Der Konflikt zwischen Umweltschutz und Wettbewerbsfreiheit ist ein altes Thema, das aber st?ndig in Bewegung ist. Neue Aspekte
ergeben sich aus dem beide Elemente verbindenden Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung und den aktuellen Leitlinien der Kommission.相似文献
Mit der Einführung einer Entgeltpflicht für die Entnahme von Wasser in Nordrhein-Westfalen ist der erlaubnisfreie wasserrechtliche Eigentümergebrauch in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Denn wer Wasser im Rahmen des Eigentümergebrauchs aus einem oberirdischen Gewässer entnimmt, ist von dieser Entgeltpflicht befreit. Der folgende Beitrag erläutert die im Zusammenhang mit der Gewinnung nichtenergetischer Rohstoffe insoweit relevanten Fragen.
* Die Verfasser sind, Mitarbeiter der Anders u.Thomé Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Krefeld 相似文献
Die Kultivierung gentechnisch ver?nderter Pflanzen in der Landwirtschaft hat in einigen Staaten wie den USA, Brasilien, Argentinien,
Kanada und China bereits erhebliche Ausma?e angenommen. In Europa und zumal in Deutschland befindet sich die „grüne Gentechnik“
dagegen noch in den Kinderschuhen. Nach der Aufhebung des faktischen Moratoriums gegen den Anbau gentechnisch ver?nderter
Kulturpflanzen durch die EU im Jahre 2005 ist mit einem langsamen Vordringen der Gentechnik in der Landwirtschaft auch in
Europa zu rechnen. Gentechnisch ver?nderte Organismen (GVO) sind lebende Organismen, die sich in der Umwelt vermehren und
ausbreiten k?nnen. Die Umwelt stellt ein im Wesentlichen offenes System dar, das nicht hermetisch aufgeteilt und abgeschlossen
werden kann. Wo immer GVO in der Umwelt freigesetzt werden, kann daher eine Ausbreitung in der Umwelt nicht grunds?tzlich
ausgeschlossen werden. Inwieweit dies eine grunds?tzlich akzeptable Ver?nderung der Umwelt darstellt, die mit den Auswirkungen
anderer menschlicher Einwirkungen oder gar natürlichen Ver?nderungen vergleichbar ist, oder es sich um ein ernstes ?kologisches
Risiko handelt, ist freilich umstritten. Sowohl der EG-Richtlinie 2001/18/EG über die Freisetzung und das Inverkehrbringen
genetisch ver?nderter Produkte als auch dem deutschen Gentechnikgesetz liegt die Wertung zugrunde, dass dies nur im Einzelfall
beurteilt werden kann. Soweit der Anbau von GVO-Kulturpflanzen zugelassen wird, geht es darum, etwaige ?kologische und ?konomische
Risiken gering zu halten. Neben administrativer Regulierung spielt hier das Haftungsrecht eine zentrale Rolle. 相似文献
Seit längerem ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten,1 ob und in welchem Umfang ein Insolvenzverwalter wegen Gefahren, die von Massegegenständen ausgehen, ordnungsrechtlich haftet. In zwei aktuellen Urteilen hat das BVerwG eine Zustandsverantwortlichkeit des Insolvenzverwalters grundsätzlich anerkannt. Insbesondere durch Freigabe von Massegegenständen kann sich der Insolvenzverwalter aber von der ordnungsrechtlichen Haftung befreien.
1) Vgl. zu dem Streit zwischen Insolvenz- und Verwaltungsrechtlern, Verwaltungs- und Zivilgerichten: Uhlenbruck KTS 2004, 275ff.; Kothe ZfIR 2004, 1ff.; Häsemeyer in: FS Uhlenbruck, 2000, S. 97ff.; Franz NuR 2000, 496ff. 相似文献