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Andreas Vonkilch 《Journal für Rechtspolitik》2007,15(1):23-29
Welche Rechtsfolgen in vermögensrechtlicher Hinsicht Platz greifen, wenn sich ein Parlamentsklub auflöst (bzw auflösen muss), erscheint bis dato kaum geklärt. Da nun aber diesen Rechtsfragen, va aufgrund von rezenten Umbrüchen in der österreichischen Parteienlandschaft, in Hinkunft durchaus auch erhebliche praktische Bedeutung zukommen kann, wird im folgenden Beitrag der Versuch unternommen, sie einer etwas eingehenderen Analyse zu unterziehen. 相似文献
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Christoph Bezemek 《Journal für Rechtspolitik》2007,15(3):121-130
Die Ereignisse rund um 9/11 haben den Rechtsstaat mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Die Antwort auf die Frage, wie der Gefahr terroristischer Aktivitäten begegnet werden kann, ist letztlich von grundrechtlichen Problemstellungen bestimmt. Der vorliegende Beitrag setzt sich vor diesem Hintergrund mit einem Szenario auseinander, das noch in der aktuellen politischen Diskussion in hohem Maß präsent ist: Wie hat der Staat zu reagieren, wenn – gleich den Ereignissen in New York – eine gekaperte Passagiermaschine auf ein Hochhaus oder ein vollbesetztes Stadion zurast? Untersagt die Pflicht zum Schutz des Lebens der entführten Passagiere eine Einwirkung auf die Maschine oder darf der Staat auch unschuldige Opfer in Kauf nehmen, wenn dies zum Schutz anderer unbedingt erforderlich ist? 相似文献
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Heinz Keinert 《Juristische Bl?tter》2007,129(5):299-303
Das neue Unternehmensgesetzbuch, in Kraft seit 1. 1. 2007, nimmt von der Anwendung seines Vierten Buchs (Unternehmergesch?fte)
diejenigen Gesch?fte einer natürlichen Person aus, welche lediglich die Voraussetzungen für die Aufnahme eines Unternehmensbetriebs
iSd § 1 UGB schaffen sollen (§ 343 Abs 3 UGB). Diese Ausnahmeregelung wirft neben der Frage ihres pers?nlichen Anwendungsbereichs
die praktisch noch erheblich wichtigere nach ihrer Ausdehnung auf die übrigen Bücher des UGB auf. 相似文献
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Peter Apathy 《Juristische Bl?tter》2007,129(4):205-219
Der Entwurf eines neuen ?sterreichischen Schadenersatzrechts sieht Regelungen der Gef?hrdungshaftung sowie der Unternehmerhaftung
vor. Der Beitrag untersucht die jeweilige Ausgangslage, das Reformanliegen und die Konsequenzen einer Reform. 相似文献
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Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(1):2-5
Die Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG des Europ?ischen Parlaments und des Rates, vom 12. 12. 2006, über Dienstleistungen
im Binnenmarkt, ABl L 376/36), die bis 28. 12. 2009 von den Mitgliedsstaaten der EU umzusetzen ist, hat neben ihrem arbeitsrechtlichen
Schwerpunkt auch Auswirkungen auf die Immobilienwirtschaft sowie deren rechtliche Rahmenbedingungen. ?sterreich hat durch
eine Novelle der GewO 1994 einen der wichtigsten Punkte der DL-RL, n?mlich die obligatorische Berufshaftpflichtversicherung
der Immobilientreuh?nder – Nachweis dieser Versicherung bis sp?testens 27. 8. 2008 – bereits umgesetzt. Angesichts verschiedener
Vorbehalte bleibt allerdings die Integrationswirkung der DL-RL hin zu einer Europ?isierung des gesamten Wohn- und Immobilienrechts
in absehbarer Zeit beschr?nkt. 相似文献
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Georg Graf 《Juristische Bl?tter》2007,129(9):545-554
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Reinhard Moos 《Juristische Bl?tter》2008,130(6):341-347
Die durch den OGH unl?ngst erfolgte Einordnung der Abgrenzung Versuch/Vollendung in den Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1
Z 11 StPO statt wie bisher in Z 10 überzeugt nach Ansicht des Verfassers nicht. Z 10 ist nicht in dieser Weise zu interpretieren.
