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相似文献
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Das Verm?chtnis von WE kann gleich jeder anderen Zusage der Einr?umung von WE zumindest in analoger Anwendung des § 43 WEG mit einer gegen den Eigentümer der Liegenschaft zu richtenden Klage des Verm?chtnisnehmers durchgesetzt werden. Passiv legitimiert ist auch der "echte" au?erbücherliche Erwerber, also auch der eingeantwortete Erbe wegen der dabei geltenden Durchbrechung des Eintragungsgrundsatzes.  相似文献   

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Sowohl das deutsche Schwerbesch?digtengesetz als auch das ?sterr Invalideneinstellungsgesetz anerkannten in den jeweils 1964 noch geltenden Fassungen als Begünstigte nur bestimmte Personengruppen, wie Kriegsopfer und deren Hinterbliebene, nationalsozialistisch Verfolgte und deren Angeh?rige (in Deutschland zus?tzlich: besatzungsgesch?digte Personen) sowie durch Arbeitsunfall und Berufskrankheit gesch?digte Personen und mittlerweile auch Zivilblinde. Art 19 Abs 2 des am 1. 9. 1964 in Kraft getretenen Vertrags zwischen der Republik ?sterreich und der Bundesrepublik Deutschland über Kriegsopferversorgung und Besch?ftigung schwer Gesch?digter (BGBl 1964/218) kann aus diesem Grund einem deutschen Bescheid oder einer deutschen Bescheinigung nur dann bindende Wirkung verleihen, wenn er sich auf eine dieser historischen Personengruppen bezieht.  相似文献   

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In der E 5 Ob 63/10s hat der OGH die analoge Anwendung des § 36 WEG auf den Ausschluss eines Miteigentümers aus der schlichten Miteigentumsgemeinschaft abgelehnt.Gruber m?chte in einem kürzlich erschienenen Aufsatz – für die F?lle der Zivilteilung der Liegenschaft- die Zul?ssigkeit einer solchen Klage mittels eines Analogieschlusses zu § 1210 ABGB begründen. Der folgende Beitrag besch?ftigt sich mit der Frage, ob ein Recht auf Ausschluss eines „schlichten“ Miteigentümers aus dem geltenden Recht ableitbar ist und geht dabei auch kritisch auf die von Gruber ge?u?erte Ansicht ein.  相似文献   

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Sailer 《Juristische Bl?tter》2009,131(5):306-308
Die Frage, ob ein Mit- oder Wohnungseigentümer, der nicht zugleich "St?rer" ist, selbst?ndig wegen nachbarrechtlicher Ansprüche klagsweise belangt werden kann, h?ngt im Ergebnis davon ab, ob er nach der rechtlichen Ordnung im Innenverh?ltnis der Gemeinschaft die begehrte Leistung ohne Zusammenwirken mit den anderen Teilhabern auch allein erbringen kann.  相似文献   

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Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(12):783-786
Ein in Allgemeinen Versicherungsbedingungen vorgesehenes Verbot der Abtretung von Ansprüchen gegen den Versicherer, bevor diese nicht "dem Grunde oder der H?he nach endgültig festgestellt sind", ist nicht gr?blich benachteiligend iSv § 879 Abs 3 ABGB. Eine dagegen versto?ende Abtretung ist auch dann unwirksam, wenn sie an einen Verband iSv § 29 KSchG erfolgt.  相似文献   

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