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相似文献
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Nach der Bundesverfassung haben die drei mandatsstärksten Parteien des NR das Recht, einen Volksanwalt zu nominieren. Gibt es – wie seit dem Oktober 2006 – zwei "drittstärkste" Klubs, so ist die Frage, wer von diesen beiden Parteien nominierungsberechtigt ist, nach rechtlichen Kriterien zu lösen und nicht politisch zu entscheiden. Nächstliegend ist dabei die Reihung nach der Anzahl der bei der NR-Wahl erzielten Stimmen.  相似文献   

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Durch das Adelsaufhebungsgesetz wird das Führen eines Adelstitels untersagt und ein Verstoß gegen dieses Verbot mit einer Geldstrafe bis 20.000,– Kronen oder einer primären Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten bedroht. Die Regelungen dieses Gesetzes wurden durch eine Vollzugsanweisung näher ausgeführt, wobei diese Konkretisierungen teilweise gravierend von den Bestimmungen des Adelsaufhebungsgesetzes abweichen. Nach Auseinandersetzung mit der Lehre gelangt der Autor zum Ergebnis, dass für Übertretungen des Adelsaufhebungsgesetzes ein Maximalgeldstrafsatz von € 0,14 Anwendung findet, dass aber auch eine Verhängung einer primären Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten durch eine Verwaltungsbehörde zulässig ist. Außerdem wird der Vollzugsanweisung zum Adelsaufhebungsgesetz ein im Verhältnis zum Adelsaufhebungsgesetz eigenständiger Regelungsgehalt abgesprochen.  相似文献   

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Der vorliegende Beitrag stellt den ersten einer Reihe von Nationalberichten im Rahmen des von ao. Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletečka (Wien) und Prof. Dr. Paul Oberhammer (Zürich) geleiteten, vom Jubil?umsfonds der Oesterreichischen Nationalbank gef?rderten Forschungsprojekts "Soziales Mietrecht in Europa" dar. Ziel dieses Projekts ist es, durch rechtsvergleichende Analyse verschiedener europ?ischer Rechtsordnungen Impulse für die Diskussion über das soziale Privatrecht der Wohn- und Gesch?ftsraummiete in ?sterreich zu gewinnen. In den kommenden Jahren werden in loser Folge eine Reihe solcher Beitr?ge in den wobl erscheinen, deren inhaltliche Schwerpunkte auf Vorgaben der Projektleiter beruhen. Den Autoren wurde dabei aber gro?er Freiraum einger?umt, um den speziellen Fragen ihrer Rechtsordnung gerecht werden zu k?nnen. Der Beitrag von Bezirksrichter Dr. Weber – einem führenden schweizerischen Mietrechtsexperten – befasst sich mit den mietrechtlichen L?sungen des schweizerischen Rechts und den Erfahrungen, welche in der Praxis damit gemacht werden.  相似文献   

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Der vorliegende Beitrag setzt die Reihe "Soziales Mietrecht in Europa" fort; die Beitr?ge werden im Rahmen eines von Prof. Dr. Paul Oberhammer (Zürich) und Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletečka (Salzburg) geleiteten und vom Jubil?umsfonds der Oesterreichischen Nationalbank gef?rderten Projekts (Projektnummer 11997) erstellt und sollen rechtsvergleichende Impulse für die ?sterreichische Diskussion bieten.  相似文献   

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Der vorliegende Beitrag setzt die Reihe "Soziales Mietrecht in Europa" fort; die Beitr?ge werden im Rahmen eines von Prof. Dr. Paul Oberhammer (Zürich) und Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletečka (Salzburg) geleiteten und vom Jubil?umsfonds der Oesterreichischen Nationalbank gef?rderten Projekts erstellt und sollen rechtsvergleichende Impulse für die ?sterreichische Diskussion bieten.  相似文献   

