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1.
2.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(4):261-264
Optiert der Masseverwalter bei der freih?ndigen Verwertung einer Liegenschaft für Umsatzsteuerpflicht, so ist die anfallende
Umsatzsteuer den Sondermassekosten zuzuordnen. Die dann abzugsf?higen Vorsteuern erh?hen andererseits den an Absonderungsgl?ubiger
ausschüttbaren Betrag. Die Bestimmung der sich daraus ergebenden endgültigen H?he der Sondermassekosten obliegt dem Konkursgericht. 相似文献
3.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(2):106-110
Im Recht der Genossenschaften, Personen- und Personenhandelsgesellschaften ist das Kündigungsrecht des Privatgl?ubigers des
Gesellschafters jeweils explizit geregelt. Gesellschaftsanteile einer GmbH, einer AG und einer GenmbH sind durch direkte Vollstreckung
verwertbar. Bei Personengesellschaften, deren Gesellschaftsverm?gen als Sonderverm?gen ausschlie?lich den vorhandenen Gesellschaftern
zusteht und dem Zugriff einzelner Gesellschafter entzogen ist, gibt es besondere Bestimmungen, die die Kündigung regeln. Damit
besteht auch bei diesen Rechtsformen nicht die M?glichkeit, das Gesellschaftsverm?gen dem Zugriff der Gl?ubiger der Gesellschafter
zu entziehen. Das PSG enth?lt keine derartigen Bestimmungen. Da dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden kann, durch Nichtregelung
bewusst eine Lücke geschaffen zu haben, bietet sich als tragbare L?sung nur die Heranziehung der §§ 331, 333 EO an. Nach §
36 Abs 4 PSG ist bei Aufl?sung der Privatstiftung zufolge Widerrufs der Stifter immer dann Letztbegünstigter, wenn in der
Stiftungserkl?rung nichts anderes vorgesehen ist. Demnach kann kein Zweifel bestehen, dass diese Rechte des Letztbegünstigten
jedenfalls ein Verm?gensrecht iSd § 331 EO sind. Der Pf?ndbarkeit der Gesamtrechte eines Stifters einer Privatstiftung, der
sich das Recht zum Widerruf und/oder zur ?nderung der Stiftungserkl?rung vorbehielt, stehen keine gesetzlichen Bestimmungen
entgegen. Die dem Stifter gegenüber einer Privatstiftung zustehenden Gesamtrechte unterliegen ungeachtet der Bestimmung des
§ 3 Abs 3 PSG der Exekution nach §§ 331 ff EO, wenn er sich das Recht auf Widerruf vorbehielt und nach der Stiftungserkl?rung
oder nach § 36 Abs 4 PSG zumindest zum Teil Letztbegünstigter ist und/oder sich ein ?nderungsrecht vorbehielt. 相似文献
4.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(4):251-253
Im Hinblick auf § 6 ZPO ist das Fehlen der Prozessvoraussetzung der gesetzlichen Vertretung in jeder Lage des Verfahrens von
Amts wegen wahrzunehmen. Gesetzlich nicht geh?rig vertreten ist eine Gemeinde, wenn nach den für sie geltenden Organisationsvorschriften
für die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein Gemeinderatsbeschluss vorgesehen ist, dieser aber nicht vorliegt. Scheitert
ein Sanierungsversuch im Sinne des § 6 Abs 2 ZPO, ist das dennoch von ihr geführte Verfahren für nichtig zu erkl?ren und die
Klage zurückzuweisen. 相似文献
5.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(4):255-256
Eine Beweisaufnahme ohne Zuziehung der Parteien führt noch nicht zur Verletzung des rechtlichen Geh?rs. Es genügt, dass sich
eine Partei zu den Tatsachen und Beweisergebnissen vor der Entscheidung ?u?ern kann. Dass bei einer Befundaufnahme durch den
vom Gericht bestellten Sachverst?ndigen nur eine Partei anwesend ist, begründet daher keine Nichtigkeit. 相似文献
6.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(9):596-598
Nach stRsp hat der gerichtliche Vergleich zugleich den Charakter eines zivilrechtlichen Vertrags und einer Prozesshandlung.
