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相似文献
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Der Begriff des unbaren Zahlungsmittels setzt voraus, dass es sich um ein im allgemeinen Zahlungsverkehr ubiquit?r einsetzbares, die breit gestreute allgemeine Zahlungsfunktion von Geld ersetzendes Zahlungsmittel handelt. Eine von der Bank ausgegebene (das Sparbuch ersetzende) Kundenkarte mit Zahlungsfunktion, die nur gegenüber dem kartenausstellenden Kreditinstitut – damit eben nicht ubiquit?r – einsetzbar ist, ist demnach kein unbares Zahlungsmittel.  相似文献   

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Aus der Verpflichtung des Mieters, das Mietobjekt nach Beendigung des Mietverh?ltnisses mit neuer Malerei und neu versiegelten B?den zurückzustellen, ergibt sich bei Interessenabw?gung keine grobe Verletzung rechtlich geschützter Interessen und somit keine Sittenwidrigkeit iSd § 879 Abs 1 ABGB, wenn das Mietverh?ltnis auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde, durch Eigenkündigung des Mieters endete und das Mietobjekt überdies dem Mieter auch neu ausgemalt und versiegelt übergeben wurde. Dies rechtfertigt das Interesse des Vermieters, das Objekt in eben diesem Zustand zu übernehmen, um es ohne weitere Verz?gerungen und Kosten wieder neu zu vermieten k?nnen. Die blo?e Abweichung der Vereinbarung von der dispositiven Bestimmung des § 1109 ABGB begründet noch keine Sittenwidrigkeit (hier: Mietvertrag im Vollanwendungsbereich des MRG, jedoch au?erhalb des KSchG).  相似文献   

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Ein dringendes Wohnbedürfnis des Eintrittswerbers liegt vor, wenn er über ein 30 qm gro?es Mietobjekt in schlechtem Ausstattungs- und Erhaltungszustand verfügt, das zu Wohnzwecken nicht geeignet ist, weil es als Lager- und Abstellobjekt va auch für berufliche Zwecke des Eintrittswerbers benützt und ben?tigt wird. Eine MRK-konforme Auslegung des § 14 Abs 3 zweiter Satz MRG gebietet die Bejahung eines Eintrittsrechts auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften, dies bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen. Eine Lebensgemeinschaft iS eines ehe?hnlichen Verh?ltnisses zwischen gleichgeschlechtlichen Personen hat über eine blo?e Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft, eine enge Freundschaft, ein Pflege- und Sekret?rsverh?ltnis oder ein Vater-Sohn-Verh?ltnis hinauszugehen und eine gewisse k?rperlich-erotische Anziehung zu beinhalten.  相似文献   

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Sailer 《Juristische Bl?tter》2011,133(2):104-105
Die Vorlage eines aktuellen (maximal sechs Monate alten) Fotos des minderj?hrigen Kindes ist vom Informationsrecht des nicht obsorgeberechtigten Elternteils, der sein Kind trotz seiner Bereitschaft nicht pers?nlich treffen kann, erfasst; vermittelt ihm das Foto doch auf einfache, aber aussagekr?ftige Weise einen Eindruck von der Entwicklung seines Kindes. Ohne ernstliche Gef?hrdung des Kindeswohls zwingt die ablehnende Haltung des minderj?hrigen Kindes nicht zur Einschr?nkung dieser Informationsrechte. Die nach § 105 Abs 1 Au?StrG m?gliche pers?nliche Anh?rung eines Minderj?hrigen unter 14 Jahren kann nur ein Beweismittel darstellen und ist nicht der Einr?umung rechtlichen Geh?rs an eine Partei gleichzusetzen.  相似文献   

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