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61.
Zusammenfassung Die Novellierung des Gentechnikrechts von April/Mai 2008 l?sst die zivilrechtliche Haftungsnorm
des § 36a GenTG unberührt. Mittelbar wird die Haftungslage durch eine Modifizierung der ?ffentlichrechtlichen
Vorschriften zur “ohne Gentechnik”-Kennzeichnung jedoch drastisch versch?rft. Dies weckt
europa- und verfassungsrechtliche Bedenken und wirft die Frage auf, ob diese Konsequenz vom Gesetzgeber
wirklich beabsichtigt war. Der Beitrag untersucht die neue “ohne Gentechnik”-Kennzeichnung,
arbeitet ihre haftungsrechtlichen Folgen heraus und zeigt die europa- und verfassungsrechtlichen Bedenken
des eklatant versch?rften Haftungsumfangs auf. 相似文献
62.
Prof. Dr. jur. Walter Bückmann Prof. Dr.-Ing. habil. Yeong Heui Lee 《Natur und Recht》2008,30(1):1-15
Zusammenfassung Seit einem Jahr liegen die thematische Strategie für den Bodenschutz und der Entwurf der Bodenrahmenrichtlinie vor, mit denen
die Europ?ische Kommission das europ?ische Umweltrecht komplettieren und einen nachhaltigen Umgang mit den Bodenressourcen
erreichen will. Jahrzehnte vorher hatten schon die Welt-Boden-Charta und die Europ?ische Bodencharta eine nachhaltige Bodennutzung
gefordert, um der anhaltenden Bodendegradation Einhalt zu gebieten. Vor 15 Jahren hatte die Weltgemeinschaft die Rio-Deklaration
über Umwelt und Entwicklung und einen Aktionsplan für diese Deklaration, mit denen nachhaltige Entwicklung, nachhaltige Ressourcennutzung
und nachhaltiger Bodenschutz umgesetzt werden sollen, vereinbart. Der Beitrag stellt die Strategie, die Rahmenrichtlinie und
den Diskurs zwischen den am Entscheidungsprozess beteiligten Organen und Interessenvertretungen von Landwirtschaft und Industrie,
der noch im Gange ist, dar. Auch werden einige Schlüsselthemen der Weiterentwicklung des Bodenschutzes, l?sungsbedürftige
theoretische Fragen, die im Hintergrund der Auseinandersetzungen stehen, skizziert. 相似文献
63.
Prof. Dr. Edmund Brandt Andreas Heck Dr. Claudia Bieling Prof. Dr. Werner Konold Dr. Franz Höchtl 《Natur und Recht》2008,30(10):673-684
Zusammenfassung Viele l?ndliche Regionen sind mit einer Ausdehnung der Waldfl?chen konfrontiert. Dies wird
vor allem dann als problematisch empfunden, wenn die betroffenen R?ume bereits waldreich sind. Zur
Steuerung der Waldzunahmedynamik bieten sich verschiedene rechtliche Instrumente an, deren Potenziale derzeit
nicht voll ausgesch?pft werden. Weiterentwicklungsm?glichkeiten bestehen insbesondere im Hinblick
auf die Normen zur Aufforstungsgenehmigung. Hier ist ein grunds?tzlicher normativer Paradigmenwechsel
denkbar. Neureglungen k?nnten aber auch über die Einrichtung einer Experimentiergesetzgebung
zun?chst beispielhaft erprobt werden. Der Beitrag entwickelt zudem einen Leitfaden für die Beurteilung
einer “erheblichen Beeintr?chtigung des Landschaftsbilds”, einem bisher nicht ausreichend
konkretisierten Versagungsgrund für eine Aufforstungsgenehmigung. 相似文献
64.
Professor Dr. Dr. h.c. Franz-Joseph Peine 《Natur und Recht》2007,29(2):138-143
Den Gründer und langj?hrigen Hauptschriftleiter Claus Carlsen hat seit vielen Jahren das Naturschutzrecht in all seinen Facetten
interessiert. Der Gegenstand des Naturschutzrechts, der nach der subjektiven Beobachtung des Verfassers dieser Zeilen als
Hauptgegenstand des Naturschutzrechts betrachtet zu werden scheint, ist der Schutz, die Pflege, die Entwicklung und die Wiederherstellung
der Tier- und Pflanzenwelt, § 1 Nr. 3 BNatSchG. Dieser Beitrag m?chte den Blick auf ein anderes Ziel des Naturschutzes und
der Landschaftspflege lenken: auf den Naturhaushalt nach § 1 Nr. 1 BNatSchG und dessen Bestandteil: den Boden. Genauso, wie
es Naturschutz au?erhalb der Naturschutzgesetze1 gibt, existiert Bodenschutz au?erhalb der Bodenschutzgesetze. Den Beitrag
des Naturschutzrechts für den Bodenschutz m?chte dieser Aufsatz aufzeigen. 相似文献
65.
