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1.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(11):716-718
Auch die Eltern des Minderj?hrigen bedürfen – entgegen einer ?u?erung in den Gesetzesmaterialien – nach der klaren Anordnung
des § 234 ABGB für die Entgegennahme eines € 10.000,– übersteigenden Kapitalbetrages namens des Minderj?hrigen der Genehmigung
des Pflegschaftsgerichts. 相似文献
2.
Hansj?rg Sailer 《Juristische Bl?tter》2012,134(9):580-580
Aus den Vereinen/Ankündigungen
Ober?sterreichische Juristische Gesellschaft – Weiteres Programm Wintersemester 2012/2013 – Ankündigung; Veranstaltungsreihe "Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts" – Ankündigung 相似文献3.
Christian Koller 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(9):268-273
Im Zuge der WRN 2009 hat der Gesetzgeber die Feststellung der H?he des rückforderbaren Kautionsbetrags ins (mietrechtliche)
Au?erstreitverfahren verwiesen. In einer ersten Stellungnahme zu den Folgen dieser Verweisung hat der Verfasser ua die Ansicht
vertreten, dass die Rückforderung im streitigen Verfahren vorübergehend – dh bis zur rechtskr?ftigen Feststellung der H?he
des rückforderbaren Betrags im Au?erstreitverfahren – unzul?ssig ist. Der vorliegende Beitrag behandelt – in Form einer kurzen
Replik – die jüngst von renommierten Autoren gegen diese Ansicht vorgebrachten Argumente. 相似文献
4.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2011,133(6):395-397
Das Verfahren über die Ablehnung eines Richters ist – entgegen der bisher hRsp – grunds?tzlich zweiseitig. Dem Gegner des
Ablehnungswerbers ist – au?er bei offenkundig unbegründeten Antr?gen – durch Einr?umung einer ?u?erungsm?glichkeit Geh?r zu
gew?hren, und zwar sowohl in erster als auch gegebenenfalls in zweiter Instanz. Eine Mehrzahl von Richtern kann nur erfolgreich
abgelehnt werden, wenn für jeden Einzelnen konkrete Ablehnungsgründe angegeben werden. Die blo?e Befürchtung einer ungünstigen
allgemeinen Stimmung reicht dafür aber ebenso wenig aus wie der – mit der richterlichen T?tigkeit der Natur der Sache nach
verbundene – blo? berufliche Kontakt mit einem Rechtsanwalt oder Notar. Die (nicht nach § 260 Abs 4 ZPO geheilte) Verletzung
der Gesch?ftsverteilung begründet auf einfachgesetzlicher Ebene den (relativen) Nichtigkeitsgrund nach § 477 Abs 1 Z 2 ZPO.
Infolge Zweiseitigkeit des Ablehnungsverfahrens besteht kein Grund, an der bisher einen Kostenersatz ablehnenden Rsp festzuhalten.
Das Ablehnungsverfahren bildet einen Zwischenstreit, über dessen Kosten nach den Regeln des Ausgangsverfahrens unabh?ngig
von dessen Ausgang zu entscheiden ist. 相似文献
5.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(7):450-455
Die Vertriebsgesellschaft im Konzern des Herstellers eines Pflanzenschutzmittels kann wegen fehlerhafter Beratung des Endabnehmers
nach § 1300 ABGB schon bei Fahrl?ssigkeit haftbar werden, da die Beratung über die Verwendung des – über einen H?ndler bezogenen
– Produkts nicht selbstlos erfolgt. Den Kl trifft – anders als bei der Arzthaftung – die Beweislast dafür, dass er sich bei
korrekter Beratung anders verhalten h?tte und die fehlerhafte Beratung daher kausal für den eingetretenen Schaden ist. Die
Anforderungen an den Beweis des blo? hypothetischen Kausalverlaufs sind bei Haftung für Unterlassung geringer als die Anforderungen
an den Nachweis der Verursachung bei einer Schadenszufügung durch positives Tun. Zum Verbot der überraschungsentscheidung
und zur Berechnung des durch fehlerhafte Beratung entstandenen Schadens. 相似文献
6.
Rummel 《Juristische Bl?tter》2012,134(4):233-233
Aus den Vereinen/Ankündigungen
Traunkirchen 2012 – Seminarankündigung; Salzburger Juristische Gesellschaft – Weiteres Programm Sommersemester 2012; Walter-Haslinger-Preis – Ausschreibung 相似文献7.
