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Dr. iur. Christoph Palme 《Natur und Recht》2008,30(2):69-78
Zusammenfassung Im Folgenden wird die mit dem europ?ischen Naturschutz- und Artenschutzrecht begonnene Rechtsprechungsübersicht
fortgesetzt. Berücksichtigt sind alle im Jahr 2006 ergangenen umweltrechtlichen Urteile zu anderen
Themen als dem europ?ischen Naturschutz- und Artenschutzrecht. 相似文献
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The objective of this article is to provide a broad frameworkfor situating social movements in post-apartheid South Africa.The discussion begins with a brief review of approaches to thestudy of social movements and then turns to the challenges presentedby globalization. South African democratization coincided withits increasing economic, social and political engagement withthe rest of the world. One of the key effects of this has beenmassive job losses and resultant increases in poverty and inequality.Finally, the article reviews key features of movements in postapartheidSouth Africa. Overwhelmingly, these movements are driven byworsening poverty, with struggles addressing both labour issuesand consumption issues. In addition, some movements confrontquestions of social exclusion in terms of gender, sexualityand citizenship which sit at the intersection of recognitionand redistribution. Given the failure of the post-apartheidparty political system to generate opposition to the left ofthe African National Congress (ANC), social movements providea vital counterbalance to promote the needs of the poor in politicalagendas. 相似文献
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Am 22.9.2006 legte die Kommission der Europ?ischen Gemeinschaften einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Schaffung eines
Ordnungsrahmens für den Bodenschutz und zur ?nderung der Richtlinie 2004/35/EG vor. Bereits der Titel zeigt einerseits, dass
dieser Entwurf einer Bodenrahmenrichtlinie (BRRL-E) zwar den lange erwarteten Einbezug des Mediums Boden in das europ?ische
Umweltschutzrecht endgültig ansto?en würde, andererseits, dass der Boden kein europarechtlich v?llig ungeregeltes Umweltmedium
darstellt. Bei der durch den Vorschlag zu ?ndernden Richtlinie 2004/35/EG handelt es sich um die Umwelthaftungsrichtline (UH-RL).
Mit dieser ist durch den Einbezug einer Sch?digung des Bodens in den Begriff des Umweltschadens bereits ein gro?er Schritt
in Richtung eines zielgerichteten europ?ischen Bodenschutzes getan worden. Der nachfolgende Beitrag stellt ausgehend von einem
Kurzüberblick zu den bislang bestehenden Regeln zum Schutz des Bodens im europ?ischen Umweltrecht (I.) zun?chst den Bodenschutz
nach der Umwelthaftungsrichtlinie dar (II.), um im Anschluss den Vorschlag der Bodenrahmenrichtlinie vorzustellen (III.).
Im Teil IV. wird das Bodenschutzrecht nach der UH-RL und dem BRRL-E betrachtet, dabei zeigen sich sowohl unterschiedliche
Ans?tze der Regelwerke als auch ein Fortschritt des zielgerichteten Bodenschutzes auf europ?ischer Ebene. 相似文献
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Dr. Elke Ditscherlein 《Natur und Recht》2006,28(5):285-289
Das OVG Schleswig hatte sich in den o. g. Urteilen im Rahmen von zwei Normenkontrollantr?gen mit der Frage zu besch?ftigen,
inwieweit der Landesverordnungsgeber im Rahmen des § 22 Abs. 1 S. 3 Hs. 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG) befugt ist, die in der
Bundesjagdzeitenverordnung angegebenen Jagdzeiten abzukürzen bzw. aufzuheben. Die Entscheidungen beruhen im Wesentlichen zum
einen auf einer Interpretation des Begriffes „Landeskultur“, die nicht in übereinstimmung mit der bisher durch die Rechtsprechung
und Literatur definierten Bedeutung zu bringen ist. Zum anderen werden die Entscheidungen auf Grundlage einer Auslegung des
§ 22 Abs. 1 S. 3 Hs. 1 BJagdG getragen, die hinsichtlich der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung als nicht verfassungskonform
erscheint. 相似文献
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Ass. iur. Holger Wöckel 《Natur und Recht》2007,29(9):598-602
Für den Fall einer überschreitung des Immissionsgrenzwerts für Feinstaubpartikel PM10 befürwortet das BVerwG zu Recht einen Anspruch Betroffener auf planunabh?ngige luftqualit?tsverbessernde Ma?nahmen. Dazu
geh?ren auch Beschr?nkungen des Stra?enverkehrs. Nicht überzeugend ist die Verneinung eines Anspruchs auf Aufstellung eines
Aktionsplans. Ein solcher Anspruch ist wegen der spezifischen Ermittlungs- und Koordinierungsfunktion des Aktionsplans zur
effektiven Durchsetzung des drittschützenden Grenzwerts unerl?sslich und deshalb aus Perspektive des deutschen wie des europ?ischen
Rechts geboten. 相似文献
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Dr. iur. Stefan Möckel 《Natur und Recht》2008,30(12):831-838
Zusammenfassung Eine wesentliche Ursache für den anhaltenden Rückgang der Biologischen Vielfalt und der
Belastung des Naturhaushaltes ist die moderne land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung. Ein zukunftsf?higes
Naturschutzrecht, welches den 2010-Zielen und der Nationalen Biodiversit?tsstrategie der Bundesregierung
dienen soll, muss bei diesem Wirtschaftszweig ansetzen. Der Beitrag untersucht, inwieweit der Referentenentwurf
des Bundesumweltministeriums vom 20. Mai 2008 diesem Anspruch gerecht wird. 相似文献
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