Anpassungsbedarf
des Naturschutzrechts besser absch?tzen zu k?nnen, stellt der Aufsatz einleitend die m?glichen
klimatischen Folgen für Natur und Landschaft dar. 相似文献
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Am 22.9.2006 legte die Kommission der Europ?ischen Gemeinschaften einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Schaffung eines
Ordnungsrahmens für den Bodenschutz und zur ?nderung der Richtlinie 2004/35/EG vor. Bereits der Titel zeigt einerseits, dass
dieser Entwurf einer Bodenrahmenrichtlinie (BRRL-E) zwar den lange erwarteten Einbezug des Mediums Boden in das europ?ische
Umweltschutzrecht endgültig ansto?en würde, andererseits, dass der Boden kein europarechtlich v?llig ungeregeltes Umweltmedium
darstellt. Bei der durch den Vorschlag zu ?ndernden Richtlinie 2004/35/EG handelt es sich um die Umwelthaftungsrichtline (UH-RL).
Mit dieser ist durch den Einbezug einer Sch?digung des Bodens in den Begriff des Umweltschadens bereits ein gro?er Schritt
in Richtung eines zielgerichteten europ?ischen Bodenschutzes getan worden. Der nachfolgende Beitrag stellt ausgehend von einem
Kurzüberblick zu den bislang bestehenden Regeln zum Schutz des Bodens im europ?ischen Umweltrecht (I.) zun?chst den Bodenschutz
nach der Umwelthaftungsrichtlinie dar (II.), um im Anschluss den Vorschlag der Bodenrahmenrichtlinie vorzustellen (III.).
Im Teil IV. wird das Bodenschutzrecht nach der UH-RL und dem BRRL-E betrachtet, dabei zeigen sich sowohl unterschiedliche
Ans?tze der Regelwerke als auch ein Fortschritt des zielgerichteten Bodenschutzes auf europ?ischer Ebene. 相似文献
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Andreas Vonkilch 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2010,23(3):57-64
Nachdem es zuletzt etwas ruhiger um die Frage nach der korrekten Qualifikation von Bestandvertr?gen in Einkaufszentren (EKZ)
geworden zu sein schien, sind nunmehr wieder interessante Entwicklungen zu verzeichnen. Einerseits liegt eine neue Entscheidung
des OGH vor, die als weiterer beachtlicher Schritt zur Konsolidierung der einschl?gigen Judikatur gewertet werden kann. Andererseits
werden dem Vernehmen nach gegenw?rtig massive Anstrengungen unternommen, um eine gesetzgeberische Intervention zu diesem Themenkomplex
herbeizuführen. Im folgenden Beitrag werden die geschilderten aktuellen Entwicklungen n?her dargestellt und gewürdigt. 相似文献
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Ministerialrat Dr. Dietwalt Rohlf 《Natur und Recht》2007,29(1):22-26
Am 1. Januar 2006 ist die Novelle des baden-württembergischen Naturschutzgesetzes In-Kraft-Getreten. Mit der Novellierung
des Naturschutzgesetzes erfolgte die notwendige Umsetzung der BNatSchG-Novelle vom 25. M?rz 2002 in Landesrecht. Gleichzeitig
wurde das aus dem Jahre 1975 stammende Naturschutzgesetz überarbeitet. Bei der Novellierung wurde ein besonderer Augenmerk
auf den partnerschaftlichen Naturschutz gerichtet. Schlie?lich sind unter dem Stichwort Entbürokratisierung und bürgerfreundliche
Gestaltung des Rechts einige Genehmigungstatbest?nde und Verordnungserm?chtigungen entfallen. Die wichtigsten ?nderungen und
Erneuerungen sollen im Folgenden dargestellt werden. 相似文献
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Professor Dr. Michael Reinhardt LL.M. 《Natur und Recht》2009,31(8):517-525
Zusammenfassung Der Beitrag befasst sich mit dem praktisch h?chst problematischen Verh?ltnis von Wasserrecht
und Naturschutzrecht, dessen übliche Handhabung unter dem gemeinsamen Dach des ?ffentlichen Umweltschutzrechts
den spezifischen Belangen und Regelungszielen der Bereiche nur unzureichend gerecht wird. Insbesondere
drohen durch eine allein ?kologisch orientierte Systematisierung wesentliche wasserwirtschaftliche
Belange verdeckt und insbesondere das Institut des wasserbeh?rdlichen Bewirtschaftungsermessens eingeschr?nkt
zu werden. Durch eine dies berücksichtigende Auslegung der Kollisionsnormen erscheint jedoch eine
rechtliche Korrektur dieser Schieflage m?glich und geboten. 相似文献
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