Arnold 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(4):120
Nach der Klagenfurter Kanalgebührenverordnung sind es – auch bei Wohnungseigentum – die Miteigentümer, die die Kanalgebühr
(zur ungeteilten Hand) schulden. 相似文献
8.
Burgstaller 《Juristische Bl?tter》2007,129(5):333-335
Die anhand der Verantwortlichkeit leitender Organe von Kapitalgesellschaften entwickelten Grunds?tze sind auf – wenngleich
ehrenamtlich t?tige – Vorstandmitglieder jedenfalls solcher Vereine zu übertragen, die eine umfangreiche unternehmerische
T?tigkeit ausüben. Auch unentgeltlich t?tige Vorstandsmitglieder eines weitl?ufig wirtschaftlich aktiven Vereines sind daher
– trotz Aufteilung der Gesch?fte oder Betrauung eines eigenst?ndig agierenden Gesch?ftsführers – zur überwachung des gesamten
Gesch?ftsbetriebes gehalten und handeln nur dann ordentlich und gewissenhaft, wenn sie bei Erkennbarkeit einer Krisensituation
dem Gl?ubigerschutz dienende Ma?nahmen setzen. Widrigenfalls haben sie gleich dem unmittelbar kridatr?chtig Handelnden den
Erfolgseintritt strafrechtlich zu verantworten – nur durch rechtzeitige Niederlegung der Organfunktion k?nnten sie sich davon
befreien. 相似文献
9.
Kurt Schmoller 《Juristische Bl?tter》2008,130(3):198-201
Der Dieb, der vom Eigentümer oder dessen Versicherer für die Rückgabe der weggenommenen Sache L?segeld fordert, verantwortet
– mangels Anrechenbarkeit der Sachrückgabe auf die abgen?tigte Leistung – das Verbrechen der Erpressung. 相似文献
10.
Rechtsanwältin Christina Schultz Rechtsanwalt Dr. Jan-Christof Krüger 《Natur und Recht》2007,29(11):732-740
Das nordrhein-westf?lische Wasserentnahmeentgeltgesetz – WasEG NRW – hat eine Vielzahl von Fragen aufgeworfen. Unternehmen
der Kies- und Sandindustrie waschen das gef?rderte Rohmaterial in der Regel mit Wasser, das sie aus dem durch die Gewinnungst?tigkeit
entstehenden Abgrabungsgew?sser entnehmen und nach Gebrauch wieder einleiten. Der „Wassercent“ belastet einzelne Unternehmen
mit j?hrlich bis zu 1,0 Mio. Unter dem Druck des abgabenrechtlichen Zugriffs erf?hrt ein bisher wenig beachtetes Instrument
Aufmerksamkeit: Der erlaubnisfreie Eigentümergebrauch. Als Eigentümergebrauch w?re die Kiesw?sche erlaubnis- und damit auch
entgeltfrei. Nachdem sich die Festsetzungsbeh?rde2 – aus vorgeblich ?kologischen überlegungen – gegen die Anerkennung der
Kiesw?sche als Eigentümergebrauch positioniert hat, befasst sich nunmehr auch die Rechtsprechung mit der Frage, sodass eine
erste Bilanz geboten ist. 相似文献
11.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(11):728-730
Entgegen 7 Ob 75/05p wird nunmehr – in Fortführung der grundlegenden Erw?gungen der E SZ 73/19 – die Rechtsansicht vertreten,
dass bei einer Vinkulierungsvereinbarung, bei der die Parteien – wie hier – lediglich eine Verst?ndigungspflicht im Fall der
Verpf?ndung usw vereinbaren, der Zahlungssperre auch in dem Sinn relative Wirkung zukommt, dass sie, weil sie kein Zurückbehaltungsrecht
zugunsten des Vinkulargl?ubigers bewirkt, den (anderen) Konkursgl?ubigern gegenüber wirkungslos ist. Die betreffende Forderung
aus dem Versicherungsvertrag f?llt bei Konkurs des Versicherungsnehmers in die Masse. 相似文献
12.
