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Der Vermieter hat zwar die M?glichkeit, von Anfang an generell die Tierhaltung im Mietobjekt zu verbieten; r?umt er dem Mieter
jedoch eine von seiner Zustimmung abh?ngige M?glichkeit dazu ein, darf er diese nicht willkürlich ablehnen. 相似文献
42.
Bei Naturalteilung durch WE-Begründung ist im Regelfall jedem Miteigentümer entsprechend seinem Anteil WE einzur?umen. Eine
Zuweisung von WE entsprechend dem bisherigen Miteigentumsanteil an jeden Einzelnen findet dann nicht statt, wenn ein Wohnungseigentümer
auf die Zuweisung eines eigenen WE-Objekts verzichtet oder Einigkeit zwischen zwei Miteigentümern dahin besteht, dass bei
der Teilung eine Wohnungseigentümerpartnerschaft begründet werden soll. Dazu reicht eine prozessuale Erkl?rung aus. Wird bereits
im Titelverfahren über einen Teilungsvorschlag verhandelt und entschieden, so ist hinsichtlich der Verfahrenskosten die Anwendung
des § 351 Abs 3 EO angebracht. 相似文献
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Die (Real-)Teilung mittels WE durch Begründung einer Eigentümerpartnerschaft ist zul?ssig. Eine Eigentümerpartnerschaft begründet
allerdings eine ?u?erst enge, über das Rechtsverh?ltnis schlichter Miteigentümer weit hinausgehende Bindung der Eigentümerpartner.
Eine solche Art der Teilung bedarf für ihre Zul?ssigkeit (Tunlichkeit) daher der Zustimmung der m?glichen Eigentümerpartner.
Diese müssen die allf?llige Ablehnung einer Eigentümerpartnerschaft nicht durch besondere Gründe sachlich rechtfertigen. 相似文献
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Natur und Recht - Pferdezucht ist nicht nur ein Wirtschaftsfaktor, sie sollte auch die Natur des Pferdes bewahren und seine natürlichen Eigenschaften artgerecht fördern. Insofern... 相似文献
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