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相似文献
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1.
Die Zurückweisung eines Nominierungsvorschlags durch die Obfrau des Hauptausschusses des Nationalrats im Zuge der Erstellung eines Gesamtvorschlags für die Wahl der Mitglieder der Volksanwaltschaft ist eine Angelegenheit der Gesetzgebung und nicht der Verwaltung und schon deshalb nicht als Bescheid bek?mpfbar.  相似文献   

2.
§ 3a Abs 1 IESG erfordert lediglich die Einleitung eines (in der Regel) arbeitsgerichtlichen Verfahrens sowie dessen geh?rige Fortsetzung einschlie?lich eines Exekutionsverfahrens. Hingegen ist die (unverzügliche) Einbringung eines Antrags auf Er?ffnung eines Insolvenzverfahrens über das Verm?gen des Arbeitgebers nicht Teil des nach § 3a Abs 1 S 2 IESG geh?rig fortzusetzenden Verfahrens. Verstreichen zwischen der (erfolgreichen) gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche des Arbeitnehmers und der Einleitung eines Insolvenzverfahrens (hier: acht) Jahre, bleibt als Prüfungsma?stab nur die Frage nach einer allf?lligen sittenwidrigen Verlagerung des Finanzierungsrisikos auf die IEF-Service GmbH.  相似文献   

3.
Arbeitgeber eines Hausbesorgers iSd HBG ist grunds?tzlich nur der Eigentümer eines Hauses. Dies schlie?t aber die analoge Anwendung des HBG in F?llen, in denen eine andere Person als der Hauseigentümer Vertragspartner des Hausbesorgers ist, nicht aus. Auch ein Arbeitsverh?ltnis zu dem, der die Rolle des Hauseigentümers einnimmt – wie etwa zum Gesamtmieter eines Hauses, der sich "in der vollst?ndigen Herrschaft über den Bestandgegenstand wie der Eigentümer befindet" –, unterliegt den Vorschriften des HBG. Nichts anderes kann im Fall des Fruchtnie?ers gelten.  相似文献   

4.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(12):794-797
Art 8 MRK ist kein Schutzgesetz iSv § 1311 ABGB, soweit es um die Verletzung der Gesundheit einer Ehefrau durch ungerechtfertigte Verhaftung ihres Ehegatten geht. Die psychische Beeintr?chtigung wegen der Inhaftierung des Ehegatten l?sst sich nicht mit der Intensit?t jenes Schocks, den Angeh?rige erleiden, wenn sie den Tod oder eine schwere Verletzung eines Angeh?rigen miterleben müssen bzw die Nachricht vom Tod eines nahen Angeh?rigen übermittelt bekommen, vergleichen. Der Anwendungsbereich von Schmerzengeldansprüchen "Drittgesch?digter" ist insoweit eingegrenzt, als nur dann Schmerzengeld auf Grund einer psychischen Beeintr?chtigung mit Krankheitswert gebührt, wenn diese durch den Tod eines nahen Angeh?rigen, die schwerste Verletzung eines solchen oder durch das Miterleben des Todes eines Dritten ausgel?st wurde. Eine Ausweitung der Haftung des Sch?digers auf F?lle, in denen nicht der Tod oder eine schwerste Verletzung des unmittelbar Gesch?digten verursacht wurde, würde die Ersatzpflicht des Sch?digers unangemessen und unzumutbar erweitern.  相似文献   

5.
Die Anspruchsbescheinigung zur Erwirkung eines einstweiligen Mietzinses setzt die erforderlichen Tatsachenbehauptungen voraus. Es widerspricht dem Wesen des auf eine rasche Entscheidung abgestellten Provisorialverfahrens, der gef?hrdeten Partei in einem zweiten Rechtsgang die M?glichkeit der Verbesserung eines unbestimmten Begehrens zu geben. Zum notwendigen Vorbringen bei einer behaupteten Verletzung der Mietzinszahlungspflicht.  相似文献   

