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21.
Immer wieder kommt es vor, dass Bestandnehmer in R?umungsprozessen Einwendungen erheben, um die R?umung zu verhindern bzw hinauszuschieben. Dadurch k?nnen dem Vermieter Sch?den entstehen, die durch die prozessrechtliche Kostenersatzpflicht und Benützungsentgelte nicht gedeckt sind. In deswegen geführten Schadenersatzprozessen hat der OGH die Frage der Beweislast zum Verschulden bisher unterschiedlich beantwortet. Oftmals wurde der Vermutung, dass die Anrufung des Gerichtes gutgl?ubig erfolgt, Vorrang gegenüber der Beweislastregel nach § 1298 ABGB gegeben. Zu diesem Rechtsstandpunkt ?u?erte sich der OGH nun ausdrücklich in der nachstehend besprochenen Entscheidung 1 Ob 153/11y.  相似文献   
22.
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