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161.
Susanne A. Wengle 《管理》2020,33(4):915-933
In the 1990s, rural economies in many post‐Soviet countries suffered from a staggering decline in production and from outmigration. Over the last 10 to 15 years, some agricultural producers in the former Soviet Union have managed to reverse decline: they have updated production facilities, improved productivity, and increased production and exports. These trends are uneven, as some farmers in some countries are thriving, while others are on the brink of economic collapse. What are the conditions for recovery—for the “new plenty”? This article will argue that targeted and flexible public support to specific rural producers, combined with the recovery of demand in other post‐Soviet countries made rural recoveries possible. These findings suggest that conditions for recovery have materialized from within the post‐Soviet region, rather than being dependent on a transition toward particular type of “good” governance institutions and access to markets in the European Union. 相似文献
162.
A procurement contract is granted by a bureaucrat (the auctioneer) who is interested in a low price and a bribe from the provider. Procurement is thus a multi-dimensional bidding contest with one-dimensional type space (the privately known cost). The optimal price and bribe bid is derived based on an iid private cost assumption. In the experiment, bribes are negatively framed to capture that society is better off if bribes are rare or low. Although bid prices are lower than predicted, behavior is qualitatively in line with the linear equilibrium prediction. When bribes generate a negative externality, there is a significant increase in the variability of the data. 相似文献
163.
164.
Law and Philosophy - This paper examines whether an agent becomes liable to defensive harm by engaging in a morally permissible but foreseeably risk-imposing activity that subsequently threatens... 相似文献
165.
Das Gesetz sieht für die Berechnung der Tilgungsfrist eine privilegierende Regelung für Verurteilungen, die im Verh?ltnis
des § 31 StGB stehen, ausschlie?lich darin, dass diese als eine Verurteilung gelten, deren Tilgungsfrist unter Zugrundelegung
der Summe der verh?ngten Strafen nach § 3 TilgG zu bestimmen ist. Eine "Einrechnung" der Zeit seit dem Vollzugsdatum der vorangegangenen,
im Verh?ltnis des § 31 StGB stehenden Verurteilung, kennt das Gesetz nicht, sondern setzt den Beginn der Tilgungsfrist einheitlich
mit dem Zeitpunkt fest, zu dem alle Freiheits- oder Geldstrafen und die mit Freiheitsentzug verbundenen vorbeugenden Ma?nahmen
vollzogen sind, als vollzogen gelten, nachgesehen worden sind oder nicht mehr vollzogen werden dürfen. § 157 Abs 1 Z 1 StPO
billigt ua jenen Zeugen ein Entschlagungsrecht zu, die sich im Zusammenhang mit einem gegen sie geführten Strafverfahren der
Gefahr aussetzen würden, sich über ihre bisherige Aussage hinaus selbst zu belasten, ohne dass insoweit zwischen gerichtlicher
und kriminalpolizeilicher Vernehmung unterschieden würde. Einem Zeugen, der bei seiner vorangegangenen kriminalpolizeilichen
Vernehmung als Beschuldigter ein Gest?ndnis abgelegt hat, steht in diesem Umfang kein Entschlagungsrecht nach § 157 Abs 1
Z 1 StPO zu. Eine in der Hauptverhandlung trotz Widerspruchs der Verteidigung erfolgte Verlesung der Aussage des gest?ndigen,
blo? polizeilich vernommenen Zeugen begründet keinen Versto? gegen § 252 Abs 1 Z 3 StPO. Die Beurteilung der Glaubwürdigkeit
von Zeugen steht grunds?tzlich dem Gericht zu, eine Hilfestellung durch Sachverst?ndige kommt nur in Ausnahmef?llen, wie bei
Entwicklungsst?rungen oder geistigen Defekten unmündiger oder jugendlicher Zeugen, in Betracht. 相似文献
166.
Die Existenz einer bestimmten, als Zahlungsmittel gesetzlich vorgesehenen Banknote als Vorbild ist keine Voraussetzung des
Nachmachens. Das Falsifikat muss im Wesentlichen die von der Allgemeinheit als für ein gesetzliches Zahlungsmittel wesensbestimmend
angesehenen Merkmale aufweisen. Unter der Voraussetzung der Verwechslungstauglichkeit kommt auch "Fantasiegeld" als Deliktsobjekt
der §§ 232, 233, 236 und 241 StGB in Frage. Wer falsches oder verf?lschtes Geld weitergibt, erfüllt in der Regel neben der
jeweiligen strafbaren Handlung des 13. Abschnitts auch den Tatbestand des Betrugs. Idealkonkurrierende Verwirklichung der
Tatbest?nde ist begrifflich nicht ausgeschlossen – Exklusivit?t scheidet aus. Das Verh?ltnis der Tatbest?nde ist nach den
Grunds?tzen der Scheinkonkurrenz zu l?sen, wobei Spezialit?t mangels vollst?ndiger überdeckung eines Tatbestands durch einen
– weitere Elemente enthaltenden – anderen ausscheidet. § 245 Abs 3 StPO gew?hrt kein Recht auf jederzeitige Besprechung zwischen
Verteidiger und Angeklagtem. § 249 Abs 1 StPO enth?lt das Recht des Angekl, selbst Fragen an jede zu vernehmende Person zu
stellen. Ein Anspruch, dieses Fragerecht in bestimmter Form wahrzunehmen, ist weder aus dieser Bestimmung noch aus Art 6 Abs
3 lit d MRK abzuleiten. 相似文献
167.
