首页 | 本学科首页   官方微博 | 高级检索  
文章检索
  按 检索   检索词:      
出版年份:   被引次数:   他引次数: 提示:输入*表示无穷大
  收费全文   1408篇
  免费   9篇
各国政治   93篇
工人农民   23篇
世界政治   76篇
外交国际关系   53篇
法律   933篇
中国政治   9篇
政治理论   227篇
综合类   3篇
  2023年   4篇
  2020年   3篇
  2019年   3篇
  2018年   14篇
  2017年   5篇
  2016年   10篇
  2015年   56篇
  2014年   51篇
  2013年   276篇
  2012年   74篇
  2011年   61篇
  2010年   81篇
  2009年   75篇
  2008年   65篇
  2007年   73篇
  2006年   69篇
  2005年   73篇
  2004年   44篇
  2003年   10篇
  2002年   30篇
  2001年   86篇
  2000年   11篇
  1999年   5篇
  1998年   13篇
  1997年   9篇
  1996年   9篇
  1995年   9篇
  1994年   7篇
  1993年   7篇
  1992年   10篇
  1991年   5篇
  1990年   4篇
  1989年   13篇
  1988年   9篇
  1987年   11篇
  1986年   15篇
  1985年   13篇
  1984年   12篇
  1983年   3篇
  1982年   16篇
  1981年   8篇
  1980年   13篇
  1979年   9篇
  1978年   10篇
  1977年   8篇
  1976年   4篇
  1975年   7篇
  1974年   2篇
  1967年   4篇
  1943年   2篇
排序方式: 共有1417条查询结果,搜索用时 15 毫秒
161.
162.
163.
Auf internationaler und nationaler Ebene gibt es eine Vielzahl von Regelungen zum Schutz von Tier- und Pflanzenarten, deren Koh?renz fraglich ist. Der folgende Beitrag geht dieses Problem systematisch an, setzt hierbei einen Akzent auf das europ?ische und internationale Artenschutzrecht zur Erhaltung der Biodiversit?t und dessen Verh?ltnis zum (nationalen) Jagdrecht. Die Reformnotwendigkeiten werden aufgezeigt. Handelsverbote, wie sie insbesondere das Washingtoner Artenschutzübereinkommen und seine europarechtlichen Auspr?gungen aufstellen, k?nnen nur am Rande (tabellarisch) berücksichtigt werden.  相似文献   
164.
Das Hochwasserschutzgesetz vom 3.5.2005 (BGBl. I S. 1224) reagiert auf die Erfahrungen mit katastrophalen Hochwasserereignissen. Es sucht der Verbauung gew?ssernaher Fl?chen entgegenzuwirken, den Flüssen Rückhaltefl?chen zurückzugeben und Schadenspotentiale zu mindern. Den Schwerpunkt des Gesetzes bilden die §§ 31a–32 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Deren wasserrechtliche Instrumente schneiden tief in das Bauplanungsrecht ein. Dies gilt vor allem für die neuen überschwemmungsgebiete mit speziellen Nutzungsregelungen, dem grunds?tzlichen Verbot der Ausweisung neuer Baugebiete und dem neuen Genehmigungsvorbehalt für bauliche Anlagen (§ 31b WHG). Die L?nder müssen die bundesrechtlichen Regelungen bis zum 10.5.2007 ausfüllen und überschwemmungsgebiete neuen Rechts bis zum 10.5.2012, in Gebieten mit hohem Schadenspotential bis zum 10.5.2010, festsetzen. Erschwerend wirkt sich aus, dass das Hochwasserschutzgesetz an zahlreichen Zweifelsfragen leidet.  相似文献   
165.
166.
167.
Die europ?ische Fischerei muss sich zur Zeit einer Vielzahl von Problemen wie sinkenden Fangmengen, abnehmenden Ums?tzen sowie einem stetigen Besch?ftigungsabbau stellen. Einer der Hauptgründe für diese Entwicklung ist die bis zum heutigen Tage nicht nachhaltig betriebene Fischerei. Mit einer grundlegenden Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) im Jahre 2002 und der Abl?sung der alten FischereigrundVO von 1993 sollten diese dr?ngenden Probleme angegangen werden. Darüber hinaus wurde mit den Regionalbeir?ten (RACs) ein gemeinsames Forum für den Fischereisektor sowie Umweltund Verbraucherschützer geschaffen, welches die EU-Kommission in Fischereifragen beraten soll. Leider stimmen die ersten Jahre der neuen GFP wenig zuversichtlich. Eine Erholung der bedrohten Fischbest?nde ist vorerst nicht in Sicht, insbesondere weil die wissenschaftlichen Empfehlungen der Fischereiexperten weiterhin ignoriert werden. Ob die neu geschaffenen RACs mit ihrer Beratungst?tigkeit und ihrem internen Diskurs wichtige Anregungen hin zu einer nachhaltigeren Fischerei leisten k?nnen, ist zweifelhaft.  相似文献   
168.
§ 4 Abs. 1 S. 1 BImSchG unterwirft die Errichtung und den Betrieb besonders immissionserheblicher Anlagen der Genehmigungspflicht. Obwohl diese Voraussetzungen auch auf viele der im Bergbau verwendeten Anlagen zutreffen, sieht der Gesetzgeber für solche „Anlagen des Bergwesens“ durch § 174 Abs. 5 BBergG und § 4 Abs. 2 BImSchG eine Befreiung von der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht vor. Der Beitrag zeigt die Einzelheiten des so geschaffenen „Konkurrenzverh?ltnisses“ zwischen Immissionsschutz- und Bergrecht im Bereich der sich immissionserheblich auswirkenden Anlagen des Bergwesens auf und verdeutlicht, dass deren „Privilegierung“ rechtssystematisch wie verfassungsrechtlich nicht hinnehmbar ist.  相似文献   
169.
Der Beitrag untersucht die Struktur der Umwelthaftungsrichtlinie 2004/35/EG (UHRL) und analysiert den Gesetzentwurf zu deren Umsetzung, den das Bundesumweltministerium (BMU) am 4.3.2005 vorgelegt hat. Er erg?nzt den Beitrag von Führ/Lewin/Roller NuR 2006, 67 ff., der den auf die Biodiversit?t bezogenen Aspekten der Richtlinie gewidmet war. Es werden die zentralen Regelungen der Richtlinie beleuchtet, namentlich die Definition des Umweltschadensbegriffs, die Vermeidungsund Sanierungsvorschriften und ihr Verh?ltnis zu der Kostentragungspflicht des Betreibers sowie die Ausnahmetatbest?nde des Art. 8 Abs. 3, 4. Vor dem Hintergrund dieser strukturellen Analyse wird der Gesetzentwurf des BMU untersucht. Der Beitrag kommt zu dem Ergebnis, dass der Gesetzentwurf grunds?tzlich geeignet ist, die Umwelthaftungsrichtlinie in deutsches Recht umzusetzen, regt aber Verbesserungen an und unterbreitet Empfehlungen für die erg?nzende Umsetzung durch die L?nder.  相似文献   
170.
设为首页 | 免责声明 | 关于勤云 | 加入收藏

Copyright©北京勤云科技发展有限公司  京ICP备09084417号