Andreas Vonkilch 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2010,23(1):1-14
Im rechtswissenschaftlichen Schrifttum wurden den Energieausweis betreffende zivilrechtliche Fragestellungen bislang blo?
punktuell und va im Anschluss an die – insoweit freilich wiederum selbst blo? ?u?erst bruchstückhaften – normativen Vorgaben
des EAVG er?rtert, wohingegen eine umfassende Analyse dieses Themenkomplexes fehlt. Der folgende Beitrag, der – in leicht
ver?nderter Form – zugleich auch erschienen ist in Holzapfel/Steixner/Vonkilch (Hrsg), Der Energieausweis in der Praxis –
Technische und rechtliche Umsetzung in ?sterreich (2009) soll diese Lücke schlie?en. 相似文献
13.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(3):184-185
Die "gesetzlichen Zinsen", deren Rückzahlung § 27 Abs 3 MRG anordnet, unterliegen – unbeschadet der für die Rückforderung
geltenden Verj?hrungsbestimmungen von drei bzw zehn Jahren – jedenfalls der Verj?hrungsfrist des § 1480 ABGB. 相似文献
14.
Redaktion 《Juristische Bl?tter》2012,134(5):296
Aus den Vereinen / Ankündigungen
Ober?sterreichische Juristische Gesellschaft – Weiteres Programm Sommersemester 2012 – Ankündigung 相似文献15.
《Juristische Bl?tter》2012,134(3):167
Aus den Vereinen / Ankündigungen
Tagung – "Die neue Verbraucherrechte-Richtlinie: Fortschritt für die EU-Bürger oder alte Rechte neu verpackt?"; Podiumsdiskussion: Der Ersatz von Mangelfolgesch?den in Ver?u?erungsketten von Unternehmern – Ankündigung 相似文献16.
Für die Frage der Festsetzung eines abweichenden Aufteilungsschlüssels kommt es auf die objektive Nutzungsm?glichkeit an.
Einem Wohnungseigentümer, der – obwohl eine der Parifizierung und der Widmung entsprechende Baubewilligung erlangbar w?re
– den parifizierungskonformen Ausbau seines Dachbodens aus subjektiven Gründen jahrelang nicht zielgerichtet betreibt, ist
die Festsetzung eines abweichenden Aufteilungsschlüssels infolge Nichtbenützbarkeit des Rohdachbodens zu verweigern. 相似文献
17.
Peter Rummel 《Juristische Bl?tter》2007,129(8):532-535
Vor einer Entscheidung des Rechtsmittelgerichts ist eine Klagseinschr?nkung auf Kosten jedenfalls dann zul?ssig, wenn es noch
zu einer der Beweiserg?nzung dienenden mündlichen Berufungsverhandlung kommt. Für das Vorliegen einer Anscheinsvollmacht zur
Vermietung einer Wohnung durch deren mit einem Fruchtgenuss belasteten Eigentümer genügt es – bei Kenntnis des Mieters vom
Fruchtgenuss – nicht, dass der Eigentümer über die Wohnungsschlüssel verfügt. Zu den Voraussetzungen einer schlüssigen Genehmigung. 相似文献
18.
Silvia Dullinger 《Juristische Bl?tter》2010,132(11):690-694
Die §§ 18-24 des neuen Verbraucherkreditgesetzes enthalten – entsprechend den einschl?gigen Vorschriften der Verbraucherkreditrichtlinie
– umfangreiche Konsumentenschutzbestimmungen für Kreditverh?ltnisse, die durch Kontoüberziehung und Kontoüberschreitung zustande
kommen. Die wesentlichen Inhalte dieser Neuregelung im Vergleich zur früheren Rechtslage, ihr Anwendungsbereich und die Auslegung
zweifelhafter Bestimmungen sind Gegenstand des folgenden Beitrags. 相似文献
19.
Bernhard König 《Juristische Bl?tter》2009,131(3):182-184
Eine einstweilige Verfügung – auch eine solche nach § 381 Z 2 EO – kann immer nur eine vorl?ufige Regelung zum Gegenstand
haben; sie darf keine Sachlage schaffen, die nicht mehr rückg?ngig gemacht werden kann. 相似文献
20.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(9):254-257
Der gekündigte WE-Verwalter ist verpflichtet, nach beendetem Verwaltungsverh?ltnis der Eigentümergemeinschaft die Original-Verwaltungsunterlagen
auch für bereits abgeschlossene Abrechnungsperioden herauszugeben. Der Herausgabeanspruch ist – entgegen der E 5 Ob 115/05f:
streitiger Rechtsweg – nach nunmehr gefestigter Rsp auf Grund schlüssiger Verweisung des § 52 Abs 1 Z 6 WEG 2002 im wohnrechtlichen
Au?erstreitverfahren geltend zu machen. 相似文献