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相似文献
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Angesichts der jüngst zu beobachtenden Dynamik im mitgliedstaatlichen Umweltverfassungsrecht enth?lt der folgende Beitrag in Anknüpfung an die Untersuchung von Thym (NuR 2000, 557 ff.) sowohl eine erforderliche Aktualisierung – insbesondere im Hinblick auf die umfassende Inkorporierung des Umweltschutzes in die franz?sische Verfassung im Jahre 2005 sowie die Erweiterung der EU im Jahre 2004 – als auch eine zukunftsorientierte Analyse des Verfassungsvergleichs mit Blick auf die Normierung des Umweltschutzes in der „Charta der Grundrechte der Europ?ischen Union (GRC)“  相似文献   

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Der Konflikt zwischen Umweltschutz und Wettbewerbsfreiheit ist ein altes Thema, das aber st?ndig in Bewegung ist. Neue Aspekte ergeben sich aus dem beide Elemente verbindenden Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung und den aktuellen Leitlinien der Kommission.  相似文献   

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Nach einer Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs kann ein Bauleitplan wegen Versto? gegen das Willkürverbot aus Gründen des Umweltschutzes nichtig sein. Diese auf eine Popularklage ergangene Entscheidung er?ffnet die Frage, ob der Verfassungsgrundsatz des Willkürverbots auch im Rahmen von Verwaltungsakten herangezogen werden kann. Der Beitrag bejaht diese M?glichkeit.  相似文献   

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Umweltrechtliche Verbandsklagen werden nach wie vor als Fremdkörper im deutschen Verwaltungsrecht angesehen. Dies spiegelt sich in restriktiven Zulässigkeitsanforderungen und in einer beschränkten gerichtlichen Kontrolldichte wider. Durch aktuelle Entwicklungen des EG-Rechts wird der systembedingte Ausnahmecharakter deutscher Verbandsklagen in Frage gestellt: Die gemeinschaftsrechtliche Umsetzung der Aarhus-Konvention hat unter anderem zur Verankerung von Verbandsklagerechten in der UVP- und IVURichtlinie geführt, deren nationaler Umsetzungsbedarf nicht durch die im Bundes- und Landesnaturschutzrecht vorhandenen Verbandsklagen gedeckt wird. Neben Einzelanpassungen geht mit den europarechtlichen Anforderungen ein Funktionswandel umweltrechtlicher Verbandsklagen einher: Außer ihrer bisherigen materiellen umweltschützenden Zielrichtung erfüllen sie zukünftig auch eine Kontrollfunktion im Hinblick auf demokratische Beteiligungsrechte. Diese interessenbezogene und partizipatorische Doppelnatur altruistischer Verbandsklagen sowie systembedingte deutsche Inkohärenzen lassen eine Gesamtanpassung deutscher Verbandsklagen auf dem Niveau des Gemeinschaftsrechts sachgerecht erscheinen. Eine solche Ausweitung überindividuellen Rechtsschutzes muss nicht zu einer verfassungsrechtlich unzulässigen Einschränkung des Individualrechtsschutzes führen. Um den Ausnahmecharakter umweltrechtlicher Verbandsklagen im deutschen Individualrechtsschutzsystem aufzuzeigen, wird der Beitrag zunächst ihre gesetzlichen Voraussetzungen und ihre gerichtliche Prüfdichte analysieren (A), um anschließend den durch die europarechtlichen Vorgaben erforderlichen Umsetzungsbedarf aufzuzeigen (B). Der mit der gemeinschaftsrechtlichen Anpassung einhergehende Funktionswandel umweltrechtlicher Verbandsklagen (C) leitet über zu der Frage einer Fortentwicklung des umweltbezogenen Rechtsschutzsystems auf dem Niveau des Europarechts (D). Die hiergegen bestehenden verfassungsrechtlichen Einwände werden sodann diskutiert (E). Abschließend wird u. a. aufgrund der fortschreitenden Ausdehnung überindividueller Klagerechte in anderen Rechtsgebieten die Entwicklung eines Gesamtkonzepts überindividuellen Rechtsschutzes vorgeschlagen (F). * Die Verfasserin ist wissenschaftliche Assistentin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht unter besonderer Berücksichtigung des Verwaltungsrechts an der Juristischen Fakultät der Universität Rostock. Der Beitrag beruht auf einem Vortrag, den die Autorin auf dem Rostocker Umweltrechtstag 2004: Effektiver Rechtsschutz im Umweltrecht? Stand, aktuelle Entwicklungen, Perspektiven gehalten hat und der im gleichlautenden Tagungsband in der Schriftenreihe des Ostseeinstituts für Seerecht und Umweltrecht erscheinen wird.  相似文献   

