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RA Dr. Rupert Wolff RA Dr. Josef Wolff RAA Dr. Lorenz Wolff 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2012,25(4):135-139
Immer wieder kommt es vor, dass Bestandnehmer in R?umungsprozessen Einwendungen erheben, um die R?umung zu verhindern bzw
hinauszuschieben. Dadurch k?nnen dem Vermieter Sch?den entstehen, die durch die prozessrechtliche Kostenersatzpflicht und
Benützungsentgelte nicht gedeckt sind. In deswegen geführten Schadenersatzprozessen hat der OGH die Frage der Beweislast zum
Verschulden bisher unterschiedlich beantwortet. Oftmals wurde der Vermutung, dass die Anrufung des Gerichtes gutgl?ubig erfolgt,
Vorrang gegenüber der Beweislastregel nach § 1298 ABGB gegeben. Zu diesem Rechtsstandpunkt ?u?erte sich der OGH nun ausdrücklich
in der nachstehend besprochenen Entscheidung 1 Ob 153/11y. 相似文献
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