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相似文献
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1.
Dass sich auf der Liegenschaft kein Super?difikat (mehr) befindet, kann von einem ?ffentlichen Notar gem §§ 76 Abs 1 lit l und 88 Abs 1 und 2 NO beurkundet werden. Wurde dem Grundbuchsgericht durch die Vorlage dieser Urkunde "bekannt" iSd § 19 Abs 3 UHG, dass das selbst?ndige Eigentum am Bauwerk untergegangen ist, findet die Forderung des Grundbuchsgerichts, die Liegenschaftseigentümerin habe Urkunden vorzulegen, in denen der Rechteinhaber des Super?difikats entweder den Untergang des Super?difikats best?tige oder seine Zustimmung zur L?schung der Ersichtlichmachung erkl?re, keine Grundlage in § 19 Abs 3 UHG.  相似文献   

2.
《Juristische Bl?tter》2012,134(1):1-1

Ankündigung

F?rderpreis der Juristischen Bl?tter  相似文献   

3.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(9):599-600
Anders als die Zustellnachweise nach § 22 ZustellG, der wie dieses Gesetz überhaupt nur für Zustellungen von Schriftstücken von Gerichten und Verwaltungsbeh?rden gilt, sind übernahmsbest?tigungen bei von Privaten aufgegebenen Briefen weder ?ffentliche noch ?ffentlich beglaubigte Urkunden. Nichts anderes kann aber für Vermerke wie jenen gelten, auf den sich hier der Betreibende beruft ("nicht angenommen"). Die ?sterreichische Post AG selbst ist keine Beh?rde. Bei Zustellvorg?nge zwischen Privaten fehlt somit jegliche Rechtsgrundlage für Best?tigungen oder Vermerke in Form ?ffentlicher Urkunden.  相似文献   

4.
Schöngen  Barbara 《Natur und Recht》2022,44(10):674-679
Natur und Recht - Als Fortführung des European Green Deal wurde am 14.7.2021 das bisher umfangreichste Klimapaket der Europäischen Kommission vorgestellt: Das Klimapaket “Fit For...  相似文献   

5.
6.
Die Vereinbarung "ewigen Ruhens" ist nicht prozessbeendend, ihr kommt nur bei der Sachentscheidung materiellrechtliche Bedeutung zu. Im Verfahren über die L?schung einer Streitanmerkung l?sst eine solche Vereinbarung Zweifel zu, ob der Kl?ger von seiner Klage iSv § 65 GBG absteht. Die L?schung der Anmerkung ist daher nur mit Zustimmung der kl Partei oder aber nach Fortsetzung des Verfahrens und Abweisung der Hypothekarklage m?glich.  相似文献   

7.
Zusammenfassung  Die im Nachfolgenden abgedruckte Studie wurde im Auftrag der Bundesarbeitskammer ?sterreich erstellt. Ihr Anliegen ist es, M?glichkeiten einer verst?rkten Verankerung der energiepolitischen Zielsetzung "Versorgungssicherheit" im ?sterreichischen Elektrizit?tsrecht auszuloten. Auf Basis des geltenden gemeinschaftsrechtlichen Rechtsrahmens, werden Spielr?ume, die sich für eine Regelung von Aspekten der Versorgungssicherheit nutzen lassen, ermittelt und entsprechende rechtspolitische Vorschl?ge erarbeitet. Die Studie gliedert sich nach den drei Marktstufen des Elektrizit?tssektors: der Ebene der Erzeugung, des Netzbetriebs und der Lieferung (Versorgung mit Strom). Die Rechtslage, Entscheidungspraxis der Regulierungsbeh?rden, Gerichtsentscheidungen und Literatur sind auf dem Stand April 2008 verarbeitet.  相似文献   

8.
Am 1. 7. 2007 trat das EU-JZG-?ndG 2007 in Kraft, mit dem der justizielle Teil des Rahmenbeschlusses des Rates der EU über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Geldstrafen und Geldbu?en und der Rahmenbeschluss des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen innerstaatlich umgesetzt wurden. Damit wird der mit dem Europ?ischen Haftbefehl von der EU eingeschlagene Weg in einem weiteren Rechtshilfebereich, n?mlich dem der Vollstreckung von in einem Mitgliedstaat verh?ngten Geldsanktionen und verm?gensrechtlichen Anordnungen durch einen anderen Mitgliedstaat, fortgesetzt, indem einerseits traditionelle materielle Rechtshilfehindernisse eingeschr?nkt und anderseits auf die Einbeziehung einer politischen Beh?rde in das Vollstreckungsverfahren verzichtet wird. Der folgende Beitrag untersucht, wie sich die materiellen Voraussetzungen für die Vollstreckung von in einem Mitgliedstaat verh?ngten Geldsanktionen und verm?gensrechtlichen Anordnungen im ?sterr Justizstrafrecht nunmehr darstellen und welche Auslegungsprobleme sich bei einigen von ihnen ergeben.  相似文献   