Er kann nicht resolutiv, wohl aber suspensiv bedingt abgeschlossen werden. Der rechtzeitig erhobeneWiderruf verhindert den
Eintritt der prozessrechtlichen Wirkung des Vergleichs (und damit das Entstehen eines Exekutionstitels). Einer sp?ter abgegebenen
Erkl?rung, den Widerruf zurückzuziehen und die Wirkungen des Vergleichs wiedereintreten zu lassen, kommt nur rechtsgesch?ftlicher
Charakter zu, sie kann aber nicht mehr die durch den Widerruf beseitigte Wirksamkeit des Vergleichs wiederherstellen. Im Widerruf
des Widerrufs eines gerichtlichen Vergleichs liegt auch materiellrechtlich nur ein Angebot auf neuerlichen Abschluss des Vergleichs,
das fristgerecht angenommen werden müsste. 相似文献
7.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(4):253-255
Hat die Partei alles getan, was vernünftigerweise von ihr verlangt werden kann, führt aber das Gericht trotz eigener S?umnis
bei der Behandlung eines Verfahrenshilfeantrags die Tagsatzung durch, ohne sie von Amts wegen zu verlegen, dann leidet das
erlassene Vers?umungsurteil an einem wesentichen Verfahrensmangel nach § 496 Abs 1 Z 2 ZPO. 相似文献
8.
9.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(9):594-595
Erfolgt die Bekanntgabe eines Vergleichswiderrufs wie vereinbart durch Telefax, aber an die Telefaxnummer eines falschen Gerichts,
so wahrt dies die Frist für den Widerruf nicht, wenn das Telefax tats?chlich erst versp?tet bei der Einlaufstelle des zust?ndigen
Gerichts einlangt; m?gen sich auch beide Gerichte im gleichen Geb?ude befinden. 相似文献
10.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(1):25-26
Ist ob der mit WE verbundenen Mindestanteile des Verpflichteten (= Wohnungseigentümer einer Wohnung und einer Garage) ein
nicht eingeschr?nktes, ausdrücklich so bezeichnetes Wohnungsgebrauchsrecht (hier: zugunsten der Mutter des Verpflichteten)
im Grundbuch einverleibt, ist die Zwangsverwaltung dieses Gebrauchsrechts gem § 97 Abs 1 EO iVm § 508 ABGB zu bewilligen,
falls der Gebrauchsberechtigte w?hrend l?ngerer Dauer am Gebrauch verhindert ist. Dem (Wohnungs-)Eigentümer stehen – anders
als beim Fruchtgenussrecht! – n?mlich alle Nutzungen zu, "die sich ohne St?rung des Gebrauchsberechtigten aus der Sache sch?pfen
lassen". Die Erfolgsaussichten einer Exekution sind bei deren Bewilligung nicht zu prüfen, es sei denn, dass schon im Entscheidungszeitpunkt
die Unm?glichkeit der Ertragserzielung nach der Aktenlage feststeht; diesfalls ist die Zwangsverwaltung nach § 129 Abs 2 EO
einzustellen. Die Sach- und Rechtslage ist zum Zeitpunkt der Erlassung der erstinstanzlichen exekutiven Entscheidung (hier:
Bewilligung der Zwangsverwaltung) ma?gebend. 相似文献
11.
Brigitte Egartner 《Juristische Bl?tter》2008,130(2):114-118
Ein Bergsportverein haftet aufgrund einer ungenügenden Fallschutz bietenden Mattensicherung für die Verletzung eines kletterunerfahrenen
Elternteils beim Besuch einer Weihnachtsfeier im Rahmen eines Kinderkletterkurses. 相似文献
12.
Wittmann-Tiwald 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(1):26-27
Im Berufungsverfahren ist eine Klageeinschr?nkung auf Kosten jedenfalls im Fall einer Beweiserg?nzung in der dafür dienenden
mündlichen Berufungsverhandlung zul?ssig. 相似文献
13.
