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1.
Redaktion 《Juristische Bl?tter》2012,134(5):296
Aus den Vereinen / Ankündigungen
Ober?sterreichische Juristische Gesellschaft – Weiteres Programm Sommersemester 2012 – Ankündigung 相似文献2.
Hansj?rg Sailer 《Juristische Bl?tter》2012,134(9):580-580
Aus den Vereinen/Ankündigungen
Ober?sterreichische Juristische Gesellschaft – Weiteres Programm Wintersemester 2012/2013 – Ankündigung; Veranstaltungsreihe "Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts" – Ankündigung 相似文献3.
《Juristische Bl?tter》2012,134(1):46
Aus den Vereinen / Ankündigungen
Jahrestagung der Gesellschaftsrechtlichen Vereinigung ?sterreichs (GV?) – Ankündigung 相似文献4.
5.
《Juristische Bl?tter》2012,134(3):167
Aus den Vereinen / Ankündigungen
Tagung – "Die neue Verbraucherrechte-Richtlinie: Fortschritt für die EU-Bürger oder alte Rechte neu verpackt?"; Podiumsdiskussion: Der Ersatz von Mangelfolgesch?den in Ver?u?erungsketten von Unternehmern – Ankündigung 相似文献6.
Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(2):57-59
Besteht für die Wertermittlung durch einen Sachverst?ndigen keine gesetzlich vorgeschriebene Methode, so unterliegt das von
den Tatsacheninstanzen gebilligte Ergebnis eines Gutachtens keiner Nachprüfung durch den OGH, weil es um eine Tatfrage geht.
Welche Wertermittlungsmethode die gerechteste und zielführendste ist, h?ngt von den Umst?nden des Einzelfalls ab. Bewertungsergebnis
und Aufgabenad?quanz der vom Sachverst?ndigen gew?hlten Methode sind vom Gericht frei zu würdigen. Eine Aufwertung des Restwerts
der baulichen Investitionen des Bestandnehmers nach dem Baukostenindex kommt nicht in Betracht, ist doch der Aufwandersatz
nach stRsp durch den Vorteil begrenzt, den der Bestandgeber im Zeitpunkt der Beendigung des Bestandverh?ltnisses aufgrund
der vom Bestandnehmer get?tigten Investitionen noch hat. Auch wenn der Bestandnehmer als Vollkaufmann vorsteuerabzugserechtigt
ist, ist ihm der auf die Investitionen entfallende USt-Betrag zu ersetzen. Das Gericht hat bei seiner Entscheidung über den
Anspruch auf Ersatz einer Sache oder Leistung die USt, die aus dem Titel des Schadenersatzes, der Bereicherung, der Verwendung
oder des Prozesskostenersatzes begehrt wird, nicht gesondert zu behandeln und auch nicht die abgabenrechtliche Vorfrage zu
entscheiden, ob der Ersatzberechtigte die USt im Wege des Vorsteuerabzugs vergütet erhalten k?nnte. Schlie?t der Ersatzbetrag
auch USt ein, so erw?chst jedoch dem Ersatzpflichtigen gegen den Ersatzberechtigten ein Rückersatzanspruch in der H?he des
Umsatzsteuerbetrages, sobald und soweit ihn der Ersatzberechtigte als Vorsteuer abziehen k?nnte. 相似文献
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8.
Steve Saxby 《Computer Law & Security Report》2013,29(1):4-12
This has been a big year for privacy with so much going on within the EU regarding reform of data protection. What are the implications of reform here and what are the issues that concern us about the proposed new data protection regime contained in the proposed Regulation? We hear a lot about the ‘right to be forgotten’. How is that possible in the digital age within the online world? And what can be done about the big players who stand charged with the erosion of privacy viz Facebook, Google, Skype & YouTube etc? How can the law keep up with technological change when the latter is moving so fast e.g. with RFID, Cloud and social networking? To what extent can data breach notification, net neutrality and privacy impact assessment help and how should the law approach issues of liability and criminality in relation to privacy? What is the state of play too in the relationship between privacy policy and state surveillance and, given its implications for privacy, what obligations should governments adopt in response to cybersecurity regulation and data management? Is there a place for privacy self-regulation and if so in what respects and how effective are the Information Commissioners who often complain of being under resourced? In reviewing the way privacy law has emerged do we now need a completely new approach to the whole issue? Has the law crept into its present form simply by default? Do we need some new thinking now that reflects the fact that law is only one dimension in the battle for privacy? If so what are the other factors we need to recognise? 相似文献