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Marcus Klamert 《Juristische Bl?tter》2008,130(3):158-170
Die unmittelbare Wirkung von EG-Richtlinien sowie die Auslegung nationalen Rechts in ihrem Licht sind Instrumente zur Herstellung
von Gemeinschaftsrechtskonformit?t, die in der Rechtsprechung der ?sterreichischen H?chstgerichte sehr h?ufig zur Anwendung
kommen. Der vorliegende Beitrag soll einerseits den, mancherorts immer noch bestrittenen, "Vorrang" der richtlinienkonformen
Auslegung argumentativ untermauern sowie zur Kl?rung offener Fragen zu Zul?ssigkeit und Durchführung richtlinienkonformer
Rechtsfortbildung beitragen. Weiters soll gezeigt werden, dass die H?chstgerichte sowohl in der methodisch notwendigen Abgrenzung
der beiden Instrumente als auch der konkreten Anwendung richtlinienkonformer Auslegung nicht sehr einheitlich und nur wenig
transparent urteilen. 相似文献
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Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(11):737-738
Im Fall des § 32 Abs 1 VBG mag zwar der Schutz vor übereilung in den Hintergrund treten, doch ist die Beweisfunktion der Schriftform
von Bedeutung: Dem Vertragsbediensteten soll deutlich vor Augen geführt werden, welcher Kündigungsgrund vom Dienstgeber herangezogen
wurde, diesem ist wieder die M?glichkeit verwehrt, andere Gründe "nachzuschieben". Dem Empf?nger des Schriftstücks soll aber
auch die M?glichkeit der überprüfung geboten werden, dass das Schreiben tats?chlich von der dafür zust?ndigen Person stammt,
was insbesondere durch die Unterschrift verifiziert warden kann. Gerade bei einem Dienstgeber wie dem Bund, der hierarchisch
gegliedert ist, kommt diesem Aspekt besondere Bedeutung zu. Zusammenfassend ist daher – mangels eines entgegenstehenden Gesetzgeberwillens
– davon auszugehen, dass das Schriftlichkeitsgebot des § 32 VBG auch "Unterschriftlichkeit" verlangt. Dieses Wirksamkeitserfordernis
kann weder dadurch ersetzt werden, dass das zust?ndige Organ innerhalb der Kündigungsfrist eine Unterschrift nachzutragen
versucht, noch dadurch, dass dieses mündlich best?tigt, dass das Schriftstück von ihm stamme. 相似文献
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Andreas Vonkilch 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(5):151-156
Nachdem zuletzt die Problematik der Abgrenzung von Gesch?ftsraummiete und Unternehmenspacht vor allem für den Fall der Inbestandgabe
von R?umlichkeiten in Einkaufszentren im rechtswissenschaftlichen Schrifttum gleichsam Hochkonjunktur hatte, liegen nunmehr
zwei aktuelle h?chstgerichtliche Entscheidungen zu diesem Themenkomplex vor. Im folgenden Beitrag wird anhand dieser beiden
Entscheidungen analysiert, ob und wenn ja, in welchem Umfang, der (ausufernde und zT hochkomplexe) literarische Diskurs bislang
in der Lage war, die Entscheidungspraxis des H?chstgerichts zur Abgrenzung von Gesch?ftsraummiete und Unternehmenspacht dogmatisch
zu beeinflussen. 相似文献
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Hansjörg Sailer 《Juristische Bl?tter》2011,133(12):790-791
Verlangt ein Grundstückseigentümer (berechtigterweise) von seinem Nachbar die Entfernung einer Mauer an der Grundstücksgrenze,
kann er einen aus der Erfüllung dieser Forderung resultierenden, für sein Grundstück nachteiligen Zustand nicht mittels Ausgleichsanspruch
nach § 364b ABGB beheben lassen. Er hat schlie?lich die als "St?rung" der Liegenschaft beurteilte Ma?nahme selbst verursacht.
Nur ein eigenm?chtiger Eingriff kann zu Abwehr- und Wiederherstellungsansprüchen führen, nicht aber die über Aufforderung
und mit Einwilligung des Grundstückseigentümers vorgenommene Entfernung einer Grenzmauer. 相似文献
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Lukas 《Juristische Bl?tter》2010,132(12):749-785
Die Richtigkeit eines Gutachtens über den Erwerb von Wertpapieren zur Anlegung von Mündelgeld iSd § 230e ABGB ist einer ex-ante-Prüfung
zu unterziehen. Bei der Beurteilung von Aktien darf sich ein Sachverst?ndiger auf ?ffentlich zug?ngliche Erkenntnisquellen
(Jahresabschlüsse; Prüfberichte; B?rsenstatistiken; Presseberichte) beschr?nken, solange keine begründeten Zweifel an deren
Richtigkeit bestehen. Ein dem Pflegschaftsgericht vorgelegtes Privatgutachten reicht für die Genehmigung des Erwerbs der Wertpapiere
nicht aus, k?nnte aber durchaus als Entscheidungsgrundlage mit herangezogen werden, wenn ein anderer Sachverst?ndiger dem
Gericht die Richtigkeit des Privatgutachtens best?tigt. Eine allf?llige Amtshaftung schlie?t die Haftung des Privatgutachters
nicht aus, sondern tritt nur zu dieser Haftung solidarisch hinzu. Der Zweck eines Gutachtens über die Sicherheit von Wertpapieren
iSd § 230e ABGB besteht auch in der Schaffung einer Vertrauenslage für Dritte. 相似文献
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Durch die überführung des EVB ins Zinsrecht umfasst der "bisherige Hauptmietzins" der für die Fünfzehntelanhebung nach § 46a
Abs 2 MRG ma?geblich ist, auch den (früheren) EVB, worauf (soferne vom Vermieter geltend gemacht) bei der allj?hrlich vorzunehmenden
Ermittlung des Anhebungsbetrages Bedacht zu nehmen ist, was zu einer entsprechenden ?nderung der Fünfzehntelschritte führt. 相似文献
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Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(12):780-783
Auch Zuwendungen an Privatstiftungen k?nnen nach ganz herrschender Meinung Schenkungen iSd § 785 ABGB sein, selbst wenn die
Zuwendung zugleich mit dem einmaligen Stiftungsakt erfolgt. Im Schutz vor einer Wertvernichtung durch Verm?gensverteilung
liegt keine Rechtfertigung dafür, das – bei Schaffung des PSG unangetastet gebliebene – Pflichtteilsrecht mit Hilfe einer
Stiftung "auszuhebeln". Unabh?ngig davon, welcher der in der Literatur vertretenen Meinungen zur Nichtausl?sung der Zwei-Jahres-Frist
des § 785 Abs 3 Satz 2 ABGB im Einzelnen gefolgt würde, bewirkt der Umstand, dass in der Stiftungserkl?rung ein umfassender
?nderungsvorbehalt zugunsten des Stifters und ein Widerrufsvorbehalt des Stifters vorgesehen sind (wobei beide Vorbehalte
auch für Stiftungszusatzurkunden gelten), dass dem Stifter noch so wesentliche Einflussm?glichkeiten auf das Stiftungsverm?gen
verbleiben, dass das von § 785 ABGB geforderte Verm?gensopfer noch nicht als erbracht anzusehen ist. Auf eine Umgehungsabsicht
kommt es nicht an. 相似文献
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