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Das neueste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Schlachten warmblütiger Tiere ohne vorherige Bet?ubung („Sch?chten“) bringt keine Handreichung für die praktischen Probleme bei der Anwendung des § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG, trifft aber wichtige verfassungsrechtliche Aussagen. Die Vorschrift ist demnach auch nach der Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in Art. 20a GG weiterhin verfassungskonform. Für eine Ausnahmegenehmigung reicht es unver?ndert aus, dass, wie bereits vom BVerfG entschieden, der Antragsteller gemeinsam mit einer nennenswerten Zahl Gleichgesinnter aus seinem Glauben das zwingende Verbot des Verzehrs von Fleisch nicht gesch?chteter Tiere herleitet.  相似文献   
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Zusammenfassung  Der Umgang mit den bei der Viehzucht anfallenden Stoffen Gülle, Jauche und Mist ist vermehrt ins Blickfeld der Umweltschutzpolitik und des Gesetzgebers gerückt und hat in jüngster Zeit auch wiederholt die Strafgerichte besch?ftigt. Auff?llig ist hingegen, dass es an entsprechender strafrechtlicher Literatur weitgehend fehlt. Zuletzt hat sich Henzler, NuR 2003, 270, mit der strafrechtlichen Würdigung der Festmistlagerung besch?ftigt. Der vorliegende Beitrag soll untersuchen, inwieweit die von Gülle, Jauche, und Mist emittierenden Gefahren strafrechtlich erfasst werden.  相似文献   
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Zusammenfassung  Eine Verletzung der Belange von Natur und Landschaft ist in der Vergangenheit bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen nur in Ausnahmef?llen durch die Verwaltungsgerichte überprüft worden. Weder gelten diese Belange als drittschützend, noch zielen die bisherigen naturschutzrechtlichen Verbandsklagen prim?r auf immissionsschutzrechtliche Genehmigungen. Im Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG) hat der deutsche Gesetzgeber die Klagerechte der Verb?nde an eine Verletzung subjektiver Rechte gekoppelt und damit ebenfalls die Geltendmachung von Naturschutzbelangen ausgeschlossen. Durch den Vorlagebeschluss des OVG Münster vom 5. M?rz 2009 im Verfahren gegen das Steinkohlekraftwerk Lünen ist nun der EuGH aufgefordert, sich dazu zu ?u?ern, ob das deutsche Recht den Vorgaben des Gemeinschaftsrechts entspricht.  相似文献   
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