首页 | 本学科首页   官方微博 | 高级检索  
相似文献
 共查询到20条相似文献,搜索用时 15 毫秒
1.
2.
3.
Die Zurückweisung eines Nominierungsvorschlags durch die Obfrau des Hauptausschusses des Nationalrats im Zuge der Erstellung eines Gesamtvorschlags für die Wahl der Mitglieder der Volksanwaltschaft ist eine Angelegenheit der Gesetzgebung und nicht der Verwaltung und schon deshalb nicht als Bescheid bek?mpfbar.  相似文献   

4.
Wasser als Ware     
Zusammenfassung  Nur selten liefern tagespolitische Entwicklungen einen derart anschaulichen Hintergrund für die rechtwissenschaftliche Befassung mit einer Thematik wie im Fall des 302. Wasserrechtlichen Kolloquiums des Instituts für das Recht der Wasser- und Entsorgungswirtschaft an der Universit?t Bonn. Von den Folgen der Naturkatastrophe in Birma über die Hintergründe der Konflikte im Nahen Osten bis hin zu den ?rtlich ganz nahe liegenden Verteilungsschwierigkeiten zwischen den spanischen Regionen – die Trinkwasserversorgung der Bev?lkerung ist eine immer dr?ngendere Herausforderung. Die damit verbundenen Schwierigkeiten waren auch Ausgangspunkt der Einleitung durch Prof. Dr. Dr. Wolfgang Durner LL.M., Direktor des Instituts, der die in der Folge künftig noch gesteigerte Bedeutung des Wassers als Handelsware hervorhob. Der Thematik “Wasser als Ware” widmete sich im anschlie?enden Vortrag Dr. Stefan Lorenzmeier LL.M. Auch er betonte eingangs nochmals die Problematik der künftigen Trinkwasserversorgung gerade in Zeiten des Klimawandels und wies auf die Folgen, beispielsweise verst?rkte Migrationsbewegungen, hin. Im Kern bezogen sich die Ausführungen des Referenten indessen auf das Wasser als Gegenstand des Welthandelsrechts. In zwei gro?en Abschnitten betraf der Vortrag einerseits die Problematik, inwieweit Wasser zun?chst überhaupt als Gegenstand des Welthandelsrechts in Betracht kommt. An diese unter bestimmten Voraussetzungen positiv zu beantwortende Frage schloss sich andererseits die überlegung an, ob die unter Umst?nden unerwünschten rechtlichen Folgen des welthandelsrechtlichen Regimes – etwa die Einschr?nkung der einzelstaatlichen M?glichkeiten der Ausfuhrrestriktion – durch Ausnahmetatbest?nde beseitigt oder gemildert werden k?nnen.  相似文献   

5.
6.
7.
8.
Im Grundrechtsbeschwerdeverfahren prüft der OGH die vom OLG für die Annahme eines dringenden Tatverdachts und eines Haftgrundes gegebene Begründung daraufhin, ob sie im Akt Deckung findet.  相似文献   

9.
10.
Seit dem 7. 9. 2004 liegt ein weiteres Urteil des EuGH zum europäischen Abfallbegriff vor. Danach ist Benzin, das unbeabsichtigt in den Boden und das Grundwasser gelangt, ebenso als Abfall zu qualifizieren wie das verunreinigte Erdreich selbst. Nach Ansicht des Gerichtshofs spielt es dabei keine Rolle, ob der Boden nach der Verschmutzung ausgehoben worden ist oder nicht. Diese Rechtsprechung steht nicht länger im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung deutscher Gerichte und wirft insbesondere mit Blick auf die fehlende Sonderrechtsfähigkeit nicht ausgehobenen kontaminierten Erdreichs Fragen auf, denen im folgenden Beitrag nachgegangen werden soll.  相似文献   

