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Nachdem die ersten Listen der „Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung“ ver?ffentlicht wurden, gewinnt das Europ?ische Netz „Natura 2000“ langsam Kontur. Jetzt ist es an den Mitgliedstaaten, diese Gebiete als „besondere Schutzgebiete“ auszuweisen. Wie eine wirksame Unterschutzstellung auszusehen hat, wird dabei auch durch die Rechtsprechung des EuGH zu den „faktischen Vogelschutzgebieten“ und den „potenziellen FFH-Gebieten“ beeinflusst. Danach ist noch nicht endgültig gekl?rt, welche Gebiete von einem vorwirkenden Rechtsschutz von Vogelschutz- und FFH-Richtlinie erfasst sind und wie dieser Schutz im Einzelnen aussieht. Diesen Unsicherheiten k?nnen die Landesbeh?rden und -gesetzgeber durch eine zügige und den gesetzlichen Anforderungen genügende Ausweisung der Natura-2000-Gebiete begegnen. Der vorliegende Beitrag analysiert die europ?ischen und bundesrechtlichen Anforderungen an die Unterschutzstellung und zeigt beispielhaft, wie die L?nder Niedersachsen und Rheinland-Pfalz diese Vorgaben umsetzen.  相似文献   

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VGH Kassel 《Natur und Recht》2007,29(8):563-565
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4.
EuGH 《Natur und Recht》2006,28(4):270-270
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Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(11):730-733
F?llt w?hrend eines Abhandlungsverfahrens der erbserkl?rte Erbe in Konkurs, so ist in Anwendung des § 8a KO von einer Unterbrechung dieses Verlassenschaftsverfahrens durch die Konkurser?ffnung auszugehen. Da hier eine Forderung der Konkursmasse gegenüber der Verlassenschaft, also aus Sicht der Konkursmasse eine Aktivforderung vorliegt und somit eine Anmeldung und Prüfung im Konkurs nicht in Frage kommt, kann das Verfahren jederzeit – allerdings unter Beiziehung des Masseverwalters – fortgesetzt werden. Dies auch ohne Parteienantrag, weil es sich beim Verlassenschaftsverfahren gem § 143 Au?StrG um ein von Amts wegen einzuleitendes handelt, das – abgesehen vom Fortsetzungsantrag einer Partei – nach § 26 Abs 3 Au?StrG auch dann mit Beschluss fortzusetzen ist, wenn ansonsten Belange einer Partei oder der Allgemeinheit gef?hrdet warden k?nnten, deren Schutz Zweck des Verfahrens ist.  相似文献   

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Verfahrensbeendende Prozessabsprachen widerstreiten dem Gebot der materiellen Wahrheitsfindung und sind daher unzul?ssig. Unterl?sst ein Richter die nach der Sachlage gebotene Beweisaufnahme pflichtwidrig, um eine solche Absprache zu realisieren, kommt Strafbarkeit wegen des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB in Betracht. Ausgeschlossenheit gem § 43 Abs 1 Z 3 StPO liegt nicht schon dann vor, wenn sich ein Richter vor der Entscheidung eine Meinung über den Fall gebildet hat, sondern nur, wenn die Annahme begründet erscheint, dass er auch angesichts allf?lliger gegenteiliger Verfahrensergebnisse nicht gewillt sei, von dieser abzugehen. Mit Blick auf die Kompetenznorm des § 362 Abs 5 StPO, wonach dann, wenn es dem OGH zukommt, ein Urteil aufzuheben, diesem die Entscheidung über die Hemmung des Strafvollzugs zusteht, kann zwar seine Befugnis zu einer solchen Entscheidung auch im Fall eines auf § 363a StPO gestützten Antrags aus dem Gesetz abgeleitet werden, nicht aber ein darauf gerichtetes Antragsrecht nach § 357 Abs 3 StPO.  相似文献   

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Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(5):324-327
Der OGH vertritt in übereinstimmung mit der herrschenden Ansicht die Auffassung, dass mittels eines EMail-Sendeprotokolls der Anscheinsbeweis des Zugangs eines E-Mails nicht erbracht werden kann.  相似文献   

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Die analoge Anwendung des § 29 Abs 2 MRG auch auf unbefristete Mietvertr?ge, in denen der Mieter einen Kündigungsverzicht erkl?rt hat, würde bedeuten, die Zul?ssigkeit bzw Wirksamkeit eines Kündigungsverzichts des Mieters überhaupt zu verneinen. Dies w?re aber eine Abkehr von der bisherigen Rsp, die einen derartigen Kündigungsverzicht – von wem immer er auch abgegeben wurde – als wirksam erachtet.  相似文献   

17.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2009,131(10):662-664
Wenn in einem Streitverfahren der bedingt erbantrittserkl?rte Erbe eine Abweisung der Forderungen eines Arbeitnehmers unter Bezugnahme auf die Haftungsbeschr?nkung des § 802 ABGB erreichen konnte, ist in analoger Anwendung des § 1a IESG eine Absicherung seiner Ansprüche gegeben.  相似文献   

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Eine Wiederaufnahme wegen strafbarer Amtspflichtverletzung des Richters (§ 530 Abs 1 Z 4 ZPO) setzt voraus, dass die strafbare Amtspflichtverletzung für das Zustandekommen der Entscheidung kausal war. Das Kausalit?tserfordernis ist insofern gelockert, als schon eine Amtspflichtverletzung bei einer Entscheidung in einem früheren Verfahrensstadium ausreicht. Befangenheit als solche ist kein Nichtigkeits- oder Wiederaufnahmegrund. Für eine Wiederaufnahme nach § 530 Abs 1 Z 4 ZPO muss die Befangenheit im konkreten Verfahren zu einer strafbaren Amtspflichtverletzung geführt haben.  相似文献   

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Zur Vermeidung von H?rtef?llen soll im Fall des Wohnungswechsels nach Antritt des Wehrdienstes ein Anspruch auf Wohnkostenbeihilfe nicht wegfallen. Zur Vermeidung allf?lliger Manipulationen durch das Beziehen einer Wohnung nach Antritt des Wehrdienstes ist aber bei der H?he des Anspruches auf die Kosten jener Wohnung abzustellen, in der der Anspruchsberechtigte zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Einberufung gewohnt hat. Ein zwischenzeitiges Wohnen in einer fremden Wohnung ist unsch?dlich.  相似文献   

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Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(6):383-385
Schutzzweck der Bestimmungen über die Fürsorgepflicht des Pflegschaftsgerichts ist die Sicherung des Pflegebefohlenen vor Nachteilen für seine Person und sein Verm?gen. Daher ist nur dieser – und nicht auch ein Dritter – geschützt. Der erkennende Senat hat bereits zu 1 Ob 197/01d ausgeführt, dass ein Sachwalter keine gesetzlichen Sorgfaltspflichten gegenüber Dritten zu erfüllen habe. Der Zweck der vom Sachwalter zu beachtenden Verhaltenspflichten liegt nicht darin, Dritte vor Verm?genssch?den zu bewahren, die sie im direkten rechtlichen Verkehr mit dem Betroffenen auf Grund eigener Nachl?ssigkeit erleiden. Dasselbe gilt im Zusammenhang mit den vom Gericht zu beachtenden Vorschriften über die Bestellung und überwachung des Sachwalters.  相似文献   

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