6.
Der Begriff des "Betriebs" eines Kraftfahrzeugs iSd § 1 EKHG erfordert entweder einen inneren Zusammenhang mit einer dem Kraftfahrzeug eigentümlichen Gefahr oder, wenn dies nicht der Fall ist, einen ad?quat urs?chlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs. Die Ladung eines Kraftfahrzeugs z?hlt zu dessen Betriebseinrichtung. Das Abstellen eines Fahrzeugs zum Zweck eines Be- oder Entladens setzt dieses noch nicht au?er Betrieb; das Be- und Entladen stellt einen Betriebsvorgang dar. Allerdings ist in jedem konkreten Einzelfall sorgf?ltig zu prüfen, ob auch tats?chlich ein Gefahrenzusammenhang in dem Sinn besteht, dass der Unfall aus einer spezifischen Gef?hrlichkeit des Kraftfahrzeugs resultiert. Der Unfall (hier: Rei?en des Hebegurts beim Entladen des LKW mit einem Gabelstapler) muss daher mit dem eigentlichen Vorgang des Be- und Entladens zusammenh?ngen. Nach dem Gesetzeszweck des § 3 Z 3 EKHG haben die beim Betrieb der Eisenbahn oder des Kraftfahrzeugs t?tigen (bef?rderten) Personen die Folgen ihrer eigenen T?tigkeit, sei diese nun sorglos oder sorgf?ltig, grunds?tzlich selbst zu tragen, was insb beim Lenker mit der Beherrschung der Betriebsgefahr zu erkl?ren ist. Stellt sich die Hilfestellung des Lenkers bei der Entladung des LKWs nicht anders dar als eine von der Bef?rderung unabh?ngige Hilfestellung eines Dritten, so ist der Haftungsausschluss nach § 3 Z 3 EKHG nicht anwendbar.  相似文献   

7.
Ist der Mieter wegen der Pflege eines krebserkrankten Elternteils von der aufgekündigten Wohnung abwesend, dann kann von ihm nicht die Angabe eines konkreten Rückkehrtermins verlangt werden. Die Unsicherheit über die (weitere) Dauer der pflegebedingten Nichtbenützung wird in solchen F?llen durch die besondere Schutzwürdigkeit des Mieters aufgewogen.  相似文献   

8.
In der aktuellen justizpolitischen Diskussion fordern viele Stimmen die Einrichtung eines unabhängigen Bundesstaatsanwaltes, der als Leitungsorgan der Staatsanwaltschaften die Bundesministerin für Justiz ablösen soll, sowie die Einrichtung eines Rats der Gerichtsbarkeit, der künftig die gesamte Justizverwaltung besorgen soll. Der Beitrag zeigt, dass das eine keine Verbesserung brächte und das andere ein Rückschritt wäre.  相似文献   

9.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(11):727-728
§ 128 GBG bestimmt ausdrücklich die Rückwirkung des erst in h?herer Instanz bewilligten Grundbuchsgesuches auf den Tag dessen Einlangens (§ 29 Abs 1 GBG). H?ngt daher die Bewilligung eines Folgegesuches von der positiven Erledigung eines noch nicht rechtskr?ftig abgewiesenen Grundbuchsgesuches ab, ist der Eintritt der Rechtskraft der Vorentscheidung abzuwarten, statt sofort mit Abweisung vorzugehen.  相似文献   

10.
In der E 5 Ob 63/10s hat der OGH die analoge Anwendung des § 36 WEG auf den Ausschluss eines Miteigentümers aus der schlichten Miteigentumsgemeinschaft abgelehnt.Gruber m?chte in einem kürzlich erschienenen Aufsatz – für die F?lle der Zivilteilung der Liegenschaft- die Zul?ssigkeit einer solchen Klage mittels eines Analogieschlusses zu § 1210 ABGB begründen. Der folgende Beitrag besch?ftigt sich mit der Frage, ob ein Recht auf Ausschluss eines „schlichten“ Miteigentümers aus dem geltenden Recht ableitbar ist und geht dabei auch kritisch auf die von Gruber ge?u?erte Ansicht ein.  相似文献   