9.
10.
11.
Lukas 《Juristische Bl?tter》2010,132(12):749-785
Die Richtigkeit eines Gutachtens über den Erwerb von Wertpapieren zur Anlegung von Mündelgeld iSd § 230e ABGB ist einer ex-ante-Prüfung zu unterziehen. Bei der Beurteilung von Aktien darf sich ein Sachverst?ndiger auf ?ffentlich zug?ngliche Erkenntnisquellen (Jahresabschlüsse; Prüfberichte; B?rsenstatistiken; Presseberichte) beschr?nken, solange keine begründeten Zweifel an deren Richtigkeit bestehen. Ein dem Pflegschaftsgericht vorgelegtes Privatgutachten reicht für die Genehmigung des Erwerbs der Wertpapiere nicht aus, k?nnte aber durchaus als Entscheidungsgrundlage mit herangezogen werden, wenn ein anderer Sachverst?ndiger dem Gericht die Richtigkeit des Privatgutachtens best?tigt. Eine allf?llige Amtshaftung schlie?t die Haftung des Privatgutachters nicht aus, sondern tritt nur zu dieser Haftung solidarisch hinzu. Der Zweck eines Gutachtens über die Sicherheit von Wertpapieren iSd § 230e ABGB besteht auch in der Schaffung einer Vertrauenslage für Dritte.  相似文献   

12.
Auf welche Weise Leistungen der Daseinsvorsorge gegenüber den Anforderungen des europäischen Binnenmarktes abgesichert werden können, ist bis dato kaum geklärt. Gerade im Lichte der jüngsten Entwicklungen, insbesondere im Bereich der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes wird diesen Fragen in Hinkunft große Bedeutung zukommen. Im folgenden Beitrag soll der Versuch unternommen werden, die Probleme in der österreichischen Rechtsordnung einer eingehenderen Analyse zu unterziehen.  相似文献   

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14.
Der Legalit?tsgrundsatz verpflichtet den Staatsanwalt zwar zur Verfolgung aller Delikte, die ihm in amtlicher Eigenschaft bekannt werden, aber auch nach dem Legalit?tsgrundsatz darf der Staatsanwalt die Einleitung eines Verfahrens nur beantragen, wenn ein hinreichender Anlass besteht. Der Verletzte hat weder ein Recht auf Beteiligung an der Ausforschung des unbekannten T?ters, noch auf Einleitung subsidi?rer Verfolgungsschritte, noch auf Durchführung von im strafrechtlichen Sinn "zwecklosen" (weiteren) Erhebungen blo? zur Erleichterung der Durchsetzung seiner zivilrechtlichen Ansprüche.  相似文献   

15.
Stöberl 《Juristische Bl?tter》2009,131(10):671-674
Der Begriff "Stoffe" im § 3 Abs 1 Z 1 AWG 2002 umfasst auch Schnee. Die Einbringung von Schnee in ein Gew?sser f?llt daher unter die Ausnahmebestimmung des § 3 Abs 1 Z 1 AWG 2002. Zur Bewilligung einer solchen Einbringung ist die Wasserrechtsbeh?rde zust?ndig.  相似文献   

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17.
Der vorliegende Beitrag widmet sich dem in ?sterreich vorherrschenden formellen Verfassungsverst?ndnis. Im Fokus sollen dabei insbesondere die Auswirkungen, die mit diesem Verfassungsverst?ndnis verbunden sind, stehen. Neben der Zersplitterung und inneren Zerrissenheit der Bundesverfassung geht es auch um die in ?sterreich in der Vergangenheit h?ufig praktizierte und als Formenmissbrauch kritisierte Verfassungsdurchbrechung durch den Verfassungsgesetzgeber. Bei der ebenfalls behandelten Frage, ob gesellschaftliche Ver?nderungen das Verfassungsrecht ?ndern k?nnen, wird auf die Grenzen der Verfassungsgerichtsbarkeit in der parlamentarischen Demokratie eingegangen. Weiters soll anhand von der in Art 44 Abs 3 B-VG normierten Schranke für den einfachen Verfassungsgesetzgeber gezeigt werden, dass auch dem materiellen Verfassungsbegriff eine normative Bedeutung zukommt.  相似文献   

18.
Nachdem zuletzt die Problematik der Abgrenzung von Gesch?ftsraummiete und Unternehmenspacht vor allem für den Fall der Inbestandgabe von R?umlichkeiten in Einkaufszentren im rechtswissenschaftlichen Schrifttum gleichsam Hochkonjunktur hatte, liegen nunmehr zwei aktuelle h?chstgerichtliche Entscheidungen zu diesem Themenkomplex vor. Im folgenden Beitrag wird anhand dieser beiden Entscheidungen analysiert, ob und wenn ja, in welchem Umfang, der (ausufernde und zT hochkomplexe) literarische Diskurs bislang in der Lage war, die Entscheidungspraxis des H?chstgerichts zur Abgrenzung von Gesch?ftsraummiete und Unternehmenspacht dogmatisch zu beeinflussen.  相似文献   

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