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Der vorliegende Beitrag setzt die Reihe "Soziales Mietrecht in Europa" fort; die Beitr?ge werden im Rahmen eines von Prof. Dr. Paul Oberhammer (Zürich) und Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletečka (Salzburg) geleiteten und vom Jubil?umsfonds der Oesterreichischen Nationalbank gef?rderten Projekts (Projektnummer 11997) erstellt und sollen rechtsvergleichende Impulse für die ?sterreichische Diskussion bieten.  相似文献   

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Nach der Bundesverfassung sind die Mitglieder der Volksanwaltschaft von den drei mandatsstärksten Parteien zu nominieren. Der Beitrag untersucht das Bestellungsverfahren der Volksanwaltschaft, wenn mehr als drei Parteien infolge gleicher Mandatsstärke ein Nominierungsrecht beanspruchen.  相似文献   

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Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Frage, welche Auswirkungen der neue rechtliche Status der EU-Grundrechtecharta auf den nationalen und gemeinschaftlichen Grundrechtsschutz haben wird. Behandelt wird insbesondere der Aspekt der Grundrechtsdurchsetzung und damit zusammenhängend, welche institutionellen Fragen sich hierfür im innerstaatlichen Recht ergeben.  相似文献   

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Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten der Ausschussobmann bei gleicher Mandatsstärke in Bezug auf das Nominierungsrecht der Parteien zum Gesamtvorschlag der Volksanwaltschaft hat.  相似文献   

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Im vorliegenden Beitrag werden verschiedene Fragen diskutiert, die sich im Zusammenhang mit der Herabsetzung des Wahlalters für die Nationalratswahlen auf 16 Jahre ergeben. Insbesondere wird auf mögliche Inkonsistenzen infolge höherer Altersgrenzen in anderen Bundesgesetzen, die ebenfalls auf eine entsprechende Reife von Jugendlichen abstellen, eingegangen. So stellt sich etwa die Frage, ob Personen, die noch nicht voll geschäftsfähig sind, schon die geistige Reife haben, um auf Bundesebene zu wählen.  相似文献   

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Mit der Verabschiedung des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes (EAVG) ist im Schatten der Wohnrechtsnovelle 2006 noch ein weiteres den wohnrechtlichen Bereich betreffendes Gesetzesprojekt am Ende der 22. Legislaturperiode zum Abschluss gebracht worden. Der folgende Beitrag soll einen ersten überblick über die Regelungsinhalte dieses neuen Bundesgesetzes geben.  相似文献   

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Das Grundrecht auf den Schutz des Briefgeheimnisses verbietet nicht nur staatliche Eingriffe, sondern verlangt dem Staat von heute auch ein vielf?ltiges Engagement zu dessen Umsetzung im Verh?ltnis Privater zueinander ab. Dies einmal mit Blick auf die Beseitigung des Postmonopols und den Wettbewerb zwischen mehreren Anbietern einerseits, die Entwicklung neuer Informationstechniken andererseits, aber auch die Verdichtung spezifischer Problemlagen "dritterseits" wie überalterung der Bev?lkerung und die Aufl?sung herk?mmlicher Familienstrukturen (Briefverkehr ?lterer Menschen, zwischen Kindern und nicht obsorgeberechtigten Elternteilen, aber auch zwischen Kindern und Gro?eltern und angesichts des weiteren Steigens des Lebensalters auch Urgro?eltern).  相似文献   

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Die Kompetenz zur Einführung von Mindestsicherungsmodellen liegt nach der geltenden Kompetenzverteilung beim Bund, der nicht beherzt genug Gebrauch davon macht. Ein Ausschluss wenigstens von EWR-Ausländerinnen und Ausländern vom Bezug einer solchen Leistung ist gemeinschaftsrechtlich jedenfalls dann nicht erlaubt, wenn dabei am bestehenden System einer Aufsplitterung der in Betracht kommenden Leistungen festgehalten und die Mindestsicherung nur durch Anhebung der jeweiligen Sätze hergestellt werden soll. Darüber hinaus ist die Vergemeinschaftung des Sozialrechts auf die Dauer unausweichlich, wenn die Gemeinschaft ihre Akzeptanz bei den Bevölkerungen und damit auch die Chancen des Verfassungsprozesses wahren möchte.  相似文献   

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