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Zusammenfassung Nach einer Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs kann ein Bauleitplan wegen Versto? gegen das Willkürverbot aus Gründen des Umweltschutzes nichtig sein. Diese auf eine Popularklage ergangene Entscheidung er?ffnet die Frage, ob der Verfassungsgrundsatz des Willkürverbots auch im Rahmen von Verwaltungsakten herangezogen werden kann. Der Beitrag bejaht diese M?glichkeit.  相似文献   

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In der Unterbrechung der Versorgungsleistungen (hier: Heizw?rme) durch den Vermieter liegt keine Besitzst?rung. Die zur Nutzung des Mietobjekts erforderlichen Energielieferungen sind nicht Bestandteil des Besitzes und k?nnen daher auch nicht Gegenstand des Besitzschutzes nach §§ 858ff BGB sein.  相似文献   

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Die Zurückhaltung von Verfassungsgerichten beim Heranziehen von verfassungsvergleichenden Argumenten ist nicht unbegründet. Sie beruht auf der Legitimationsproblematik, weiterhin darauf, dass eine auf Verfassungsvergleichung beruhende Auslegungsmethode nicht entwickelt ist, und auf den funktionalen Grenzen von (Verfassungs-)Rechtsprechung.  相似文献   

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Der VfGH zieht nach anfänglicher Zurückhaltung in seiner jüngeren Judikatur in bestimmtem Umfang auch rechtsvergleichende Erwägungen zur Entscheidungsbegründung heran. Der Blick über die Grenze dient dem Gerichtshof überwiegend zu dem Zweck, seine verfassungsrechtliche Beurteilung durch zusätzliche Argumente abzustützen, aber auch dazu, Hilfestellung bei der Inhaltsermittlung von Verfassungsnormen zu erlangen. Der Beitrag untersucht die Rechtsprechungspraxis des VfGH und widmet sich anhand dieser auch grundsätzlichen Fragestellungen der Zulässigkeit und Leistungsfähigkeit der Komparatistik in der verfassungsgerichtlichen Judikatur sowie ihren Einsatzbedingungen.  相似文献   

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Auch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts finden sich immer wieder Verweise auf ausländisches Verfassungsrecht und auf die Rechtsprechung ausländischer Verfassungsgerichte. Im Zuge der Europäisierung und Internationalisierung des staatlichen Verfassungsrechts wird zudem vermehrt auf das Europarecht und die EMRK sowie die hierzu ergangene Rechtsprechung von EuGH und EGMR eingegangen. Solche Verweise können eine offene Haltung und die Neigung aufzeigen, im Kontext eines sich herausbildenden gemeineuropäischen Verfassungsrechts bei der Interpretation des Grundgesetzes über dessen Bereich hinauszublicken. Sie können aber bei defizitärer methodischer Reflexion auch eine eher zufällige Garnitur verfassungsrechtlicher Erwägungen darstellen, der sich über den Stellenwert des Verfassungsvergleichs letztlich wenig entnehmen lässt. Der folgende Beitrag zeigt, dass die Verfassungsvergleichung durch das Bundesverfassungsgericht zwischen diesen Extrempositionen zu verorten ist. Die Ausführungen gehen dabei über eine Auswertung der Karlsruher Rechtsprechungspraxis hinaus, indem sie der Bedeutung des Verfassungsvergleichs für die Auslegung des Grundgesetzes nachgehen.  相似文献   

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Zur Bewertung eines vom Geschenknehmer mehreren Personen einger?umten Wohnrechts (zwei Geschenkgeber – H?lfteeigentümer – bedingen sich ein lebensl?ngliches Wohnrecht am gesamten Gegenstand der Schenkungen aus).  相似文献   

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Das Recht ist in modernen Gesellschaften ein wichtiges Steuerungsmittel. Schon bisher ist es allerdings nicht das einzige Instrument gewesen, um gesellschaftliche Entwicklungen und individuelles Verhalten zu beeinflussen. Es gab und gibt Bereiche, die sich selbst organisieren und in denen staatliches Recht aus unterschiedlichen Gründen nicht das entscheidende Steuerungsmittel ist. Dieser Beitrag untersucht, wie sich die zunehmende Digitalisierung der modernen Gesellschaften auf die Steuerungsfähigkeit des Rechts auswirkt. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, dass die Bedeutung des Rechts in der digitalisierten und hoch fragmentierten Welt abnimmt. Das Recht muss sich deshalb Verbündete in anderen Bereichen der Gesellschaft suchen, um weiterhin Steuerungsfunktionen für die Gesellschaft wahrnehmen zu können. Der Beitrag skizziert, wer als Verbündeter des Rechts in Frage kommt und wie die notwendigen transrechtlichen Kooperationen aussehen könnten.  相似文献   

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