Versuch und Vollendung sind nicht gleichwertig, sondern bilden eigene Tatbest?nde innerhalb eines Deliktstypus. Die Eliminierung
der Z 10 wirkt sich auf das Verst?ndnis des Verbrechensbegriffs aus. Weder die Parallele zur Einheitst?terschaft noch die
Prozess?konomie k?nnen die Entscheidung des OGH rechtfertigen. 相似文献
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Der vorliegende Beitrag analysiert – unter Bezugnahme auf eine ländervergleichende empirische Studie derselben Autoren – die Verhaltensregeln für Parlamentarier und die daraus resultierenden Konsequenzen. Dabei wird zunächst auf die Frage eingegangen, was unter Transparenzpflichten verstanden wird. Im Anschluss daran werden Hypothesen über den Zusammenhang von schärferen Transparenzpflichten und diversen Variablen dargelegt, gefolgt von einer kurzen Analyse der Implikationen für die verfassungsrechtlichen Argumente in Deutschland unter Berücksichtigung auch der österreichischen Regelungen. 相似文献
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Rudolf Reischauer 《Juristische Bl?tter》2009,131(7):404-426
Im Juni 2005 hat eine Arbeitsgruppe nach etwa fünfj?hriger Vorlaufzeit einen Entwurf zwecks Gesamtreform des Schadenersatzrechts
(= Arg-E) vorgelegt. Darauf hat ein Arbeitskreis nach zweij?hrigem Bemühen einen Vorschlag zu einer auf dem geltenden Recht
aufbauenden Teilreform (= EdA) unterbreitet. Diesen hat Koziol mit strengem Blick geprüft (JBl 2008, 348). Hier die Antwort.
– Im Anhang zu dieser Abhandlung wird der Entwurf des Arbeitskreises (= EdA) dem Text des geltenden Schadenersatzrechtes gegenübergestellt. 相似文献
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Richard Novak 《Juristische Bl?tter》2008,130(11):681-690
Die Anfechtung der Nationalratswahl 2006 durch die KP? – zur Debatte stand die 4%-Klausel – gibt Anlass, die Entwicklung des
?sterr Verh?ltniswahlsystems in Erinnerung zu rufen. Mehrfach sind an den VfGH Fragen der Kompetenzverteilung herangetragen
worden; sie halten sich, nicht zuletzt in ihrem Schwierigkeitsgrad, im Rahmen des üblichen. V?llig neu ist hingegen, dass
– abweichend von der Vorjudikatur und ungeachtet Art 18 Abs 2 B-VG – kollegialen Verwaltungsbeh?rden mit richterlichem Einschlag
die Erlassung von Verordnungen verwehrt ist. Patentangelegenheiten werden nunmehr den zivilrechtlichen Ansprüchen des Art
6 Abs 1 MRK zugez?hlt. Mit EU-Beihilfe hat das EmissionszertifikateG eine bisher unbekannte, verp?nte Rechtsfigur, den national-supranationalen
"Mischling" hervorgebracht. 相似文献
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Stephan Lenzhofer 《Journal für Rechtspolitik》2008,16(3):157-168
Der vorliegende Beitrag stellt die aktuellen Prioritäten und Bemühungen der Europäischen Kommission um eine "Bessere Rechtsetzung" dar und erörtert ausgewählte Problempunkte. 相似文献
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Olaf Riss 《Juristische Bl?tter》2007,129(3):156-170
Mit der Umsetzung der Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie durch das Gew?hrleistungsrechts-?nderungsgesetz wurde im ?sterr Recht
das Einstehenmüssen des übergebers nicht nur für eigene ?ffentliche ?u?erungen, sondern auch für jene Dritter ausdrücklich
festgeschrieben. Der vorliegende Beitrag untersucht die einschl?gige Regelung des § 922 ABGB sowohl unter dem Gesichtspunkt
gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben als auch im Lichte des (nationalen) Privatrechtssystems und stellt dabei in Frage, dass
ein Einstehenmüssen für ?ffentliche ?u?erungen jedenfalls deren Einbeziehung in die Parteienvereinbarung voraussetzt. 相似文献
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Meinungsverschiedenheiten unter Gesellschaftern oder Gesch?ftsführern treten nicht nur bei gewerblich t?tigen Gesellschaften,
sondern auch in Rechtsanwaltsgesellschaften auf. Da nach § 21c Z 2 RAO einer Rechtsanwalts-GmbH Rechtsanw?lte nur als Gesellschafter-Gesch?ftsführer
angeh?ren dürfen und nach § 21c Z 9 RAO alle der Gesellschaft angeh?renden Rechtsanw?lte allein zur Gesch?ftsführung und Vertretung
befugt sein müssen, erhebt sich die Frage, ob eine Abberufungsklage nach § 16 Abs 2 GmbHG in einer Anwalts-GmbH zul?ssig ist. 相似文献
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Martin Dercsaly 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(9):249-259
Auch die Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung als gesetzlich bevorzugte Form der Willensbildung wird vom WEG 2002
nur ausschnittsweise geregelt. Die bestehenden Vorschriften sind auslegungsbedürftig, der ungeregelte Bereich verlangt nach
Anleihen aus dem Kapitalgesellschafsrecht. 相似文献