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1.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(10):662-665
Weder aus dem Gesetzeswortlaut noch aus den Gesetzesmaterialien ergeben sich Anhaltspunkte, dass der Gesetzgeber durch Einführung
des § 21c RAO grundlegende Wertungen des allgemeinen Gesellschaftsrechts aufheben wollte. Vielmehr spricht gerade der Verweis
des § 21c Z 9 letzter Satz RAO auf § 117 UGB dafür, dass nach der Vorstellung des Gesetzgebers eine Entziehung der Gesch?ftsführungs-
und Vertretungsbefugnisse auch bei einer Rechtsanwalts-GmbH m?glich ist. Ein Antrag der gef?hrdeten Partei auf Aufhebung einer
einstweiligen Verfügung ist in jeder Lage des Verfahrens m?glich. Durch diesen Antrag, der vom Antragsteller nicht mehr einseitig
zurückgezogen werden kann, ist eine andere Entscheidung als die Aufhebung des Sicherungsantrags denkunm?glich. Allerdings
ist nach § 50 Abs 2 ZPO, wenn bei einem Rechtsmittel das Rechtsschutzinteresse nachtr?glich wegf?llt, dies bei der Entscheidung
über die Kosten des Rechtsmittels nicht zu berücksichtigen. 相似文献
2.
3.
Peter Apathy 《Juristische Bl?tter》2008,130(4):251-253
Die Klage auf Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft an einer einzelnen Nachlasssache kann Erbteilungsklage iSv § 77 Abs 2
JN sein. 相似文献
4.
Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(6):198-199
Die Voraussetzungen für eine "Sprungeintragung" sind dieselben wie für eine schrittweise gesonderte Verbücherung der einzelnen
Erwerbsvorg?nge. Aufsandungserkl?rungen sind daher bei der "Sprungeintragung" nur für jene konstituierenden Rechtsgesch?fte
zur Beschr?nkung, Belastung, Aufhebung oder übertragung bücherlicher Rechte in der Erwerbskette erforderlich, die zur Herstellung
des angestrebten Buchstandes auch bei gesonderten Verbücherungsvorg?ngen beizubringen gewesen w?ren. Wird der Rechtserwerb
von einer aufschiebenden Bedingung, insb der Erbringung einer Gegenleistung abh?ngig gemacht, ist für die Einverleibung auch
der Eintritt der Bedingung urkundlich nachzuweisen. 相似文献
5.
6.
Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(2):54-55
Mangels einer allgemeinen Regelung im GBG haben bei der Beurteilung der Antragslegitimation in Grundbuchsverfahren die allgemeinen
Anordnungen des Au?StrG zu gelten; daraus ergibt sich grunds?tzlich eine Antragslegitimation sowohl des durch die beantragte
Grundbuchshandlung Berechtigten als auch des durch diese Belasteten. Damit ist aber auch der Ver?u?erer einer Liegenschaft
im Grundbuchsverfahren betreffend die Einverleibung des Eigentumsrechts des K?ufers antragslegitimiert. 相似文献
7.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(11):722-724
Die Verwertung des Transkripts einer heimlich angefertigten Tonbandaufnahme ist im Zivilverfahren ohne Vornahme einer Interessenabw?gung
zul?ssig. 相似文献
8.
Burgstaller 《Juristische Bl?tter》2007,129(10):672-672
Eine Unterbringungsanordnung ist auch dann zul?ssig, wenn sich die Gef?hrlichkeit des T?ters nur gegen eine bestimmte Person
richtet. Wird w?hrend der vorl?ufigen Anhaltung nach § 429 Abs 4 StPO ein Behandlungserfolg erzielt, der die Gef?hrlichkeit
in einem Ma? reduziert erscheinen l?sst, dass von einer Unterbringung im Ma?nahmenvollzug Abstand genommen werden kann, so
führt dies keineswegs zur bedingten Nachsicht der Unterbringung; der genannte Umstand steht vielmehr bereits der Unterbringungsanordnung
als solcher entgegen. 相似文献
9.
Der Anspruch auf Rückforderung des geleisteten Finanzierungsbeitrags ist bereits vor Konkurser?ffnung begründet und daher
als Konkursforderung anzusehen. Da Rückforderungsansprüche aus Betriebskostenüberzahlungen aus Zeitr?umen vor Konkurser?ffnung
resultieren, sind auch diese als Konkursforderungen anzusehen. 相似文献
10.
11.
Rummel 《Juristische Bl?tter》2009,131(7):441-445
Mit der Vereinbarung zwischen Vor- und Nacherben, eine volle Nacherbschaft in eine solche auf den überrest zu verwandeln,
wird es dem Nacherben erm?glicht, durch Schenkungen die Nacherbschaft im Endergebnis zu beseitigen. Auf eine solche Vereinbarung
ist die Formvorschrift für den Erbschaftskauf (§ 1278 Abs 2 ABGB) entsprechend anzuwenden. 相似文献
12.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(7):458-460
Die Bindungswirkung des Vorprozesses erstreckt sich auch auf den Nebenintervenienten, der im Vorprozess auf Seiten der Partei
beitrat, die ihm nicht den Streit verkündet hatte, wenn ihn diese Hauptpartei nun in Anspruch nimmt. 相似文献
13.
