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相似文献
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Dass unzumutbarer Entzug von Licht und Luft durch Pflanzen auf fremdem Grund – also eine "negative" Immission – nunmehr nach § 364 Abs 3 ABGB untersagt werden kann, veranlasst den 4. Senat des OGH in der E 4 Ob 196/07p, zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen dem Nachbarn auch einen Unterlassungsanspruch gegen unzumutbare Auswirkungen überh?ngender Pflanzen zu gew?hren. Aus der Sicht des Autors sollte eine derart einschneidende ?nderung der überhangregeln des § 422 ABGB dagegen dem Gesetzgeber vorbehalten bleiben. Die Entscheidung signalisiert aber, dass die Reform des Nachbarrechts nicht in allen ihren Auswirkungen auf das nachbarrechtliche Gesamtsystem hinl?nglich durchdacht wurde; zur Harmonisierung k?nnte es weiterer ?nderungen oder aber einer (teilweisen) Rücknahme der Neuregelung bedürfen.  相似文献   

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Europ?isches und deutsches Recht setzen neuerdings stark auf eine ausgebaute Biomassenutzung zur Strom-, W?rme- und Treibstoffgewinnung. Die Biomassenutzung weist eine Reihe ?kologisch- sozialer Vor-, aber auch Nachteile auf. Das bisherige, aber auch das zur Verabschiedung anstehende neue europ?ische und deutsche Bioenergierecht l?st diese nicht immer hinreichend auf. Nachhaltigkeitskriterienkataloge k?nnen diese Rolle auch strukturell nur begrenzt übernehmen, unter anderem weil sie die n?tige Komplexit?t nicht abbilden, Verlagerungseffekte nicht vermeiden und bestimmte zentrale Aspekte (etwa das Weltern?hrungsproblem) erst gar nicht abbilden k?nnen; und wenn, dann müssten die Kataloge über die aktuellen EU-Vorschl?ge hinausgehen. Wirkungsvoller für die Bioenergienutzung selbst wie auch in der Energiepolitik insgesamt w?re aber eine einschneidende Energieeffizienzpolitik – die den Gesamtverbrauch senken und damit die ?kologisch-sozialen Ambivalenzen überschaubarer machen würden, wenn langfristig die erneuerbaren Energien 100% der Versorgung in einer “kohlenstofffreien Wirtschaft” übernehmen. In Verbindung mit der Analyse der Ambivalenzen bietet der vorliegende Beitrag zugleich einen kurzen überblick über das Bioenergierecht.  相似文献   

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Der IGH fügt sich nicht ohne Weiteres in den Reigen der Verfassungsgerichte ein. Deshalb ist es hier nicht wie bei nationalen Verfassungsgerichten und mittlerweile wohl auch bei EuGH und EGMR möglich, direct zur Tagesordnung der Analyse der Verfassungsrechtsprechung und der Praxis der Verfassungsvergleichung überzugehen. Vielmehr ist vorab zu klären, ob der IGH überhaupt in einem mehr als metaphorischen Sinne als Verfassungsgericht angesprochen werden kann. Dies verlangt zunächst die Beantwortung der Frage, ob und inwieweit es "Verfassung" im Völkerrecht gibt. Bejahendenfalls ist zu untersuchen, in welchem Sinne der IGH diesbezüglich als Verfassungsgericht agiert. Die Existenz einer Völkerrechtsverfassung ist nämlich notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung für die Etablierung des IGH als Verfassungsgericht. Der vorliegende Beitrag sucht diese Klärungen in mehreren Schritten herbeizuführen. Es wird sich zeigen, dass der IGH gewisse typische verfassungsgerichtliche Funktionen erfüllt. Ob damit die kritische Masse zur Adelung als Verfassungsgericht erreicht wird, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch zu bezweifeln.  相似文献   

