首页 | 本学科首页   官方微博 | 高级检索  
文章检索
  按 检索   检索词:      
出版年份:   被引次数:   他引次数: 提示:输入*表示无穷大
  收费全文   9634篇
  免费   21篇
各国政治   271篇
工人农民   1095篇
世界政治   234篇
外交国际关系   336篇
法律   5636篇
中国政治   3篇
政治理论   2068篇
综合类   12篇
  2021年   10篇
  2020年   9篇
  2019年   15篇
  2018年   1277篇
  2017年   1214篇
  2016年   1036篇
  2015年   70篇
  2014年   34篇
  2013年   158篇
  2012年   314篇
  2011年   1053篇
  2010年   1139篇
  2009年   713篇
  2008年   856篇
  2007年   804篇
  2006年   32篇
  2005年   82篇
  2004年   192篇
  2003年   169篇
  2002年   60篇
  2001年   20篇
  2000年   30篇
  1999年   12篇
  1998年   21篇
  1997年   21篇
  1996年   27篇
  1995年   35篇
  1994年   32篇
  1993年   8篇
  1992年   9篇
  1990年   6篇
  1989年   11篇
  1988年   9篇
  1987年   6篇
  1986年   13篇
  1985年   9篇
  1984年   14篇
  1983年   14篇
  1982年   8篇
  1980年   9篇
  1979年   12篇
  1978年   11篇
  1977年   16篇
  1976年   8篇
  1974年   6篇
  1973年   4篇
  1972年   6篇
  1970年   6篇
  1966年   4篇
  1965年   4篇
排序方式: 共有9655条查询结果,搜索用时 15 毫秒
21.
22.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(9):588-590
Für die Haftung des Schuldners für seinen Erfüllungsgehilfen nach § 1313a ABGB kommt es – entsprechend dem Wortlaut des § 1313a ABGB – nur darauf an, dass sich der Schuldner zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten eines Dritten bedient, dagegen nicht auf die konkrete Ausgestaltung des zwischen dem Schuldner und dem Dritten (Gehilfen) bestehenden Innenverh?ltnisses. Die Eigenschaft als Erfüllungsgehilfe nach § 1313a ABGB h?ngt nicht davonab, ob der Gesch?ftsherr dem Gehilfen nach deren Innenverh?ltnis Weisungen erteilen darf. Berechtigt der bei einem Unternehmer erworbene Schipass dessen Vertragspartner auch zur Benützung der Aufstiegshilfen und Pisten anderer Unternehmer, so hat der Unternehmer, der Vertragspartner des Schil?ufers wurde, der Pistensicherungspflicht im gesamten Schigebiet zu genügen; dieser hat daher für das Verschulden anderer Unternehmer, deren er sich insofern in Erfüllung eigener Vertragspflichten bediente, gem § 1313a ABGB einzustehen.  相似文献   
23.
24.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(9):582-583
Eine rechtskr?ftige Entscheidung über eine Teilungsklage betreffend die im Miteigentum von Ehegatten stehende Liegenschaft, auf der sich die Ehewohnung befindet, schlie?t eine Einbeziehung dieser Ehewohnung in ein anschlie?endes Aufteilungsverfahren nach §§ 81 ff EheG nicht aus.  相似文献   
25.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(3):194-196
Der erkennende Senat gelangt zu dem Ergebnis, dass die Bestimmung des § 53b Abs 2 Z 2 ASVG, die unbestritten den Regelungszweck verfolgt, einen Anspruch des Dienstgebers auf Zuschuss nach Entgeltfortzahlung bei Arbeitsverhinderung eines Dienstnehmers durch Krankheit nur bei einer l?nger als zehn aufeinanderfolgende Tage dauernden Arbeitsunf?higkeit zu gew?hren, entgegen der Ansicht der Bekl nicht (auch) bezweckt, die vom Gesetzgeber für die Zuschussgew?hrung aus diesem Anlass pro Dienstnehmer und Arbeitsjahr ausdrücklich vorgesehene H?chstanspruchsdauer von sechs Wochen (42 Tage) im Ergebnis auf tats?chlich blo? 32 Tage je Krankheitsfall zu beschr?nken.  相似文献   
26.
Der Entwurf eines neuen ?sterreichischen Schadenersatzrechts sieht Regelungen der Gef?hrdungshaftung sowie der Unternehmerhaftung vor. Der Beitrag untersucht die jeweilige Ausgangslage, das Reformanliegen und die Konsequenzen einer Reform.  相似文献   
27.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(8):516-518
Auch die Eingehung einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft des geschiedenen, unterhaltsberechtigten Ehegatten führt zum Ruhen des Unterhaltsanspruchs. Dies muss umso mehr dann gelten, wenn die Parteien ausdrücklich vertraglich ein Ruhen der Unterhaltspflicht bei Eingehen einer Lebensgemeinschaft vorgesehen haben.  相似文献   
28.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(5):321-324
Vereinsinterne Ma?nahmen – hier der Ausschluss eines Fu?ballspielers von der Teilnahme an Pflichtspielen – k?nnen gem §§ 7 und 8 VerG erst nach Aussch?pfung des vereinsinternen Instanzenzuges oder nach Ablauf von sechs Monaten gerichtlich überprüft werden. Das schlie?t es aber nicht aus, dass bei Drohen eines unwiederbringlichen Schadens durch einstweilige Verfügung der (erst künftig einklagbare) Anspruch auf Feststellung der Unwirksamkeit oder Unterlassung gesichert werden kann. Die gerichtliche überprüfung von Vereinsbeschlüssen ist jedenfalls insoweit zul?ssig, als grundlegende Verfahrensregeln missachtet wurden oder der Beschlussinhalt gesetz- oder sittenwidrig ist.  相似文献   
29.
30.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(7):459-460
Der Grundsatz der Mündlichkeit der Verhandlung gilt insofern nicht, als er durch Sondernormen eingeschr?nkt ist. § 396 ZPO ist eine solche Sondernorm. Neben einem Antrag auf F?llung eines Vers?umungsurteils gegen einen nicht erschienenen Kl?ger bedarf es daher nicht auch noch des Vortrags des in der Klagebeantwortung erstatteten Vorbringens und der Wiederholung des Antrags auf Klagsabweisung.  相似文献   
设为首页 | 免责声明 | 关于勤云 | 加入收藏

Copyright©北京勤云科技发展有限公司  京ICP备09084417号