14.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2009,131(5):308-309
Dass ein Machthaber durch ein zwischen ihm als Vertreter eines Machtgebers und einem Dritten abgeschlossenes Rechtsgesch?ft
und dessen Durchführung dem Vertretenen unmittelbar Nachteile und sich selbst mittelbar wirtschaftliche Vorteile verschafft,
bedeutet noch nicht, dass eine einem Insichgesch?ft gleichartige Interessenlage zu bejahen w?re. Dass damit eine Interessenkollision
verbunden ist, reicht zur Bejahung der Unwirksamkeit des Rechtsgesch?fts nicht aus. Ein Grundbuchsgesuch des Vertreters des
Liegenschaftseigentümers auf Einverleibung eines Pfandrechts zur Besicherung einer eigenen Schuld leidet daher nicht notwendig
an einem Vollmachtsmangel, und auch die Zustellung des Grundbuchsbeschlusses an den Machthaber ist wirksam. 相似文献
15.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(6):177
Ist der Bekl blo? "au?erbücherlicher" Mit- und Wohnungseigentümer (hier: auf Grund einer rechtskr?ftigen Einantwortungsurkunde),
kann die kl Eigentümergemeinschaft mangels verbücherten WE des Bekl die Klagsanmerkung nach § 27 Abs 2 WEG 2002 rechtswirksam
nicht beantragen. 相似文献
16.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(1):25-26
Ist ob der mit WE verbundenen Mindestanteile des Verpflichteten (= Wohnungseigentümer einer Wohnung und einer Garage) ein
nicht eingeschr?nktes, ausdrücklich so bezeichnetes Wohnungsgebrauchsrecht (hier: zugunsten der Mutter des Verpflichteten)
im Grundbuch einverleibt, ist die Zwangsverwaltung dieses Gebrauchsrechts gem § 97 Abs 1 EO iVm § 508 ABGB zu bewilligen,
falls der Gebrauchsberechtigte w?hrend l?ngerer Dauer am Gebrauch verhindert ist. Dem (Wohnungs-)Eigentümer stehen – anders
als beim Fruchtgenussrecht! – n?mlich alle Nutzungen zu, "die sich ohne St?rung des Gebrauchsberechtigten aus der Sache sch?pfen
lassen". Die Erfolgsaussichten einer Exekution sind bei deren Bewilligung nicht zu prüfen, es sei denn, dass schon im Entscheidungszeitpunkt
die Unm?glichkeit der Ertragserzielung nach der Aktenlage feststeht; diesfalls ist die Zwangsverwaltung nach § 129 Abs 2 EO
einzustellen. Die Sach- und Rechtslage ist zum Zeitpunkt der Erlassung der erstinstanzlichen exekutiven Entscheidung (hier:
Bewilligung der Zwangsverwaltung) ma?gebend. 相似文献
17.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(2):112-114
Die Rechtswirkungen der Verbücherung eines Bestandrechts beschr?nken sich auf die Folgen der §§ 1120 f ABGB. Eine allgemeine
dingliche Wirkung gegenüber dritten Personen kommt der Eintragung des Bestandrechts nicht zu. Die Prüfung eines Gesuchs auf
Eintragung eines Bestandvertrags hat nach den Erfordernissen der §§ 26 ff GBG zu erfolgen und muss insb dem § 32 GBG genügen.
Ma?geblich und ausreichend ist, dass die Mieterin als Antragstellerin und die Eigentümerin und Vermieterin des Bestandobjekts
genannt sind, ob welchem der Bestandvertrag eingetragen werden soll und auf den sich das Bestandverh?ltnis – zumindest auch
und insoweit jedenfalls rechtlichm?glich und zul?ssig – bezieht. Sind diese Anforderungen erfüllt, hat die Eintragung des
Bestandvertrags zu erfolgen. Ob die durch den Bestandvertrag einger?umte Nutzungsm?glichkeit im gesamten Umfang durch die
Rechtsstellung des Vermieters gedeckt ist, ist dagegen nicht Teil der grundbuchsrechtlichen Prüfung. 相似文献
18.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(1):21-24
Weil Vitrinen keine "sonstigen selbst?ndigen R?umlichkeiten" iSd § 2 Abs 2 WEG 2002 (§ 1 Abs 1 WEG 1975) sind, kann an diesen
weder nach dem WEG 1975 noch nach dem WEG 2002 selbst?ndiges, sondern blo? Zubeh?r-WE begründet werden und bestehen. Ist dennoch
nach dem WEG 1975 selbst?ndiges WE an Vitrinen im Grundbuch einverleibt worden, wird deshalb nicht die gesamte Begründung
von WE an der Liegenschaft nichtig, da eine rechtskonforme, künftige Gestaltung (hier: der Vitrinen als Zubeh?r-WE) keine
ge?nderte Summe der Nutzwerte/der Mindestanteile verlangt. Bis zur vertraglichen Gestaltung (= neuer WE-Vertrag samt Verbücherung
des Zubeh?r-WE) ist das "WE" an den Vitrinen als schlichtes Miteigentum anzusehen. Zur Richtigstellung der Parteibezeichnung
im Zivilprozess. 相似文献
19.