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相似文献
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§ 37 Abs 5 WEG 2002 sollte die Rechtsposition des WE-Bewerbers insb im Verh?ltnis zu den anderen WE-Bewerbern klarstellen und die in der jüngeren Rsp erkennbare Bereitschaft, die wohnungseigentumsrechtlichen Verwaltungsbestimmungen analog auch für das Vorstadium anzuwenden, positivieren. Dabei trifft § 37 Abs 5 WEG 2002 eine klare Unterscheidung, in welchen F?llen die Begründung von Miteigentum vorausgesetzt wird (Satz 1 und Satz 3). Die Gew?hrung der Eigentumsfreiheitsklage an einen WE-Bewerber v?llig losgel?st von seiner Miteigentümerstellung vernachl?ssigt diese vom Gesetz exakt vorgesehene Differenzierung.  相似文献   

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Wegen des gegenüber § 17 Abs 1 Z 2 WEG 1975 ge?nderten Texts des § 20 Abs 2 WEG 2002 ("in absehbarer Zeit" anstelle von "für das folgende Kalenderjahr") sowie in Abkehr von der OGH-E 5 Ob 311/99t kann ein Wohnungseigentümer den WE-Verwalter im wohnrechtlichen Au?erstreitverfahren dazu verhalten, dass dieser die Vorausschau auch für die Vergangenheit legt.  相似文献   

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Kment  Martin  Fimpel  Stefan 《Natur und Recht》2022,44(9):599-604
Natur und Recht - Infolge des russischen Überfalls auf die Ukraine möchte die Bundesrepublik Deutschland den Import von Energieträgern aus Russland – insbesondere von Erdgas...  相似文献   

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Im Fall der Beschwerde gegen die Verh?ngung der U-Haft wird die Frist bis zur ersten Haftverhandlung um einen Monat verl?ngert. Der über die Beschwerde – vor Einbringen der Anklage – ergehende Beschluss des OLG l?st eine Haftfrist von zwei Monaten ab der Beschwerdeentscheidung aus.  相似文献   

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Graf vertritt eine Auslegung des Begriffes der "extremen Ungerechtigkeit", die eine Berücksichtigung der normativen Vorgaben des Entsch?digungsfondsgesetzes vermissen l?sst. Der von ihm gemachte Rückgriff auf die laesio-enormis-Regelung im ABGB vermag aus dogmatischen Gründen nicht zu überzeugen. Die von Graf zur Untermauerung seiner Auslegungsvariante herangezogenen historischen Tatsachen werden ebenfalls einer kritischen Würdigung unterzogen. Der Beitrag über Liegenschaftsbewertungen zeigt die Probleme bei der Durchführung retrospektiver Wertermittlungen auf, die von Graf zur Beurteilung von Rückstellungsvergleichen eingefordert werden. Auch daher kann mit einem rein rechnerischen Zugang bei der Entscheidungsfindung der Schiedsinstanz nicht das Auslangen gefunden werden.  相似文献   

10.
Der vorliegende Aufsatz untersucht, ob die zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft erforderliche praktische Verwendung bei einem Rechtsanwalt immer und in jeder Fallkonstellation die von der Rechtsanwaltsordnung geforderten vollen drei Jahre betragen muss. Es wird gezeigt, dass in bestimmten Konstellationen auch eine zeitlich geringere Verwendungsdauer bei einem Rechtsanwalt im Lichte verfassungsrechtlicher Anforderungen – konkret: des Gleichheitsgrundsatzes, der Erwerbsbetätigungsfreiheit und der Berufsausbildungsfreiheit – entgegen der bisherigen Judikatur des VfGH als Erfüllung der "Kernzeit" gewertet werden müsste.  相似文献   

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Hermes  Georg 《Natur und Recht》2021,43(10):664-670
Natur und Recht - Im Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung des Kohleausstiegs wurde kurz vor den abschließenden Beratungen auf Initiative des Ausschusses für Wirtschaft und Energie eine...  相似文献   

12.
Scheidler  Alfred 《Natur und Recht》2022,44(6):395-402
Natur und Recht - Als umfassende Unbedenklichkeitsbescheinigung beinhaltet die BImSchG-Genehmigung nicht nur eine Prüfung immissionsschutzrechtlicher Vorgaben (6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG), sondern...  相似文献   

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This paper, the 2002 Fison Memorial Lecture, reflects on the state of the law on the right to die, following the cases of Mrs Pretty and Ms B. Particular attention is drawn to a number of developments in the European Court of Human Rights.  相似文献   

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Mit Rechtskraft des Versteigerungsedikts wird für das Exekutionsverfahren mit bindender Wirkung und unter Ausschluss des Rechtswegs über die Zubeh?reigenschaft entschieden. Danach kommt eine Ausscheidung der dort als Zubeh?r festgestellten Sachen durch den Exekutionsrichter mit der Begründung, es fehle die Zubeh?reigenschaft, nicht mehr in Betracht. Die übergabe der als Zubeh?r mitversteigerten Sachen (hier: Gew?chsh?user auf fremder Liegenschaft) an den Ersteher ist nach § 349 EO zu vollziehen. Anderes gilt nur, wenn Dritte diese Zubeh?rsachen im Besitz h?tten: Dann n?mlich h?tte sich das Exekutionsgericht in die Beurteilung des Umfangs ihrer Rechte nicht einzulassen; dem Ersteher bliebe es überlassen, seine Ansprüche im Rechtsweg durchzusetzen. Ob der Verpflichtete Eigentümer der Zubeh?rstücke war, verneinendenfalls, ob der Ersteher gutgl?ubig Eigentum an diesen erworben hat, ist im streitigen Rechtsweg zu kl?ren.  相似文献   

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