11.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2009,131(3):174-176
Eine Haftung eines Sachverst?ndigen gegenüber Dritten wird von der Rsp und der überwiegenden Lehre dann anerkannt, wenn der Besteller des Gutachtens für den Sachverst?ndigen erkennbar gerade auch die Interessen des Dritten mitverfolgt. In diesem Fall sind nach der neueren Rsp des OGH die objektiv-rechtlichen Sorgfaltspflichten auf den Dritten zu erstrecken. Das ist dann der Fall, wenn der Sachverst?ndige damit rechnen muss, dass sein Gutachten Dritten zur Kenntnis gelangen und diesen als Grundlage für ihre Dispositionen dienen wird. Der blo?e Umstand, dass die Sph?re eines Dritten durch ein Privatgutachten berührt wird, ist noch nicht haftungsbegründend. Es müssen vielmehr nach dem dem Sachverst?ndigen erkennbaren Zweck des Gutachtensauftrags gerade auch die Interessen eines oder mehrerer bestimmter Dritter mitverfolgt werden.  相似文献   

12.
Bei Vorliegen eines Bestandverhältnisses und gleichzeitiger oder nachfolgender Inbestandnahme eines weiteren Objektes stellt sich die Frage, ob zwei getrennte Vertragsverhältnisse oder ein einheitliches Bestandverhältnis vorliegen. Diese Frage ist zB für das Vorliegen der Zulässigkeit der Aufkündigung der Objekte relevant, die im Fall eines einheitlichen Bestandverhältnisses im Allgemeinen nur einheitlich erfolgen kann, sowie für die Mietzinsbildung und das Vorliegen des Kündigungsschutzes des MRG. Die Kriterien, die die Rsp für die Beantwortung der Frage, ob ein einheitlicher Vertrag oder zwei gesonderte Verträge vorliegen, aufstellt und welche Rechtsfolgen sich im Einzelfall daraus ergeben, werden hier kurz dargestellt.  相似文献   

13.
Das Recht des Angeklagten, an der Verhandlung pers?nlich teilzunehmen, z?hlt zu den Grundelementen des fairen Verfahrens nach Art 6 MRK. Mit diesem Recht kann die Auslieferung zur Vollstreckung eines auf einem Abwesenheitsverfahren beruhenden Urteils im Widerspruch stehen. Nunmehr hat der OGH erstmals hinsichtlich eines solchen Sachverhaltes auf eine Verletzung von Art 6 MRK erkannt und die Auslieferungsbeschlüsse der Untergerichte aufgehoben. Zudem wurden in dieser Entscheidung zum ersten Mal die für die Auslieferung zur Vollstreckung eines Abwesenheitsurteils relevanten Kriterien besprochen. Die Entscheidung verdient uneingeschr?nkte Zustimmung, was im folgenden Beitrag, auch unter Hinweis auf die jüngsten Entwicklungen innerhalb der EU, erl?utert werden soll.  相似文献   

14.
Auch der Vertragspartner eines atypischen und gemischten Dauerschuldverh?ltnisses ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur sofortigen Aufl?sung berechtigt. Es besteht keine Verpflichtung, davor das mildere Mittel der ordentlichen Kündigung anzuwenden. Zur vorzeitigen Aufl?sung eines Vertrages über die entgeltliche überlassung von Büror?umen samt Büroorganisations- und Personalbereitstellungsdienstleistungen wegen mangelhafter Erbringung von Teilleistungen.  相似文献   

15.
Für die Frage der Festsetzung eines abweichenden Aufteilungsschlüssels kommt es auf die objektive Nutzungsm?glichkeit an. Einem Wohnungseigentümer, der – obwohl eine der Parifizierung und der Widmung entsprechende Baubewilligung erlangbar w?re – den parifizierungskonformen Ausbau seines Dachbodens aus subjektiven Gründen jahrelang nicht zielgerichtet betreibt, ist die Festsetzung eines abweichenden Aufteilungsschlüssels infolge Nichtbenützbarkeit des Rohdachbodens zu verweigern.  相似文献   