11.
Zusammenfassung In dem Beitrag geht es um die Frage, ob Seeschiffe in hiesigen H?fen, die demn?chst im Ausland abgewrackt werden sollen, unter das Ausfuhrverbot des Basler übereinkommens und der EG-Abfallverbringungsverordnung fallen. Diese Auffassung wird in Industriel?ndern aufgrund der oftmals hohen Kontamination alter Schiffe mit Giftstoffen und angesichts unzureichender Umweltund Arbeitsschutzbestimmungen in abwrackenden Entwicklungsl?ndern verschiedentlich vertreten. Die Autoren zeigen, dass das geltende Recht Auslaufverbote für solche Schiffe nicht zul?sst und weisen auf die Bemühungen der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation um ein Schiffsrecyclingübereinkommen hin.  相似文献   

12.
13.
Dem Mieter dürfen als Betriebskosten im Sinne des § 21 MRG immer nur die angemessenen Kosten verrechnet werden, gleichgültig auf welche Art die Hausbetreuungskosten erbracht werden. Die Angemessenheit des Entgelts oder Werklohns stellt daher die Obergrenze dar. Die nach früherem Recht für Hausbesorger zu leistenden Betr?ge bilden keine H?chstgrenze für die Angemessenheit.  相似文献   

14.
15.
16.
Eine unwesentliche Abweichung des tats?chlichen Kausalverlaufs vom vorgestellten schlie?t den Vorsatz nicht aus. Da eine Abweichung unwesentlich ist, wenn der Erfolg im Risikozusammenhang mit der Tathandlung steht, ist der Vorsatz in Bezug auf den Kausalverlauf im Ergebnis ohne Bedeutung. Ob aber der Erfolg allenfalls nicht objektiv zurechenbar ist, betrifft bei stafbaren Handlungen, die wie § 176 Abs 1 StGB auch hinsichtlich des Erfolges Vorsatz erfordern, die für die Strafbemessung bedeutsame Frage, ob nur Versuch vorliegt.  相似文献   

17.
18.
Nach Roche sind Sprachsysteme,,komplexe Reflexionen kultureller Merkmale (2001:31).Ihm zufolge k(o)nnen Sprache und Kultur nicht voneinander getrennt werden (2001:150).Sie stehen in wechselseitigen Beziehungen und so kann die Unterschiedlichkeit einer Kultur auch an der Sprache erkannt werden,wie bei Zimmermann im Folgenden erkl(a)rt wird:,,Kulturbedingte Weltwahrnehmung und Weltinterpretation k(o)nnen sich je erst im semantischen Netz der Sprache manifestieren.Eine Kultur spiegelt sich in ihrer Sprache wider:Gerade die Lexik,Semantik,Idiomatik und Metaphorik einer Sprache sind ja oftmals das Tor zum Verstehen einer bestimmten kulturspezifischen Weltsicht (2005:3).  相似文献   

19.
Wesentlich für die T?tigkeit als Makler ist die Vermittlung von Gesch?ften. "Vermitteln" bedeutet dabei, zwei potentielle Vertragspartner zusammenzubringen und zum Gesch?ftsabschluss zu bewegen. Der Maklervertrag ist an eine erfolgsbezogene Entlohnung geknüpft, die nur bei verdienstlicher Vermittlungst?tigkeit gebührt. Grunds?tzlich wird der Makler daher nur für den Fall entlohnt, dass das in Aussicht genommene Gesch?ft durch seine Vermittlungst?tigkeit zustande kommt. Bei Vereinbarung einer t?tigkeitsbezogenen Entlohnung ist der Vertrag nicht als Maklervertrag zu qualifizieren. Die Vereinbarung einer t?tigkeitsbezogenen Entlohnung für Leistungen, die sich unter anderem auf die Vermittlung von Gesch?ften beziehen, steht mit dem MaklerG somit im Widerspruch. In diesem Fall gelangt nicht Maklerrecht zur Anwendung. Der Umstand, dass für Publikations- und Verkaufsbemühungen Entlohnung vereinbart wurde, ?ndert nichts am Vorliegen einer t?tigkeitsbezogenen Entlohnung.  相似文献   

20.
设为首页 | 免责声明 | 关于勤云 | 加入收藏

Copyright©北京勤云科技发展有限公司  京ICP备09084417号