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Zusammenfassung  Die Novellierung des Gentechnikrechts von April/Mai 2008 l?sst die zivilrechtliche Haftungsnorm des § 36a GenTG unberührt. Mittelbar wird die Haftungslage durch eine Modifizierung der ?ffentlichrechtlichen Vorschriften zur “ohne Gentechnik”-Kennzeichnung jedoch drastisch versch?rft. Dies weckt europa- und verfassungsrechtliche Bedenken und wirft die Frage auf, ob diese Konsequenz vom Gesetzgeber wirklich beabsichtigt war. Der Beitrag untersucht die neue “ohne Gentechnik”-Kennzeichnung, arbeitet ihre haftungsrechtlichen Folgen heraus und zeigt die europa- und verfassungsrechtlichen Bedenken des eklatant versch?rften Haftungsumfangs auf.  相似文献   
108.
Zusammenfassung Seit einem Jahr liegen die thematische Strategie für den Bodenschutz und der Entwurf der Bodenrahmenrichtlinie vor, mit denen die Europ?ische Kommission das europ?ische Umweltrecht komplettieren und einen nachhaltigen Umgang mit den Bodenressourcen erreichen will. Jahrzehnte vorher hatten schon die Welt-Boden-Charta und die Europ?ische Bodencharta eine nachhaltige Bodennutzung gefordert, um der anhaltenden Bodendegradation Einhalt zu gebieten. Vor 15 Jahren hatte die Weltgemeinschaft die Rio-Deklaration über Umwelt und Entwicklung und einen Aktionsplan für diese Deklaration, mit denen nachhaltige Entwicklung, nachhaltige Ressourcennutzung und nachhaltiger Bodenschutz umgesetzt werden sollen, vereinbart. Der Beitrag stellt die Strategie, die Rahmenrichtlinie und den Diskurs zwischen den am Entscheidungsprozess beteiligten Organen und Interessenvertretungen von Landwirtschaft und Industrie, der noch im Gange ist, dar. Auch werden einige Schlüsselthemen der Weiterentwicklung des Bodenschutzes, l?sungsbedürftige theoretische Fragen, die im Hintergrund der Auseinandersetzungen stehen, skizziert.  相似文献   
109.
Zusammenfassung  Viele l?ndliche Regionen sind mit einer Ausdehnung der Waldfl?chen konfrontiert. Dies wird vor allem dann als problematisch empfunden, wenn die betroffenen R?ume bereits waldreich sind. Zur Steuerung der Waldzunahmedynamik bieten sich verschiedene rechtliche Instrumente an, deren Potenziale derzeit nicht voll ausgesch?pft werden. Weiterentwicklungsm?glichkeiten bestehen insbesondere im Hinblick auf die Normen zur Aufforstungsgenehmigung. Hier ist ein grunds?tzlicher normativer Paradigmenwechsel denkbar. Neureglungen k?nnten aber auch über die Einrichtung einer Experimentiergesetzgebung zun?chst beispielhaft erprobt werden. Der Beitrag entwickelt zudem einen Leitfaden für die Beurteilung einer “erheblichen Beeintr?chtigung des Landschaftsbilds”, einem bisher nicht ausreichend konkretisierten Versagungsgrund für eine Aufforstungsgenehmigung.  相似文献   
110.
Den Gründer und langj?hrigen Hauptschriftleiter Claus Carlsen hat seit vielen Jahren das Naturschutzrecht in all seinen Facetten interessiert. Der Gegenstand des Naturschutzrechts, der nach der subjektiven Beobachtung des Verfassers dieser Zeilen als Hauptgegenstand des Naturschutzrechts betrachtet zu werden scheint, ist der Schutz, die Pflege, die Entwicklung und die Wiederherstellung der Tier- und Pflanzenwelt, § 1 Nr. 3 BNatSchG. Dieser Beitrag m?chte den Blick auf ein anderes Ziel des Naturschutzes und der Landschaftspflege lenken: auf den Naturhaushalt nach § 1 Nr. 1 BNatSchG und dessen Bestandteil: den Boden. Genauso, wie es Naturschutz au?erhalb der Naturschutzgesetze1 gibt, existiert Bodenschutz au?erhalb der Bodenschutzgesetze. Den Beitrag des Naturschutzrechts für den Bodenschutz m?chte dieser Aufsatz aufzeigen.  相似文献   
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