排序方式: 共有15条查询结果,搜索用时 15 毫秒
11.
12.
Professor Dr. Felix Ekardt 《Natur und Recht》2006,28(4):221-228
Die v?lkerrechtliche Aarhus-Konvention und die sie umsetzenden europ?ischen Richtlinien werden bisher in Deutschland kaum
zur Kenntnis genommen. Gleichwohl fordern sie das deutsche Verwaltungs- und speziell das Umweltrecht in massiver Weise heraus.
Dies gilt nicht nur hinsichtlich der erweiterten Verbands- und Individualklagebefugnis und der ausgebauten Verbandsbeteiligung,
sondern – bisher fast v?llig unbeachtet – auch hinsichtlich der erweiterten Kontrolldichte: also des Umfangs der rügef?higen
Belange im umweltrechtlichen Gerichtsprozess. Dabei geh?rt auch die bisherige deutsche Verfahrensfehler- und Fehlerheilungsdogmatik
auf den Prüfstand. Das geplante ?ffentlichkeitsbeteiligungsgesetz und das ebenfalls geplante Rechtsbehelfsgesetz in Umweltsachen,
die das internationale und europ?ische Recht umsetzen sollen, werden dem nicht gerecht. 相似文献
13.
Zusammenfassung Europ?isches und deutsches Recht setzen neuerdings stark auf eine ausgebaute Biomassenutzung
zur Strom-, W?rme- und Treibstoffgewinnung. Die Biomassenutzung weist eine Reihe ?kologisch-
sozialer Vor-, aber auch Nachteile auf. Das bisherige, aber auch das zur Verabschiedung anstehende neue
europ?ische und deutsche Bioenergierecht l?st diese nicht immer hinreichend auf. Nachhaltigkeitskriterienkataloge
k?nnen diese Rolle auch strukturell nur begrenzt übernehmen, unter anderem weil sie die n?tige
Komplexit?t nicht abbilden, Verlagerungseffekte nicht vermeiden und bestimmte zentrale Aspekte (etwa
das Weltern?hrungsproblem) erst gar nicht abbilden k?nnen; und wenn, dann müssten die Kataloge
über die aktuellen EU-Vorschl?ge hinausgehen. Wirkungsvoller für die Bioenergienutzung selbst
wie auch in der Energiepolitik insgesamt w?re aber eine einschneidende Energieeffizienzpolitik –
die den Gesamtverbrauch senken und damit die ?kologisch-sozialen Ambivalenzen überschaubarer machen
würden, wenn langfristig die erneuerbaren Energien 100% der Versorgung in einer “kohlenstofffreien
Wirtschaft” übernehmen. In Verbindung mit der Analyse der Ambivalenzen bietet der vorliegende
Beitrag zugleich einen kurzen überblick über das Bioenergierecht. 相似文献
14.
Die Jahrhundertaufgabe Nachhaltigkeit verlangt danach, einmal grundsätzlicher nach der Effektivität der Grundstrukturen der deutschen und europäischen Umweltpolitik zu fragen. Dabei verdienen bestimmte neue Steuerungsinstrumente besondere Aufmerksamkeit. Ihre Beurteilung verlangt freilich auch eine prinzipielle Untersuchung, unter welchen Bedingungen politische Steuerung z. B. im Umweltrecht wirksam sein kann. Dieser Beitrag plädiert im Ergebnis für eine andere Steuerungsstrategie, die mit zunehmend dominanten Paradigmen wie Informationsgesellschaft, Prozeduralisierung und Systemtheorie skeptisch umgeht.
* Eine rechtssoziologische, ökonomische und historische Analyse umweltpolitischer Defizite bietet Ekardt, Steuerungsdefizite im Umweltrecht—Ursachen unter besonderer Berücksichtigung des Naturschutzrechts und der Grundrechte. Zugleich zur Relevanz religiösen Säkularisats im öffentlichen Recht, 2001. Die Analyse wird verbessert und auf das Wirtschaftsrecht (speziell Energierecht) ausgedehnt bei Ekardt, Zukunft in Freiheit: Eine Theorie der Gerechtigkeit, der Grundrechte und der politischen Steuerung—zugleich eine Grundlegung der Nachhaltigkeit, 2004, § 7 A. und § 8 B. II. Dazu jetzt auch die wesentlich präzisierte und ergänzte Taschenbuchfassung bei C.H. Beck: Ekardt, Das Prinzip Nachhaltigkeit, 200 S. In diesen Aufsatz gehen ferner einige Vorträge ein, die ich in den letzten Jahren gehalten habe (u.a. an den Universitäten Wuppertal, Juli 2003, und Rostock, Februar 2001). 相似文献
15.