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相似文献
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Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(4):259-261
Die Sicherung einer Geldforderung durch einstweilige Verfügung wegen Notwendigkeit der Urteilsvollstreckung im Ausland setzt voraus, dass konkrete Umst?nde behauptet und bescheinigt werden, die es wahrscheinlich machen, dass ohne Bewilligung der einstweiligen Verfügung im Zeitpunkt der Vollstreckbarkeit des Urteils keine befriedigungstauglichen Verm?gensobjekte im Inland mehr zur Verfügung stehen.  相似文献   

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Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(5):306-308
Ein Kind kann die ihm in einem Verfahren au?er Streitsachen, das es zur Durchsetzung seiner Unterhaltsansprüche nach § 140 ABGB führt(e), erwachsenden Prozess- und Vertretungskosten grunds?tzlich nicht aus dem Titel des Unterhaltssonderbedarfs gegenüber dem Geldunterhaltsschuldner geltend machen. Dies w?re nur dann der Fall, wenn in diesem Verfahren aus besonderen Gründen Anhaltspunkte für die Notwendigkeit der Beiziehung eines Rechtsanwalts bestanden h?tten, eine anwaltliche Vertretung des Kindes also ausnahmsweise auf Grund der besonderen Schwierigkeit des Falls für notwendig angesehen werden müsste. Jedem unterhaltsberechtigten Kind bzw seinem obsorgeberechtigten Elternteil steht ja im Hinblick auf § 212 Abs 2 ABGB die M?glichkeit offen, sich bei der Durchsetzung der Unterhaltsansprüche vom Jugendwohlfahrtstr?ger vertreten zu lassen.  相似文献   

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Bei der Beurteilung, ob einem Minderj?hrigen, der aufgrund seines Unterhaltsanspruchs auch einen Anspruch auf familienrechtliche Wohnversorgung hat, ein Eintrittsrecht an einer Wohnung nach § 14 MRG zukommt, ist darauf abzustellen, ob im konkreten Einzelfall dieses Kind ein dringendes Wohnbedürfnis an der Wohnung hat, das vom familienrechtlichen Wohnungsanspruch nicht gedeckt ist.  相似文献   

6.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2010,132(2):119-120
Die teilweise Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft durch Realteilung ist zul?ssig, sofern dadurch keine wirtschaftliche Einheit zerst?rt wird. Dabei besteht die M?glichkeit, dass nicht real geteilte Objekte entweder der Zivilteilung unterworfen werden oder gemeinschaftlich bleiben. Das Nebeneinander von Real- und Zivilteilung ist daher m?glich, bleibt aber als Ganzes ein Anwendungsfall der Realteilung. Demnach wird sowohl die Einschr?nkung der realen Teilungsmasse als auch ihre Verschiedenbehandlung anerkannt; die Zul?ssigkeit der Aufhebung eines ideellen Teils der Gemeinschaft, bestehend aus den ideellen Anteilen nur einzelner Mitglieder, l?sst sich daraus aber nicht ableiten. Bei einem Mischhaus ist es nicht m?glich, nur die Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft derjenigen (schlichten) Miteigentümer zu verlangen, mit deren Anteilen kein Wohnungseigentum verbunden ist. Einer wirklichen und g?nzlichen Aufhebung der Gemeinschaft durch Zivilteilung nach § 830 ABGB bei gemischten Anlagen, also einer Aufhebung auch des bereits vorhandenen Wohnungseigentums, steht § 35 Abs 2 WEG 2002 entgegen.  相似文献   

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Ohne Zusammenfassung  相似文献   

8.
Verfahrensbeendende Prozessabsprachen widerstreiten dem Gebot der materiellen Wahrheitsfindung und sind daher unzul?ssig. Unterl?sst ein Richter die nach der Sachlage gebotene Beweisaufnahme pflichtwidrig, um eine solche Absprache zu realisieren, kommt Strafbarkeit wegen des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB in Betracht. Ausgeschlossenheit gem § 43 Abs 1 Z 3 StPO liegt nicht schon dann vor, wenn sich ein Richter vor der Entscheidung eine Meinung über den Fall gebildet hat, sondern nur, wenn die Annahme begründet erscheint, dass er auch angesichts allf?lliger gegenteiliger Verfahrensergebnisse nicht gewillt sei, von dieser abzugehen. Mit Blick auf die Kompetenznorm des § 362 Abs 5 StPO, wonach dann, wenn es dem OGH zukommt, ein Urteil aufzuheben, diesem die Entscheidung über die Hemmung des Strafvollzugs zusteht, kann zwar seine Befugnis zu einer solchen Entscheidung auch im Fall eines auf § 363a StPO gestützten Antrags aus dem Gesetz abgeleitet werden, nicht aber ein darauf gerichtetes Antragsrecht nach § 357 Abs 3 StPO.  相似文献   