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Dieser Beitrag soll zeigen, dass die Rechtswissenschaft ihren Gegenstand sinnvoll erweitern kann bzw eine bereits vollzogene Erweiterung anerkennen sollte. Die Rechtsökonomie bietet einerseits ein analytisches Instrumentarium für rechtspolitische Erwägungen, andererseits lässt sich mit ihrer Hilfe untersuchen, ob eine Auslegung überhaupt geeignet ist, einen bestimmten Zweck zu erreichen. Dabei wird in Erinnerung gerufen, dass eine Unterscheidung zwischen Rechtspolitik und Rechtsdogmatik nicht eindeutig möglich ist. Die rechtsökonomische Methode erzwingt die Offenlegung solcher "nicht-juristischer" Entscheidungsgründe und fördert damit Transparenz in der Diskussion. Durch eine länderübergreifende Sprache kann sie auch einen Beitrag dazu leisten, Missverständnisse zwischen verschiedenen europäischen Rechtsordnungen zu entschärfen, die auf national geprägten Vorverständnissen beruhen und eine Harmonisierung erheblich erschweren.  相似文献   

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Lukas 《Juristische Bl?tter》2009,131(12):795-798
Mit einer an das Gericht adressierten Mitteilung, es bestehe eine bisher übersehene und nunmehr zu verbüchernde private Liegenschaft, wird nichts anderes als das "Hervorkommen" im Sinne des § 22 AllgGAV und damit der Anlass für eine amtswegige T?tigkeit des Gerichts bewirkt, ohne dass es der Fiktion eines gesonderten vorgelagerten Verfahrens bedürfte. In Belassungsabsicht errichtete Geb?ude gelten gem § 297 ABGB grunds?tzlich als unselbstst?ndiger Bestandteil einer Liegenschaft und teilen deren rechtliches Schicksal. Davon abweichend k?nnen aber unter der Oberfl?che einer Liegenschaft befindliche, nicht als Fundament eines Geb?udes dienende Pressh?user, Keller und auch Tiefgaragen als selbstst?ndige unbewegliche Sachen gesehen und als eigene Grundbuchsk?rper behandelt werden. Eine selbstst?ndige Verbücherung ist freilich nur m?glich, wenn der Keller – von blo?en Hilfseinrichtungen wie Entlüftungssch?chten abgesehen – nicht über die Oberfl?che des Grundstücks hinausragt, zumal der Grundeigentümer sonst die Oberfl?che seines Grundstücks nicht ohne Rücksicht auf den Keller nützen k?nnte.  相似文献   

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Bei Miet- oder sonstigen Nutzungsverh?ltnissen in einer Baulichkeit, die von einer Bauvereinigung im eigenen Namen errichtet worden ist oder auf die die Voraussetzungen des § 20a WGG zutreffen, ist im Verh?ltnis zwischen Vor- und Nachmieter nach § 20 Abs 1 Z 1 lit b WGG § 27 MRG anwendbar. Der Ersatzanspruch ist dabei nicht auf jene Aufwendungen beschr?nkt, die der Vermieter einem ausscheidenden Mieter nach § 10 MRG zu ersetzen h?tte. Dafür, dass dies im Verh?ltnis zur "Parallelbestimmung" des § 20 Abs 5 WGG anders ist und aus dieser Bestimmung im Anwendungsbereich des WGG ein engeres Verst?ndnis des § 27 Abs 1 Z 1 MRG abzuleiten sein sollte, findet sich im Gesetz keinerlei Anhaltspunkt.  相似文献   

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Sailer 《Juristische Bl?tter》2011,133(6):391-395
Das Gebot der Schriftlichkeit bedeutet im Allgemeinen "Unterschriftlichkeit", es sei denn, das Gesetz sieht ausdrücklich eine Ausnahme vor. Bei einem zweiseitig verbindlichen Vertrag ist dem Formerfordernis der Schriftlichkeit grunds?tzlich nur dann entsprochen, wenn beide Parteien den Vertrag unterzeichnet haben. Auch Verl?ngerungsvereinbarungen unterliegen dem Schriftformgebot. Der Zweck der in § 29 MRG normierten Formvorschrift besteht in einer Warn- und Aufkl?rungsfunktion für den Mieter ("übereilungsschutz"), aber auch in der Erleichterung und Sicherung des Beweises für die Befristung im Interesse des Mieters und Vermieters. Der Formvorschrift des § 29 MRG kann – ausgehend vom Normzweck – auch dadurch entsprochen werden, dass der Vermieter die erste Seite der (Verl?ngerungs-)Vereinbarung und der Mieter den gesamten Vertragstext unterfertigt.  相似文献   

