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Da eine Trennung in Innen- und Au?enflügel bei Verbundfenstern wegen deren Konstruktion nicht m?glich ist, der ?u?ere Teil
des Au?enfensters aber jedenfalls au?erhalb des Mietgegenstands gelegen ist, f?llt das Verbundfenster insgesamt in die Erhaltungspflicht
des Vermieters iSd § 3 Abs 2 Z 1 MRG bzw der Eigentümer- gemeinschaft iSd § 28 Abs 1 Z 1 WEG. 相似文献
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Natur und Recht - Tierschutz und Pferdesport – ein Widerspruch? Bereits die bedauerlichen Reitszenen aus dem olympischen Fünfkampf im Jahr 2021 hatten diese Frage befeuert. Anfang dieses... 相似文献
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《Juristische Bl?tter》2012,134(3):167
Aus den Vereinen / Ankündigungen
Tagung – "Die neue Verbraucherrechte-Richtlinie: Fortschritt für die EU-Bürger oder alte Rechte neu verpackt?"; Podiumsdiskussion: Der Ersatz von Mangelfolgesch?den in Ver?u?erungsketten von Unternehmern – Ankündigung 相似文献10.
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Natur und Recht - Angesichts der infolge des Klimawandels in den letzten Jahren in Deutschland vermehrt auftretenden Dürre- und Starkregenereignisse gewinnt das Wasserentnahmeentgelt in der... 相似文献
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Helmut Hirtenlehner 《Journal für Rechtspolitik》2009,17(1):13-22
Angst vor Kriminalität wird in den Medien überwiegend als präzise abgrenzbare Reaktion auf tatsächliche oder potenzielle Kriminalitätsgefahren dargestellt und im öffentlichen Diskurs auch gerne so verstanden. Von sozialwissenschaftlicher und kriminologischer Seite her wird ein solch enges Verständnis kriminalitätsassoziierter Unsicherheitsempfindungen zunehmend in Frage gestellt und Kriminalitätsfurcht immer mehr als Materialisierung unausgesprochener unterschwelliger Existenz- und Zukunftsängste betrachtet. Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, welches der beiden Verständnismodelle kriminalitätsbezogener Unsicherheitsgefühle sachlich angemessen scheint. Beginnend mit einem kurzen Rückgriff auf die Wissenschaftsgeschichte der Kriminalitätsfurchtforschung wird ein sozialwissenschaftlich-kriminologischer Bezugsrahmen entwickelt, der die Angst vor Straftaten in die allgemeine Befindlichkeit westlicher Gegenwartsgesellschaften einordnet. Aus diesem Theorierahmen werden drei Hypothesen abgeleitet, die anhand einer systematischen Sichtung der vorhandenen Forschungsliteratur überprüft werden. Hypothese eins geht von der Annahme aus, dass, wenn Kriminalitätsfurcht soziale Existenz- und Abstiegsängste zum Ausdruck bringt, sozial und ökonomisch prekäre Bevölkerungsgruppen eine erhöhte Furcht vor Verbrechen artikulieren müssen. Hypothese zwei postuliert eine enge Verknüpfung kriminalitätsbezogener Sicherheitsbedenken mit anders gelagerten Formen der Verunsicherung. Hypothese drei schließlich unterstellt einen engen Zusammenhang des Niveaus sozialer Sicherheit mit dem Ausmaß kriminalitätsassoziierter Befürchtungen, und zwar dahingehend, dass in Ländern mit leistungsfähigen, hoch entwickelten wohlfahrtsstaatlichen Sicherungsarrangements weniger Kriminalitätsangst beobachtbar ist als in Staaten mit grobmaschigeren sozialen Sicherungsnetzen. Die Ergebnisse einer umfassenden Literaturanalyse sind geeignet, alle drei Hypothesen zu untermauern. 相似文献
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VGH Kassel 《Natur und Recht》2017,39(11):765-767
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BVerwG 《Natur und Recht》2014,36(9):633-649
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