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Für die Wirksamkeit des Vorzugspfandrechts nach § 27 WEG im Meistbotsverteilungsverfahren genügt die Klageführung sowie der Antrag auf Klageanmerkung beim Miteigentumsanteil des Wohnungseigentümers innerhalb von sechs Monaten nach F?lligkeit der zu sichernden Forderung gegen den Wohnungseigentümer. Der Bewilligung und des Vollzugs der Klageanmerkung im Grundbuch bedarf es hiefür nicht. Bei Bestehen des Vorzugspfandrechts ist eine Zuweisung aus der Verteilungsmasse im Zwangsversteigerungsverfahren nur m?glich, wenn es sich um eine aus den letzten fünf Jahren vor der Erteilung des Zuschlags rückst?ndige Forderung handelt. Es kommt dabei nicht auf die F?lligkeit der Forderung, sondern darauf an, ob die ihr zugrunde liegenden Aufwendungen auf Leistungen zurückgehen, die von Dritten oder von den Mit- oder Wohnungseigentümern in den letzten fünf Jahren vor dem Tag der Zuschlagserteilung erbracht wurden. Die F?lligkeit der entsprechenden Forderungen ist dabei ebenso wenig ma?gebend, wie die F?lligkeit der dem Vorzugspfandrecht zugrunde liegenden Forderung.  相似文献   

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Sailer 《Juristische Bl?tter》2009,131(8):520-522
Die Unterscheidung zwischen physischen und juristischen Personen in Bezug auf die Unzul?ssigkeit des Rechtswegs iSd § 9 Abs 5 AHG wird nicht aufrechterhalten. Der Gesch?digte ist im Fall der Beleihung von juristischen Personen mit hoheitlichen Befugnissen nicht anders zu stellen als im Fall des unmittelbaren T?tigwerdens einer physischen Person als Organ des Rechtstr?gers. Wenn das Klagebegehren aus einem fehlerhaften Hoheitsakt abgeleitet wird, scheiden allgemeine deliktische Schadenersatzansprüche – von Ausnahmef?llen abgesehen – aus.  相似文献   

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Die Rede von "vergabefremden" Kriterien oder "Sekundärzwecken" der Vergabe stößt in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung in aller Regel auf Skepsis und Mahnungen zur Vorsicht. Denn einer verstärkten Ausrichtung des Vergaberechts an "außerökonomischen" politischen Zielsetzungen wird das Potential zugemessen, die Funktionalität des Vergabewettbewerbs zu beeinträchtigen und damit dem vergaberechtlichen Ordnungsanliegen insgesamt zuwider zu laufen. Nichts desto trotz ist das Vergaberecht seit jeher und bis heute in einem signifikanten Ausmaß durch Ansätze einer politischen Instrumentalisierung geprägt. Bemerkenswerter Weise wird aktuell vor allem auf europäischer Ebene der Ruf nach einer ganzheitlichen, strategischen Beschaffungspolitik der Mitgliedstaaten, die bei der Auftragsvergabe auch politische Ziele und insoweit Interessen abseits der Sicherung der betriebswirtschaftlichen Effizienz der Beschaffung in den Blick nimmt, immer lauter. Der Beitrag will die Kernbedingungen der Nutzung des Vergabewettbewerbs als Instrument aufzeigen und Grenzen seiner Leistungsfähigkeit ausloten.  相似文献   

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Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(6):379-380
Wird der Fahrzeughalter als Insasse des von ihm gehaltenen Kraftfahrzeuges bei einem Verkehrsunfall verletzt, so muss er sich – anders als ein Fahrgast, der nicht Beteiligter im Sinne der §§ 8 und 11 EKHG ist – auf seinen Schmerzengeldanspruch das Verschulden des Lenkers anrechnen lassen.  相似文献   

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Der VfGH hat entschieden, dass manche Bestimmungen der EU-Grundrechtscharta den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten des B-VG gleichzustellen sind. Der Beitrag geht zuerst den Voraussetzungen dieser Gleichstellung nach und zeigt, dass sie bei dem Diskriminierungsverbot des Art 21 GRC erfüllt sind. In der Folge wird das Verbot der Diskriminierung aufgrund des Vermögens etwas beleuchtet. Der Beitrag legt dar, dass "Vermögen" hier als subjektive, positive oder negative, Vermögenslage einer Person zu verstehen ist. In der Folge wird der potentiell sehr weite Anwendungsbereich dieses Verbotes dargelegt.  相似文献   

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