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Felix Prändl 《Journal für Rechtspolitik》2012,20(4):379-385
Gemeinden haben mit Swap-Geschäften zur Absicherung des Zinsrisikos teilweise erhebliche Verluste erlitten. Dieser Umstand führt mittlerweile auch zu Gerichtsverfahren, in welchen die Gültigkeit dieser Geschäfte streitgegenständlich ist. Im folgenden Beitrag werden die Voraussetzungen für die Gültigkeit von Swap-Geschäften der Gemeinden untersucht. 相似文献
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Antonia Grüner 《Journal für Rechtspolitik》2009,17(2):97-114
Der Aufsatz behandelt die Frage nach dem verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimum in Österreich, Deutschland und der Schweiz. Ausgehend von der Frage, ob überhaupt soziale Grundrechte in den drei Verfassungsordnungen normiert sind, wird jeweils ausführlich auf die Herleitung und Begründung sowie auf den konkreten Inhalt eines allenfalls existierenden Grundrechts auf Sicherung des Existenzminimums eingegangen. Neben den historischen Grundlagen und dogmatischen Weiterentwicklungen ist es vor allem die höchstrichterliche Rechtsprechung, die sowohl für Umfang als auch Ausformung des behandelten Grundrechts eine entscheidende Rolle spielt(e) und die deshalb besonders detailliert dargestellt wird. 相似文献
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Der vorliegende Beitrag analysiert – unter Bezugnahme auf eine ländervergleichende empirische Studie derselben Autoren – die Verhaltensregeln für Parlamentarier und die daraus resultierenden Konsequenzen. Dabei wird zunächst auf die Frage eingegangen, was unter Transparenzpflichten verstanden wird. Im Anschluss daran werden Hypothesen über den Zusammenhang von schärferen Transparenzpflichten und diversen Variablen dargelegt, gefolgt von einer kurzen Analyse der Implikationen für die verfassungsrechtlichen Argumente in Deutschland unter Berücksichtigung auch der österreichischen Regelungen. 相似文献
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§ 91 StGB; § 260 Abs 1 Z 2 und § 281 Abs 1 Z 11 StPO: § 91 Abs 1 StGB enth?lt nur eine einzige strafbare Handlung. Soweit
§ 91 Abs 1 und 2 StGB jeweils erh?hte Strafdrohungen vorsehen, ?ndert dies an der Schuldfrage (§ 260 Abs 1 Z 2 StPO), mithin
am Strafsatz für die t?tliche Teilnahme an einer Schl?gerei und an einem Angriff mehrerer, also der Subsumtion (§ 281 Abs
1 Z 10 StPO) dem Abs 1 oder 2 des § 91 StGB subsumierbarer Taten nichts. Wird durch eine Schl?gerei oder einen Angriff mehrerer
eine schwere K?rperverletzung oder der Tod eines anderen verursacht, führt dies blo? zu erh?hten Strafrahmen, also erweiterter
Strafbefugnis iSv § 281 Abs 1 Z 11 erster Fall StPO. Die in der Literatur aufgezeigte verfassungsrechtliche Problematik an
blo? objektiven Bedingungen geknüpfter erh?hter Strafbarkeit wird durch eine solche Betrachtungsweise vermieden. 相似文献
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Andreas Vonkilch 《Juristische Bl?tter》2011,133(1):2-10
Die aktuellen Entscheidungen des OGH zu "Meinl European Land" beinhalten einige grundlegende Aussagen zum ?sterreichischen
Irrtumsrecht. Im folgenden Beitrag werden diese Aussagen n?her analysiert und gewürdigt. 相似文献
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Beim Erwerb eines Einfamilienhauses ohne Hinweis auf eine besondere Bodenbeschaffenheit kann im Allgemeinen ein natürlich
gewachsener Untergrund erwartet werden (hier: Bau auf einer mit Bauschutt angefüllten ehemaligen Schottergrube). Die Reichweite
eines vertraglichen Gew?hrleistungsverzichts ist durch Auslegung zu ermitteln. Auf das Fehlen einer auch nur schlüssig zugesicherten
Eigenschaft erstreckt sich selbst ein umfassender Gew?hrleistungsverzicht nicht. Ohne Darlegung besonders berücksichtigungswürdiger
Verk?uferinteressen besteht für eine Preisminderung nach der relativen Berechnungsmethode keine Untergrenze mit dem Verkehrswert
des mangelhaften Objekts. 相似文献
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