16.
Gerade der Umstand, dass die Rückstellung eines lebenden Unternehmens nicht vereinbart wurde, spricht massiv für das Vorliegen von Gesch?ftsraummiete. Die Vereinbarung eines umsatzabh?ngigen Bestandzinses spricht nicht für das Vorliegen eines Pachtverh?ltnisses, zumal auch die pachtrechtlichen Bestimmungen des ABGB eine derartige Mietzinsbildung nicht eigens vorsehen. Hatte der Bestandnehmer erhebliche Investitionen zu leisten, um seinen Gesch?ftsbetrieb überhaupt aufnehmen zu k?nnen, und musste er darüber hinaus auch für die Gewerbeberechtigung, die (erstmalige und laufende) Anschaffung der zu ver?u?ernden Waren, das Bereitstellen von Personal und die gesamte Organisation des Betriebs sorgen, und entspricht es durchaus der Lebenserfahrung, dass zumindest ein gewisser Teil des Kundenstocks auch auf Bemühungen des Bestandnehmers und nicht allein auf das in die Sph?re des Bestandgebers fallende Umfeld, zurückzuführen ist, so ist im Ergebnis nicht zu sehen, warum der Bestandnehmer, der seinen Lebensunterhalt aus dem in den Bestandr?umlichkeiten geführten Betrieb erwirtschaftet, im Hinblick auf die Kündigung des Bestandvertrags erheblich weniger schutzwürdig sein sollte als ein Unternehmer, der Gesch?ftsr?umlichkeiten im Rahmen eines typischen Mietvertrags in Bestand genommen hat.  相似文献   

17.
§11 Abs3 NAG schafftkeine M?glichkeit der Antragstellung auf Erteilung eines humanit?ren Aufenthaltstitels. Auf Grund der Art 8 iVm 13 MRK und aus rechtsstaatlichen Erw?gungen muss neben einer Erteilung von Amts wegen auch ein Antragsrecht des in seinen subjektiven Rechten Betroffenen auf Erteilung eines humanit?ren Aufenthaltstitels vorgesehen sein.  相似文献   

18.
Die beabsichtigte Beteiligung an der Selbstt?tung eines anderen zieht eine Erkundigungspflicht nach der rechtlichen Zul?ssigkeit eines derartigen Verhaltens nach sich. Das Vers?umnis entsprechender Erkundigungen schlie?t eine schuldbefreiende Wirkung des Irrtums über das in ?sterreich bestehende einschl?gige Verbot aus.  相似文献   

19.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(6):393-395
Der Lieferant des Rohstoffes oder der Bestandteile des vom Schuldner zu fertigenden Werkes ist an sich nicht dessen Erfüllungsgehilfe, ist doch auch der Hersteller eines Werkes nicht verpflichtet, alle Rohstoffe selbst aufzuarbeiten oder alle Bestandteile selbst zu erzeugen. Der Endhersteller eines Produktes, der dessen fehlerhafte Teile nicht selbst erzeugt, ist im Allgemeinen vielmehr nur dann haftbar, wenn er den von einem Dritten gelieferten Teil nicht ausreichend kontrolliert oder den Zulieferer nicht sorgf?ltig ausw?hlt. Auslegung einer Herstellergarantie.  相似文献   

20.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(2):112-114
Die Rechtswirkungen der Verbücherung eines Bestandrechts beschr?nken sich auf die Folgen der §§ 1120 f ABGB. Eine allgemeine dingliche Wirkung gegenüber dritten Personen kommt der Eintragung des Bestandrechts nicht zu. Die Prüfung eines Gesuchs auf Eintragung eines Bestandvertrags hat nach den Erfordernissen der §§ 26 ff GBG zu erfolgen und muss insb dem § 32 GBG genügen. Ma?geblich und ausreichend ist, dass die Mieterin als Antragstellerin und die Eigentümerin und Vermieterin des Bestandobjekts genannt sind, ob welchem der Bestandvertrag eingetragen werden soll und auf den sich das Bestandverh?ltnis – zumindest auch und insoweit jedenfalls rechtlichm?glich und zul?ssig – bezieht. Sind diese Anforderungen erfüllt, hat die Eintragung des Bestandvertrags zu erfolgen. Ob die durch den Bestandvertrag einger?umte Nutzungsm?glichkeit im gesamten Umfang durch die Rechtsstellung des Vermieters gedeckt ist, ist dagegen nicht Teil der grundbuchsrechtlichen Prüfung.  相似文献   

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