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Die Probleme der Bereicherung in Dreiecksverh?ltnissen sind unersch?pflich. Im Bereich der Zahlung fremder Schulden machen insbesondere die F?lle Schwierigkeiten, in denen der Zahlende irrtümlich glaubt, selbst zur Leistung verpflichtet zu sein. Die Einordnung dieser irrtümlichen Zahlung fremder Schulden in die Regressnorm des § 1042 ABGB steht neben Fragen der Verj?hrung des Regressanspruchs und der Anwendbarkeit des § 1042 ABGB auf Zweipersonenverh?ltnisse im Zentrum des Vortrages, der insbesondere einen überblick über die Judikatur der letzten zehn Jahre geben sollte.  相似文献   

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Trautner  Jürgen  Mayer  Johannes 《Natur und Recht》2021,43(5):315-320
Natur und Recht - Im Rahmen der Diskussion um Standards zur Erhebung und Anwendung faunistischer Daten für Planungs- und Zulassungsverfahren spielt auch die Frage der Aktualität eine...  相似文献   

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Die Mangelhaftigkeit von Beschlüssen und ihre Geltendmachung bilden ein Zentralproblem s?mtlicher Gesellschaften, insb derjenigen mit echter Rechtspers?nlichkeit. Zweck der einschl?gigen Regelungen ist der Ausgleich zweier berechtigter, doch gegenl?ufiger Interessen: Rechtsrichtigkeit und Rechtssicherheit. Dem zweiten, dh dem Interesse der K?rperschaft an m?glichst baldiger Bestandssicherheit ihrer Beschlüsse, tr?gt seit 2002 auch das VerG Rechnung: W?hrend zuvor mangels einer gesetzlichen Regelung s?mtliche gesetzoder statutenwidrigen Beschlüsse ausnahmslos als nichtig betrachtet worden sind, unterscheidet nunmehr § 7 VerG zwischen Nichtigkeit und blo?er Anfechtbarkeit. Eine gesetzliche Konkretisierung der Nichtigkeitsgründe, geschweige denn eine taxative Aufz?hlung wie im AktG, fehlt jedoch, und die Rsp zur neuen Rechtslage ist noch sp?rlich. Dazu kommen zahlreiche Besonderheiten des Vereins, wie die obligatorische Schlichtung (§ 8 VerG). Im Vorgriff auf eine demn?chst vorzulegende Monographie zur Mitgliederversammlung des Vereins sollen hier die wichtigsten einschl?gigen Ergebnisse vornehmlich für Beschlüsse der Mitgliederversammlung zur Diskussion gestellt werden. Zahlreiche Fragen werden dabei erstmals aufgeworfen oder neu beantwortet.  相似文献   

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Der Vorbehalt der Rückforderung für den Fall des Nichtbestehens der Verbindlichkeit hindert nicht die Tilgung der Schuld, falls sie besteht. Der Mieter vermeidet so das Risiko, dass der Vermieter ihn wegen des Bestehens eines Mietzinsrückstandes allenfalls erfolgreich kündigen kann und beh?lt zugleich die Rückforderungsm?glichkeit nach § 1431 ABGB.  相似文献   

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Natur und Recht - 19 Abs. 1 Nr. 2 lit. c) BJagdG beschränkt den jagdlichen Einsatz automatischer Waffen. Während Vollautomaten generell verboten sind, ist die Nutzung halbautomatischer...  相似文献   

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