Peter Rummel 《Juristische Bl?tter》2007,129(8):532-535
Vor einer Entscheidung des Rechtsmittelgerichts ist eine Klagseinschr?nkung auf Kosten jedenfalls dann zul?ssig, wenn es noch
zu einer der Beweiserg?nzung dienenden mündlichen Berufungsverhandlung kommt. Für das Vorliegen einer Anscheinsvollmacht zur
Vermietung einer Wohnung durch deren mit einem Fruchtgenuss belasteten Eigentümer genügt es – bei Kenntnis des Mieters vom
Fruchtgenuss – nicht, dass der Eigentümer über die Wohnungsschlüssel verfügt. Zu den Voraussetzungen einer schlüssigen Genehmigung. 相似文献
14.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(7):447-449
Der OGH hat in jüngerer Zeit durch seinen 1. und seinen 7. Senat mehrfach ausgesprochen, die Unterhaltsbemessungsgrundlage
?ndere sich aufgrund eines im Schuldenregulierungsverfahren festgelegten Zahlungsplans; die danach zurückzuzahlenden Schulden
seien grunds?tzlich als au?ergew?hnliche Belastung abzugsf?hig, diene doch der Zahlungsplan gerade dazu, die Arbeitskraft
und Leistungsf?higkeit des Unterhaltspflichtigen nach dessen Erfüllung wieder herzustellen. Auch wenn die an dieser Rsp in
der Literatur geübte Kritik durchaus beachtenswert ist, bedarf es dennoch im vorliegenden Fall einer grunds?tzlichen Auseinandersetzung
mit der kritisierten Rsp des 1. und des 7. Senats nicht: Wie der Revisionsrekurs n?mlich selbst erkennt, sind Schulden, die
vor Konkurser?ffnung bei der Unterhaltsbemessung abzugsf?hig gewesen w?ren, auch nach Konkursaufhebung zu berücksichtigen. 相似文献
15.
16.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(7):458-460
Die Bindungswirkung des Vorprozesses erstreckt sich auch auf den Nebenintervenienten, der im Vorprozess auf Seiten der Partei
beitrat, die ihm nicht den Streit verkündet hatte, wenn ihn diese Hauptpartei nun in Anspruch nimmt. 相似文献
17.
18.
Andreas Vonkilch 《Juristische Bl?tter》2008,130(2):102-105
Beim mittelbaren Finanzierungsleasing ist der Vertreter einer Verk?uferfirma (= Lieferantin des Leasinggutes), der auch Vertragsformulare
der Leasingfirma mit sich führt, auch Mann ihres Vertrauens im Hinblick auf die richtige übermittlung der Anbot- und Annahmeerkl?rungen
den Leasingvertrag betreffend. Zur Gew?hrleistung und dem (Nicht-)Bestehen eines Einwendungsdurchgriffs beim mittelbaren Finanzierungsleasing. 相似文献
19.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(1):44-45
Auch im Fall einer fideikommissarischen Substitution auf den überrest erlangt der Nacherbe schon mit dem (Vor-)Erbfall ein
ver?u?erliches und vererbliches Anwartschaftsrecht. Insoweit unterscheidet sich das Recht aus der Substitution vom Erbrecht
an sich, dessen Ver?u?erung § 879 Abs 2 Z 3 ABGB entgegensteht und dessen Pf?ndung als Ganzes – zu Recht – abgelehnt wird.
Das dem Verpflichteten aufgrund seiner Einsetzung als Nacherbe zustehende Anwartschaftsrecht kann nach den §§ 331 ff EO in
Exekution gezogen werden. 相似文献
20.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(11):730-733
F?llt w?hrend eines Abhandlungsverfahrens der erbserkl?rte Erbe in Konkurs, so ist in Anwendung des § 8a KO von einer Unterbrechung
dieses Verlassenschaftsverfahrens durch die Konkurser?ffnung auszugehen. Da hier eine Forderung der Konkursmasse gegenüber
der Verlassenschaft, also aus Sicht der Konkursmasse eine Aktivforderung vorliegt und somit eine Anmeldung und Prüfung im
Konkurs nicht in Frage kommt, kann das Verfahren jederzeit – allerdings unter Beiziehung des Masseverwalters – fortgesetzt
werden. Dies auch ohne Parteienantrag, weil es sich beim Verlassenschaftsverfahren gem § 143 Au?StrG um ein von Amts wegen
einzuleitendes handelt, das – abgesehen vom Fortsetzungsantrag einer Partei – nach § 26 Abs 3 Au?StrG auch dann mit Beschluss
fortzusetzen ist, wenn ansonsten Belange einer Partei oder der Allgemeinheit gef?hrdet warden k?nnten, deren Schutz Zweck
des Verfahrens ist. 相似文献