Susanne Reindl-Krauskopf 《Juristische Bl?tter》2012,134(9):607-608
Für den subsidi?ren Kechtsbehelf eines nicht auf ein Urteil des EGMR gestützten Erneuerungsantrags gelten alle gegenüber dem EGMR normierten Zul?ssigkeitsvoraussetzungen der Art 34 und 35 Abs 1 und 2 MRK. Der OGH kann unter anderem erst nach Rechtswegaussch?pfung angerufen werden. Bei F?llen, in denen die Sanktionsfrage betreffende Umst?nde in Rede stehen, die nicht blo? in den Bereich der Berufung fallen, muss diese Problematik vor einem Erneuerungsantrag mit Sanktionsrüge geltend gemacht worden sein. Im kollegialgerichtlichen Verfahren, in dem die Entscheidung darüber in die Kompetenz des OGH f?llt, steht damit dessen neuerlicher Anrufung mittels Erneuerungsantrags die Zul?ssigkeitsbeschr?nkung des Art 35 Abs 2 lit b Fall 1 MRK entgegen, weil der Antrag solcherart "im Wesentlichen" mit einer schon vorher durch ihn geprüften "Beschwerde" übereinstimmt. Wurde eine Nichtigkeitsbeschwerde hinwieder gar nicht erhoben oder ein entsprechendes Vorbringen darin unterlassen, fehlt es schon deshalb an der Zul?ssigkeitsvoraussetzung der Kechtswegaussch?pfung. Es bedarf zur Erfüllung der Zul?ssigkeitsvoraussetzungen des Art 35 Abs 1 MRK bei Reklamation unangemessener Verfahrensdauer mittels Erneuerungsantrags zus?tzlich vorheriger Einbringung eines Fristsetzungsantrags nach § 91 GOG, wenn ein solcher wirksam Abhilfe gegen die Verz?gerung verspricht. 相似文献
168.
169.
Dieser Beitrag untersucht in einem Vergleich von Deutschland, Frankreich und dem Vereinigten Königreich die institutionelle Struktur des tertiären Bildungssystems sowie die Erträge unterschiedlicher Formen tertiärer Bildung auf dem Arbeitsmarkt. Er zeigt zudem, wie sich Strukturen und Erträge im Zuge der Bildungsexpansion gewandelt haben. Im Ergebnis unterscheiden sich die drei Länder erheblich darin, wie die tertiären Bildungssysteme den Zugang zur Beschäftigung in vorteilhaften Klassenpositionen formen. Das französische strukturiert den Eintritt in die Dienstklassen eindeutig am stärksten, das System im Vereinigten Königreich am wenigsten, während Deutschland eine mittlere Position einnimmt. Der Aufsatz zeigt, worin dieses unterschiedliche Ausmaß der Strukturierung späterer Berufschancen begründet ist. Im Hinblick auf die Folgen der Bildungsexpansion ist in allen Ländern eine leichte Verringerung der absoluten Bildungserträge festzustellen, von der die Absolventen an der Spitze des Bildungssystems in allen drei Ländern am wenigsten betroffen sind. Die relativen Erträge unterschiedlicher tertiärer Abschlüsse im Verhältnis zueinander und im Vergleich zu Abschlüssen auf dem Sekundarniveau verändern sich aber kaum. Nur in Deutschland sind die Berufsperspektiven der Fachhochschulabsolventen denen von Absolventen universitärer Studiengänge zunehmend ähnlicher geworden. 相似文献
170.
This paper focuses on how people think about their own and other's reactions to being overpaid. Two experiments investigate the discrepancy between people's own satisfaction and their perception of other's satisfaction with overpayment. The results of both experiments support our hypothesis that people think others are more satisfied with being overpaid than they are themselves. Our results are consistent with the idea that people think others are more influenced by egoism-based considerations whereas they themselves are more influenced by considerations of right and wrong. In other words, people show a moral superiority effect. In the general discussion, we argue why it is less likely to find moral superiority effects on people's reactions to being equally paid and underpaid, and we relate our findings to the literature of self-serving biases. 相似文献