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611.
Art 6 MRK schlie?t grunds?tzlich nicht aus, dass ein Angeklagter von einem Laiengericht verurteilt wird, auch wenn keine Gründe für den Schuldspruch angeführt werden. Trotzdem muss es dem Angeklagten und der ?ffentlichkeit m?glich sein, den Schuldspruch zu verstehen, damit einem fairen Verfahren Rechnung getragen und essentieller Schutz gegen Willkür geboten werden kann. Ob das ?sterr Geschworenenverfahren den Anforderungen an eine Begründung nach der oben erw?hnten Entscheidung des EGMR genügt und es au?erdem richtig ist, dass behauptete Verfassungswidrigkeit im Rahmen einer Nichtigkeitsbeschwerde tats?chlich kein zul?ssiges Vorbringen zu bilden vermag, soll im Folgenden untersucht werden.  相似文献   
612.
Im Rahmen des Grundrechtsbeschwerdeverfahrens überprüft der OGH die rechtliche Annahme der im § 180 Abs 2 StPO genannten Gefahr (Prognoseentscheidung) darauf, ob sich diese angesichts der zugrunde gelegten bestimmten Tatsachen als willkürlich, mit anderen Worten als nicht oder nur offenbar unzureichend begründet darstellt.  相似文献   
613.
Der vorliegende Beitrag besch?ftigt sich mit der Frage, ob die Kündigungstatbest?nde des MRG um einen Kündigungsgrund aus wirtschaftlichen Gründen erweitert werden sollen, wobei bei der Darstellung rechtsvergleichend die Bestimmung des § 573 Abs 2 Nr 3 BGB mitberücksichtigt wird.  相似文献   
614.
615.
Recently, as different projects aiming to define and reinforce property rights in the fashion industry have been elaborated and discussed, a lot of papers have been dedicated to the question of property rights in this industry. Our paper considers the problems from a specific point of view; it focuses on the relation between property rights and creativity. If property rights allow the allocation of the majority of standard industrial goods without any special difficulty, however, when they are applied to creative goods, new problems arise. Then, for us, the persistence of a low system of IPRs in the fashion industry does not mainly derive from its efficiency but from the characteristics of the inputs that are used in the creative production process. They constitute strong constraints for defining, entitling, legitimating, enforcing, valuating and exchanging property rights. Thus, the different economic actors develop different kinds of strategic behaviour in order to obtain earnings and can try to protect copyrights, trademarks, new assets, old assets (heritage), private or collective assets, and so on. The institutional characteristics of this specific industry—such as the models of management, the type of ownership, the size of the firms, … lead to different historical models of management through IPRs. Peculiarly, the financial groups that integrate fashion into the new luxury industries currently try to implement new IPRs and to move towards a stronger system of IPRs but the management model of the street fashion puts an obstacle to this project.  相似文献   
616.
Die Einr?umung einer Dienstbarkeit kommt wirtschaftlich einer Inbestandnahme einer Liegenschaft nahe, weil die Einr?umung einer Dienstbarkeit nicht nur den Vorgang der Einr?umung umfasst, sondern auch deren Inhalt, n?mlich die vertraglich einger?umte dauernde Benützung des betreffenden Grundstücksteils. Der Begriff der Vermietung und Verpachtung setzt nach steuerrechtlicher Beurteilung die entgeltliche Gew?hrung des Gebrauches und der Nutzung einer unbeweglichen Sache voraus. Ausschlie?lichkeit der Nutzungsrechte ist nicht Tatbestandsmerkmal. Daher steht auch der Umstand, dass eine Dienstbarkeit an einer bereits vermieteten Liegenschaft einger?umt wird, der Steuerpflicht des Servitutsentgelts nach § 28 Abs 1 Z 1 EStG 1988 nicht entgegen.  相似文献   
617.
The occupation of Iraq is a challenging task for the United States (US) military, which is considering resort to options other than lethal force as a possible just response. From the outset, the notion that a weapon can be deemed ‘non-lethal’ is problematic. Some weapons intended to leave their target alive often have lethal consequences and other weapons intended to have lethal effects often do not kill their target. This article explores ethical and legal challenges that arise from the potential use by US forces in Iraq of two classes of so-called ‘non-lethal’ weapons: incapacitating chemical agents and dazzling laser devices. Such challenges are highly relevant to questions about the role of Just War theory in the context of modern warfare. In particular, they beg the question whether the use of non-lethal weapons supports or subverts the jus in bello requirement that war be waged in a discriminate and proportionate fashion.  相似文献   
618.
619.
Die Ranganmerkung für die beabsichtigte Abtretung der Hypothekarforderung soll dem neuen Hypothekargl?ubiger den geplanten Forderungserwerb auf ?hnliche Weise absichern wie die Ver?u?erungsranganmerkung dem Liegenschaftserwerber den Eigentumserwerb. Die Abh?ngigkeit des sachenrechtlichen Hypothekenerwerbs vom Vorhandensein einer gesicherten Forderung streut aber Sand in dieses Konzept der Abtretungsranganmerkung, insbesondere, wenn der Schuldner zwischenzeitig die gesicherte Forderung bezahlt. Die Arbeit versucht, eine L?sung für das geltende Recht zu entwickeln, aber auch Vorschl?ge zur Verbesserung der gesetzlichen Regelung zu machen. Der zweite Teil geht der verwandten Frage nach, wie sich die Zahlung der hypothekarisch gesicherten Forderung durch den unverst?ndigten Schuldner auf die zuvor bereits beantragte Einverleibung einer Afterhypothek auswirkt. Er?rtert wird weiters, ob die Afterverpf?ndung die Verpf?ndung der gesicherten Forderung voraussetzt.  相似文献   
620.
Au?erbücherlicher Eigentumserwerb an der vom Grenzüberbau betroffenen fremden Grundfl?che iSd § 418 S 3 ABGB tritt nur ein, wenn der Grundeigentümer vom Bau wei?, ihn vorwerfbar dennoch nicht untersagt und der Bauführer redlich ist. Im übrigen kann der Schikaneeinwand des Bauführers das Beseitigungsbegehren des Grundeigentümers ausschlie?en, wenn es überwiegend auf eine Sch?digung des Bauführers abzielt und die Wahrung und Verfolgung der sich aus der Freiheit des Eigentums ergebenden Rechte deutlich in den Hintergrund tritt. Die Rsp zum Eigengrenzüberbau ist nicht auf den Grenzüberbau von Liegenschaften, die verschiedenen Eigentümern geh?ren, übertragbar. Würde man einen Eigentumserwerb auch des schlechtgl?ubigen Bauführers am überbauten fremden Grund annehmen, geriete man in einen unaufl?slichen Wertungswiderspruch zum Schadenersatzrecht, das bereits bei leichter Fahrl?ssigkeit Schadenersatz, und zwar idR in Form von Naturalrestitution, vorsieht.  相似文献   
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