66.
2009年是澳门的双庆双选年。所谓双庆,是指2009年是中华人民共和国成立60周年和澳门回归祖国10周年。所谓双选,是指2009年是第三届立法会和第二任行政长官在其任职届期内的最后一年,既要进行第四届立法会的选举工作,又要进行第三任行政长官的选举。澳门第三届立法会在2009年共通过了21个法律,内容涉及维护国家安全、立法制度、澳门本地公共行政、外劳雇用、私营领域反贪、打击计算机犯罪和修改《商法典》等。 相似文献
67.
It is my great pleasure to be here to give a presentation on conflict resolution in China. The economic reforms in China which began three decades ago have achieved 相似文献
68.
Rechtsanwältin Dr. Sabine Wrede 《Natur und Recht》2005,27(1):28-31
Seit dem 7. 9. 2004 liegt ein weiteres Urteil des EuGH zum europäischen Abfallbegriff vor. Danach ist Benzin, das unbeabsichtigt in den Boden und das Grundwasser gelangt, ebenso als Abfall zu qualifizieren wie das verunreinigte Erdreich selbst. Nach Ansicht des Gerichtshofs spielt es dabei keine Rolle, ob der Boden nach der Verschmutzung ausgehoben worden ist oder nicht. Diese Rechtsprechung steht nicht länger im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung deutscher Gerichte und wirft insbesondere mit Blick auf die fehlende Sonderrechtsfähigkeit nicht ausgehobenen kontaminierten Erdreichs Fragen auf, denen im folgenden Beitrag nachgegangen werden soll. 相似文献
69.
Prof. Dr. Dr. Yeong Heui Lee 《Natur und Recht》2005,27(12):745-750
Im Zusammenhang mit einer Europ?ischen Bodenschutzstrategie sind wichtige Problemfelder des Bodenschutzes in den Gremien der
Europ?ischen Union differenziert er?rtert und bereits bodenschutzdienliche Regelungen in einzelnen Materien, insbes. im Landwirtschafts-
und Abfallrecht erlassen worden. Seitens der Wissenschaft wird z. T. eine gesamthafte Regelung für erforderlich gehalten.
Formulierungen der Aktionsprogramme für den Umweltschutz, rsp. das 6. Aktionsprogramm von 2002, weisen in diese Richtung,
w?hrend die Mitteilung der Kommission Hin zu einer spezifischen Bodenschutzstrategie, derzufolge diese einen umfassenderen
und systematischeren Bodenschutz erm?glichen will, insoweit keine eindeutigen Aussagen enth?lt. Auch das Europ?ische Parlament
hat in seiner Stellungnahme zur Strategie zwar die Umkehr der alarmierenden Trends von Erosion, Verdichtung und Versiegelung,
Beseitigung und Verunreinigung von B?den gefordert, sich jedoch zu der Empfehlung einer übergreifenden Regelung nicht entschlie?en
k?nnen, so dass zu befürchten ist, dass es bei einem normativen Flickenteppich des Bodenschutzes bleibt. 相似文献
70.
Zusammenfassung Der europ?ische Umweltrechtsgesetzgeber verwirklicht seine umweltpolitischen Ziele in zunehmendem
Ma?e durch planerische Instrumente, insbesondere durch die Pflicht der Mitgliedstaaten zur Aufstellung
sog. Ma?nahmen- oder Aktionspl?ne. Dabei sollen durch die entsprechenden Planerstellungspflichten
vor allem die europarechtlich vorgegebenen Umweltstandards oder -ziele erreicht werden. Eine erste Bestandsaufnahme
und Typisierung des Instrumentes der Ma?nahmenplanung legt nahe, dass es sich um eine übergreifende
Form der Regelungstechnik handelt. In der Folge werden daher übersektorale Problemkomplexe und m?gliche
gemeinsame Umsetzungsfragen erkennbar, die sich auf konzeptionelle Spannungen zum deutschen Umweltrecht,
Anforderungen des deutschen Verfassungsrechts und Rechtsschutzfragen beziehen. 相似文献